Die GPK-N beurteilt gestützt auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle PVK die Verbundpartnerschaft in der schweizerischen Berufsbildung als weitgehend gut. Im Berufsbildungsgesetz BBG wird den Akteuren bewusst ein erheblicher Handlungsspielraum zugestanden. Die Kommission ist allerdings der Ansicht, dass der Bund seine Aufgabe in Bezug auf die strategische Steuerung in der Verbundpartnerschaft stärker als bisher wahrnehmen sollte.

​Im Januar 2014 haben die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) mit einer Evaluation betreffend die Steuerung der Berufsbildung durch den Bund beauftragt. Die zuständige Subkommission EFD/WBF der GPK-N beschloss im Juli 2014 eine Fokussierung der Evaluation auf die Verbundpartnerschaft zwischen den verschiedenen Akteuren der Berufsbildung.

Die GPK-N bewertet die Verbundpartnerschaft in der schweizerischen Berufsbildung als weitgehend gut. Die verschiedenen Akteure – Bund, Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) – füllen unterschiedliche Rollen aus und nehmen dabei strategische wie auch operative bzw. praktische Aufgaben wahr. Die Kommission nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die drei Verbundpartner auf nationaler Ebene generell gut zusammenarbeiten. Das Berufsbildungsgesetz (BBG) ermöglicht den verschiedenen Parteien einen erheblichen Handlungsspielraum, welcher von diesen grundsätzlich geschätzt wird.

Allerdings ist das Berufsbildungssystem in der Schweiz sehr von der Kompromissbereitschaft und Konsensfähigkeit der involvierten Akteure abhängig: Falls die einzelnen Beteiligten nicht genügend Bereitschaft zur Zusammenarbeit zeigen, besteht die Gefahr einer Blockade.
Überdies kann festgestellt werden, dass die rechtlichen Grundlagen bezüglich der Verbundpartnerschaft ziemlich offen formuliert sind; insbesondere die Rolle der OdA ist zu wenig geklärt.

Dem Bund kommt im System der Berufsbildung insbesondere eine strategische Rolle zu. Nach Auffassung der GPK-N sollte er diese Aufgabe stärker wahrnehmen. So werden im Rahmen des nationalen Spitzentreffens der Berufsbildung die strategischen Schwerpunkte der Berufsbildung (Handlungsschwerpunkte) definiert. Diese stellen allerdings keine gemeinsame Vision und keine langfristige und gemeinsame Strategie dar. Hinzu kommt, dass die Verantwortlichkeiten der Beteiligten bezüglich der Umsetzung dieser Handlungsschwerpunkte nicht klar definiert sind, was zu Problemen bei deren Umsetzung führt.

Die GPK-N fordert den Bundesrat daher in ihrem heute veröffentlichten Bericht auf, eine Klärung des Begriffs der OdA und der Angemessenheit der Aufsichtsinstrumente vorzunehmen, zusammen mit den Kantonen und den OdA eine langfristige und kohärente Strategie für die Berufsbildung zu entwerfen und eine systematische Umsetzung und Kontrolle der Handlungsschwerpunkte zu fördern. Die Kommission ersucht den Bundesrat, zu ihren Feststellungen und Empfehlungen bis zum 24. Mai 2016 Stellung zu nehmen.

 

Die Kommission hat am 22. März 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrat Alfred Heer (SVP, ZH) in Bern getagt.

 

 

Bern, 24. März 2016 Parlamentsdienste