In ihrem Bericht zur Wirksamkeitsmessung der internationalen Zusammenarbeit (IZA) gelangt die GPK-S zum Schluss, dass Evaluationen im Prinzip ein geeignetes Instrument zur Wirksamkeitsmessung in der IZA sind. Allerdings müssen die Qualität und die Nutzung gewisser Evaluationsarten aus Sicht der Kommission teilweise verbessert werden. Auch ist die Art und Weise, wie der Bundesrat Evaluationen zur Rechenschaftslegung gegenüber Parlament und Öffentlichkeit einsetzt, anzupassen.

Im Januar 2022 hatte die GPK-S die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) damit beauftragt, die Wirksamkeitsmessung in der IZA zu untersuchen. Die PVK konzentrierte sich auf die Evaluation als Hauptinstrument der Wirksamkeitsmessung der verantwortlichen Bundesstellen Direktion für Entwicklungszusammenarbeit (DEZA), Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und der Abteilung für Frieden und Menschenrechte des EDA (AFM). Die genannten Bundesstellen eruieren mittels Evaluationen die Wirkungen der von ihnen unterstützten Projekte. Die PVK unterschied in ihrer Untersuchung zwischen «externen» Evaluationen, die in erster Linie für die Steuerung der evaluierten Projekte verwendet werden, und «unabhängigen» Evaluationen, die den Führungsverantwortlichen als Grundlage für ihre strategischen Entscheidungen dienen.

Aufgrund der Ergebnisse der PVK hat die GPK-S festgestellt, dass die Kosten der Evaluationen transparent ausgewiesen und tief sind. Zudem werden die unabhängigen Evaluationen stufengerecht genutzt und angemessen nachverfolgt. Daneben hat die GPK-S aber vor allem in zwei Bereichen Handlungsbedarf festgestellt:

Verbesserung der Qualität externer Evaluationen

Aus Sicht der GPK-S müssen Massnahmen ergriffen werden, damit die Qualität der externen Evaluationen zu den Projekten der drei untersuchten Bundesstellen gesteigert wird. Die Inspektion zeigt, dass insbesondere die Darstellung der Methodik und der Ergebnisse sowie die Formulierung und Nachverfolgung der Empfehlungen in Berichten zu externen Evaluationen unzureichend sind. Der Bundesrat wird aufgefordert, in diesen Bereichen Minimalstandards festzulegen und die Zusammenarbeit der Verwaltungseinheiten zu verbessern.

Rechenschaftslegung gegenüber Parlament und Öffentlichkeit mit​tels Erfolgsquoten beruht auf ungenügenden Grundlagen

In seinen Schlussberichten zur Umsetzung der IZA-Strategie legt der Bundesrat gegenüber Parlament und Öffentlichkeit insbesondere mittels Erfolgsquoten zur Wirksamkeit der IZA Rechenschaft ab. Die GPK-S stellt in ihrem Bericht fest, dass diese Erfolgsquoten nicht aussagekräftig sind, denn die evaluierten Projekte sind nicht repräsentativ für die Gesamtheit der Aktivitäten der IZA. Zudem weisen die Evaluationen, auf deren Grundlage die Erfolgsquoten berechnet werden, die beschriebenen Mängel auf und beziehen sich zu wenig auf die übergeordneten Ziele und Strategien der IZA. Die GPK-S fordert den Bundesrat deshalb auf, künftig auf transparente, repräsentative und öffentlich nachvollziehbare Weise über die Wirksamkeit der IZA zu kommunizieren. Aus ihrer Sicht sind bis zur Behebung der festgestellten Mängel der Grundlagen, auf denen die Erfolgsquoten beruhen, keine Erfolgsquoten mehr zu publizieren.

Basierend auf der Evaluation der PVK​ hat die GPK-S in ihrem heute publizierten Bericht​ sechs Empfehlungen an den Bundesrat formuliert, um die Wirksamkeitsmessung in der IZA zu verbessern und eine transparentere und vollständigere Rechenschaftslegung des Bundesrates gegenüber Parlament und Öffentlichkeit zu gewährleisten. Die Kommission ersucht den Bundesrat, die Empfehlungen dieses Berichts bei der Ausarbeitung seiner Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025–2028, welche für das erste Quartal 2024 erwartet wird, möglichst zu berücksichtigen. Der Bundesrat ist eingeladen, zu den Empfehlungen der GPK-S bis am 21. Februar 2024 Stellung zu nehmen.

Die Kommission hat am 14. November 2023 unter dem Vorsitz von Ständerat Matthias Michel (FDP, ZG) in Bern getagt.