Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der eidgenössischen Räte haben an ihrer heutigen Sitzung ihren Bericht über die Hochseeschifffahrtsbürgschaften des Bundes zuhanden des Bundesrates verabschiedet und ihn veröffentlicht. Ihre Abklärungen zeigen, dass das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) dieses Dossier bis Juni 2015 nicht aktiv genug anging und dass das in dieser Sache zuständige Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) seine Informationspflicht gegenüber dem WBF nicht angemessen erfüllte. Die GPK begrüssen es, dass seit 2015 Verbesserungen vorgenommen worden sind und der Bund aus diesem Fall Lehren für Bürgschaften gezogen hat. Sie üben jedoch Kritik an der Administrativuntersuchung, welche die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) im Auftrag des WBF in dieser Sache durchgeführt hat.

Aufgrund der Ereignisse rund um die Krise betreffend die Hochseeschifffahrtsbürgschaften und angesichts von deren erheblichen finanziellen Auswirkungen für den Bund beschlossen die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der eidgenössischen Räte Ende September 2017, eine Inspektion in dieser Sache durchzuführen. Zu diesem Zweck setzten sie eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe ein, welche die wichtigsten Akteure dieses Dossiers anhörte und zahlreiche Unterlagen zu dieser Thematik analysierte. An ihrer gemeinsamen Sitzung vom 26. Juni 2018 verabschiedeten die beiden GPK den Schlussbericht mit ihren Schlussfolgerungen und acht Empfehlungen an den Bundesrat.

Schwerpunkt der GPK-Inspektion war namentlich die Frage, wie das WBF seine Aufsicht über das BWL und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) über das Eidgenössische Seeschifffahrtsamt (SSA) wahrgenommen haben. Ausserdem befassten sich die GPK mit der Information des Gesamtbundesrates, mit den Lehren, die aus dieser Angelegenheit für weitere Bürgschaften und für das Risikomanagement des Bundes gezogen werden können, sowie mit der Rolle der EFK in diesem Dossier. Die Prüfung des Verkaufsprozesses und die Analyse der Abläufe und Verantwortlichkeiten im BWL sind hingegen nicht Gegenstand der Inspektion der GPK, da diese bereits durch andere Organe, u. a. die Finanzdelegation (FinDel) untersucht wurden oder werden.

Für die GPK ist entscheidend, dass sich das WBF gegenüber dem BWL lange zu passiv verhielt und die Aktivitäten des Amtes im Rahmen seiner Aufsichtsaufgabe zu wenig hinterfragte. Dies führte dazu, dass die kritische Entwicklung dieses Dossiers im Departement nicht bemerkt wurde. In diesem Zusammenhang ist für die Kommissionen ebenfalls von Bedeutung, dass im BWL wie auch zwischen der Departementsspitze und der Amtsleitung die Kompetenzen und Zuständigkeiten der Amtsleitung bisweilen unterschiedlich beurteilt wurden, was zu den Problemen um die Hochseeschifffahrtsbürgschaften beigetragen haben dürfte. Die Inspektion hat aber auch gezeigt, dass das BWL das WBF nicht hinreichend informiert und daher seine Informationspflicht gegenüber dem WBF nicht angemessen erfüllt hatte.

Die GPK sind jedoch der Auffassung, dass das WBF nach Ausbruch der Krise im Juni 2015 das Problem erkannte, Massnahmen ergriff und die Aufsicht über das BWL verbesserte. Ebenso kann festgehalten werden, dass das WBF den Gesamtbundesrat ab diesem Zeitpunkt angemessen über die Problematik informierte. Ende 2016 beschloss der Bundesrat, den Rahmenkredit für Bürgschaften dem Parlament nicht zur Erneuerung vorzulegen. Was die Aufsicht des EDA über das SSA betrifft, besteht in den Augen der GPK kein Handlungsbedarf für die Oberaufsicht des Parlaments.

Positiv zu bewerten ist zudem, dass aufgrund der Problematik der Hochseeschifffahrtsbürgschaften auch für andere Bereiche Lehren gezogen wurden. Dazu gehören insbesondere die Massnahmen zur besseren Berücksichtigung der Risiken von Bürgschaften und ähnlichen Verpflichtungen im Rahmen des Risikomanagements des Bundes.

Eine weitere Erkenntnis aus der Untersuchung der GPK betrifft die EFK und deren Administrativuntersuchung zu den Vorfällen im BWL, die im Auftrag des WBF durchgeführt wurde. Die GPK sind entschieden der Ansicht, dass das WBF diese Administrativuntersuchung nicht an die EFK hätte vergeben, und dass die EFK sie aufgrund der Unabhängigkeitsproblematik und einer unklaren Rechtsgrundlage nicht hätte durchführen sollen. Hinzu kommt noch, dass die Untersuchung aus Sicht der GPK mangelhaft durchgeführt wurde, da der ehemalige Stabschef des BWL (1991–2012) und die ehemalige Delegierte für Landesversorgung (2006–2015) nicht angemessen einbezogen wurden. Für die Kommissionen stellt sich letztlich grundsätzlich die Frage, ob die EFK ein geeignetes Organ ist, um im Auftrag eines Departements eine Administrativuntersuchung durchzuführen. In diesem Zusammenhang ist aber auch das WBF zu kritisieren, welches die Problematik der Unabhängigkeit offenbar unterschätzte.

Auf der Grundlage dieser Feststellungen haben die GPK acht Empfehlungen zuhanden des Bundesrates formuliert und ihn sowie die EFK um Stellungnahme bis Anfang Oktober ersucht.

Die GPK haben am 26. Juni 2018 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU) und Nationalrat Erich von Siebenthal (SVP, BE) in Bern getagt.