Die Finanzkommission des Ständerates hat die Detailberatung des Voranschlages 2020 abgeschlossen. Gegenüber der Bundesratsvorlage beantragt sie Mehrausgaben in Höhe von 122,3 Millionen Franken, namentlich für die Bildung (+99,1 Mio. Franken) und den Sport (+15 Mio. Franken).

​Voranschlag 2020 des Bundes (19.041 sn) und Nachtrag II zum Voranschlag 2019 (19.042 sn)

Vor Beginn der Detailberatung des Voranschlages 2020 des Bundes wurde die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) vom Vorsteher des Finanzdepartementes über die Hochrechnung von Ende September zum voraussichtlichen Rechnungsergebnis des Bundes für das Jahr 2019 informiert. Diese Hochrechnung sieht einen ordentlichen Überschuss von rund 2,6 Milliarden Franken vor, während im Voranschlag lediglich von einem Überschuss von 1,2 Milliarden Franken ausgegangen worden war. Der Grund für diese deutliche Verbesserung liegt darin, dass die Einnahmen höher (+0,4 Mrd.) und die Ausgaben geringer (-0,9 Mrd.) ausfallen als budgetiert. In der anschliessenden Diskussion ging es in erster Linie um die Frage, wie lange die Einnahmen des Bundes noch auf diesem hohen Niveau bleiben dürften.

Die Kommission hat danach die Detailberatung des Voranschlags 2020 des Bundes aufgenommen. In einem ersten Schritt legten die Subkommissionen der FK-S, die jeweils die Detailanalyse der Budgets der ihnen zugeteilten Verwaltungseinheiten vornehmen, ihre Erwägungen und Anträge zuhanden der Gesamtkommission dar. In einem zweiten Schritt hörte die Kommission den Vorsteher des Finanzdepartementes und danach die anderen Bundesratsmitglieder zum Budget ihres jeweiligen Departementes an.

Der vom Bundesrat vorgelegte Voranschlag sieht – einschliesslich der Nachmeldung vom 27. September 2019 betreffend die Nachzahlung des Bundes von Genossenschaftsbeiträgen für die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (NAGRA) – Ausgaben von 75,2 Milliarden Franken sowie Einnahmen von 75,7 Milliarden Franken vor, woraus ein Überschuss von 435 Millionen Franken resultiert.

Nach der Beratung hat die Kommission beschlossen, ihrem Rat einige Änderungen an der Vorlage des Bundesrates zu beantragen. Jeweils mit 9 zu 2 Stimmen hat sie acht Anträge angenommen, welche eine Erhöhung des Budgets für den Bildungsbereich von insgesamt 99,1 Millionen Franken vorsehen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass diese Anpassungen notwendig sind, um den Beschlüssen des Parlaments im 2016 zum Geschäft 16.025 n «Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017–2020» bestmöglich Rechnung zu tragen.

Zudem beantragt die Kommission folgende Änderungen:

  • Erhöhung des Kredits für Sportverbände und andere Organisationen um 10 Millionen Franken (8 zu 1 Stimmen);
  • Erhöhung des Voranschlags 2020 um 5 Millionen Franken und des Finanzplans 2021 um 10 Millionen Franken zur Finanzierung von Sportanlagen von nationaler Bedeutung, um den Zeitraum bis zum frühestens für 2022 vorgesehenen Inkrafttreten des nächsten nationalen Sportanlagenkonzeptes (NASAK) zu überbrücken (8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung);
  • Erhöhung des Budgets von Schweiz Tourismus um 2,375 Millionen Franken, in Anwendung des in der Herbstsession vom Parlament getroffenen Beschlusses zur Wirtschaftsförderung (einstimmig);
  • Erhöhung des Voranschlags um 1,85 Millionen Franken zur finanziellen Unterstützung von Personen, die vor 1981 Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen waren, und von Hilfsprojekten von Opferorganisationen (einstimmig);
  • Erhöhung des Kredits für die ausserschulische Kinder- und Jugendförderung um 4 Millionen Franken (7 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen).

Letztlich enthält der von der FK-S beantragte Voranschlag gegenüber der Bundesratsvorlage Mehrausgaben in Höhe von 122,3 Millionen Franken. Der zu erwartende Überschuss reduziert sich folglich auf 313 Millionen Franken. Auch in der geänderten Fassung werden die Vorschriften über die Schuldenbremse eingehalten.

Die Finanzkommission beantragt ferner einstimmig, alle ihr unterbreiteten Nachtragskredite zum Voranschlag 2019 zu genehmigen. Diese belaufen sich – einschliesslich der 128,7 Millionen Franken für die Erfüllung der Bürgschaftsverpflichtungen des Bundes für die Schweizer Hochseeflotte – auf 221,7 Millionen Franken.

Mitbericht

Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens hat sich die FK-S mit den finanziellen Aspekten der Vorlage zum Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (19.051 s) befasst. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Auswirkungen, welche das Inkrafttreten dieses Gesetzes haben könnte. Zwar begrüsst die Kommission grundsätzlich Massnahmen zur besseren Integration älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt. Die Überbrückungsleistungen wurden jedoch von einigen Kommissionsmitgliedern kritisiert. Unter anderem wurde die Frage aufgeworfen, ob die vom Bundesrat im Rahmen seiner Vorlage vorgesehenen finanziellen Mittel im Einklang stehen mit dem Ziel, einheimische Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt wiedereinzugliedern. Einige Mitglieder befürchten, dass sich die Arbeitgeber durch dieses Gesetz weniger verantwortlich fühlen und dazu verleiten lassen würden, sich rascher von Arbeitnehmenden, die das Rentenalter erreichen, zu trennen. Dies wäre kontraproduktiv und wiederspräche dem Willen des Bundesrates, die Erwerbstätigkeit von Personen über 60 Jahren zu fördern. Diesem wurde entgegengesetzt, dass die Überbrückungsleistungen erst dann als Auffangnetz zum Tragen kommen, wenn die Massnahmen zur Integration älterer Arbeitnehmenden in den Arbeitsmarkt nicht gegriffen haben. Zudem koste die Einführung der Überbrückungsleistungen im Gesamtsystem nicht mehr, da es zu Einsparungen bei den Ergänzungsleistungen und bei der Sozialhilfe komme.

Eine Konsultativabstimmung der Kommission zum Entwurf endete mit 6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die FK-S verzichtet auf einen formellen Antrag zuhanden der zuständigen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S). Sie wird diese allerdings im Hinblick auf die Beratung der Vorlage in der SGK-S über ihre Diskussionen und Erwägungen informieren.

Weitere Geschäfte

Die Kommission hat Kenntnis genommen vom Schlussbericht der Neat-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte betreffend die Oberaufsicht über den Bau der Neat. Die seit 21 Jahren bestehende Neat-Aufsichtsdelegation wird am 30.November 2019 aufgelöst. Die Kommission dankt der Delegation für deren Arbeit.

Die FK-S hat am 11. und 12. November 2019 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Ständerat Hannes Germann (SVP, SH), und teilweise im Beisein des Vorstehers des Eidgenössischen Finanzdepartementes und der anderen Bundesratsmitglieder sowie einiger von deren Mitarbeitenden in Bern getagt.