Im Januar 2017 beauftragten die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte die PVK mit einer Evaluation zu den DNA-Analysen in Strafverfahren. Die PVK untersuchte die Anwendungspraxis bei der DNA-Analyse in Strafverfahren und deren Entwicklung sowohl allgemein als auch aufgeschlüsselt nach verschiedenen Deliktarten. Zudem wurde geprüft, ob die kantonalen Unterschiede bei der Anwendung der DNA-Analysen angemessen sind. Schliesslich vertiefte die PVK Fragestellungen in Bezug auf den Betrieb der DNA-Datenbank und die Aufsicht über die DNA-Analyselabors, wofür der Bund verantwortlich ist.
Gestützt auf die ebenfalls heute veröffentlichten
Ergebnisse der PVK kommt die GPK-S in ihrem
Bericht zum Schluss, dass die Anwendung der DNA-Analysen sowohl im Allgemeinen als auch in Bezug auf die einzelnen Deliktarten insgesamt als angemessen einzustufen ist. Die Häufigkeit des Einsatzes der DNA-Analyse einspricht weitgehend der Kriminalitätsentwicklung. Die GPK-S erkennt jedoch gerade bei den festgestellten kantonalen Unterschieden in der Anwendung der DNA-Analysen Handlungsbedarf. Der unterschiedliche Einsatz der DNA-Analysen in einzelnen Kantonen lässt sich nicht mit der Anzahl der geführten Strafverfahren erklären, sondern scheint mit einer kantonal unterschiedlichen Anwendungspraxis bei der DNA-Analyse zusammenzuhängen. Die GPK-S fordert den Bundesrat deshalb auf, zu prüfen, wie eine stärkere Harmonisierung herbeigeführt werden kann und ob es dazu eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen braucht. Nach Ansicht der GPK-S sollte dem zuständigen Bundesamt für Polizei (fedpol) eine stärkere Steuerungsfunktion zukommen.
Die DNA-Datenbank wird von einer Koordinationsstelle betrieben. Seit dem Jahr 2000 wird diese Aufgabe durch das Institut für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Zürich im Auftrag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wahrgenommen. Weder das EJPD noch fedpol haben seither überprüft, ob das IRM Zürich weiterhin die geeignetste Stelle zum Betrieb der DNA-Datenbank ist. Da sich die Laborlandschaft in den letzten Jahren stark verändert hat, fordert die GPK-S den Bundesrat auf, die Vergabe des Auftrags des EJPD an die Koordinationsstelle periodisch zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu beurteilen bzw. auszuschreiben. Zudem erkennt die GPK-S bei der Unabhängigkeit der Koordinationsstelle Verbesserungspotential, weshalb aus ihrer Sicht der Bundesrat Massnahmen ergreifen muss, damit deren Unabhängigkeit jederzeit gewährleistet ist. Die GPK-S hält hierzu fest, dass die Koordinationsstelle neben dem Betrieb der DNA-Datenbank noch weitere Aufgaben für fedpol erfüllt, gleichzeitig jedoch auch die Interessen der DNA-Analyselabors gegenüber dem fedpol vertreten muss. Da die Koordinationsstelle eng mit dem DNA-Analyselabor des IRM Zürich verknüpft ist, erachtet die GPK-S die personelle und institutionelle Unabhängigkeit der Koordinationsstelle als nicht ausreichend gewährleistet.
Gemäss den rechtlichen Vorgaben nimmt das fedpol die Aufsicht über die DNA-Analyselabors wahr. Diese Aufsichtsaufgabe wurde weitgehend an die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) delegiert, welche auch für die Akkreditierung der Labors zuständig ist. Auch hier stellt sich die Frage der Unabhängigkeit dieser Aufsicht über die DNA-Analyselabors, da die SAS zuhanden der DNA-Analyselabors auch verschiedene Dienstleistungen erbringt und daher in einer Geschäftsbeziehung zu den DNA-Analyselabors steht. Vor diesem Hintergrund fordert die GPK-S den Bundesrat auf, zu prüfen, mit welchen Massnahmen die Unabhängigkeit der Aufsicht über die Labors gestärkt werden kann und ob die SAS die geeignete Stelle zur Ausübung der Aufsicht ist.
Die GPK-S ersucht den Bundesrat, bis am 25. Oktober 2019 zu ihrem Bericht Stellung zu nehmen.
Die Kommission hat am 27. August 2019 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU) in Bern getagt.