Mit einer Motion verlangt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N), dass die Mehrwertsteuerbeträge auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren rückwirkend für 5 Jahre zurückbezahlt werden.

​Mit 14 zu 8 Stimmen hat die KVF eine Kommissionsmotion (17.3266) zur Rückerstattung der Mehrwertsteuerbeträge auf den Billag-Gebühren beschlossen. Die Mehrwertsteuer soll rückwirkend für 5 Jahre an alle Haushalte und Unternehmen zurückbezahlt werden. Die Kommission weist darauf hin, dass die Radio- und Fernsehempfangsgebühren gemäss Bundesgerichtsurteil vom 13. April 2015 nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterstehen und dass das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss gekommen ist, dass die zu Unrecht erhobene Steuer zurückerstattet werden muss. Damit die Gebührenzahlenden nicht einzeln an die Justiz gelangen müssen, soll mit der Motion eine Lösung für alle Haushalte und Unternehmen geschaffen werden.

Die Kommission hat die Beratung der Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)» (16.071) aufgenommen und dazu das Initiativkomitee und die SRG angehört. Die Volksinitiative verlangt die Abschaffung der Empfangsgebühren für konzessionierte Radio- und Fernsehveranstalter. Der Ständerat hat anlässlich der Frühjahrssession 2017 ohne Gegenstimme entschieden, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die KVF des Nationalrates hat nun von der Verwaltung zusätzliche Informationen verlangt. Einerseits soll dargelegt werden, wie die Tätigkeiten der SRG aussehen würden und welchen Umfang der Service public bei tieferen Erträgen aus den Empfangsgebühren hätte. Dabei sind zwei Varianten darzustellen: ein Gebührenbeitrag von 1 Mia. Franken (Einsparungen von ca. 300 Mio. Franken) und ein Gebührenbeitrag von 750 Mio. Franken (Einsparungen von ca. 550 Mio. Franken). Andererseits wurden vertiefte Abklärungen zu einer allfälligen Berücksichtigung der digitalen Entwicklung in den Artikeln 92 und 93 der Bundesverfassung verlangt. Die Kommission wird die Beratung Anfang Juli fortsetzen.

Ausserdem befasste sich die KVF mit den Differenzen im Luftfahrtgesetz. Teilrevision 1+ 16.062 (LFG 1+). Was die Sprache der Radiotelefonie (Art. 10a) betrifft, beantragt sie ihrem Rat mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Präzisierung, wonach die Radiotelefonie mit dem Flugsicherungsdienst in kontrollierten Lufträumen über der Schweiz zwar grundsätzlich auf Englisch stattfinden soll, der Bundesrat aber Ausnahmen vorsehen kann. Bei den restlichen drei Differenzen beantragt die KVF dem Ständerat zu folgen. So will sie einstimmig der Ergänzung des Ständerates in Artikel 21f zustimmen, wonach keine zusätzlichen Daten erhoben werden sollen. Weiter beantragt sie ebenfalls einstimmig, die Bestimmungen zur Schaffung eines Regelwerks zur Verwaltung der Luftfahrtdaten nicht zu streichen (Art. 40a). Schliesslich will sie ohne Gegenstimme die Möglichkeit schaffen, dass regionale Flugplätze einfacher Flugsicherungsdienstleistungen unabhängig von Skyguide erbringen können (Art. 40bbis).

Ohne Gegenstimme hat die Kommission ausserdem beschlossen, der Initiative des Kantons Tessin Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots (16.306) Folge zu geben. Sie erachtet die Versorgung mit einem Hochbreitbandnetz als eine wichtige Massnahme, um die wirtschaftliche Entwicklung von peripheren Gebieten zu fördern und sie für Investitionen attraktiv zu machen. Die Ausarbeitung eines Erlassentwurfs soll im Zusammenhang mit der Beratung zur Revision des Fernmeldegesetzes im kommenden Herbst stattfinden. Die Kommission hat die Verwaltung beauftragt, bis dahin technologieneutrale Umsetzungsoptionen sowie die damit verbundenen Kosten aufzuzeigen.

Hingegen hat die Kommission beschlossen, der von Nationalrätin Marina Carobbio Guscetti eingereichten parlamentarischen Initiative Für eine Grundversorgung in der ganzen Schweiz (16.447) keine Folge zu geben. Mit 16 zu 9 Stimmen hat sie diese abgelehnt, weil das Thema Grundversorgung differenziert betrachtet werden soll, um so den einzelnen Bereichen entsprechend Rechnung tragen zu können.

Schliesslich hat die Kommission mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, eine Kommissionsmotion (17.3267) einzureichen, mit welcher der Verkauf und Ausschank von Alkohol auf Autobahnraststätten erlaubt werden soll. Damit soll insbesondere die Benachteiligung von Restaurants und Einkaufsläden auf Autobahnraststätten gegenüber Tankstellenshops beseitigt werden.

Die Kommission hat mit den Unternehmensspitzen der SBB, der BLS, der SOB und mit dem Direktor des Bundesamtes für Verkehr eine Aussprache zum Thema Fernverkehrskonzession und mit den SBB zu weiteren Themen geführt. Sie wird diese im nächsten Quartal fortsetzen und sich dann zum allfälligen parlamentarischen Handlungsbedarf äussern.