Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat die noch offenen Fragen bei der Revision des Fernmeldegesetzes (17.058) diskutiert und beantragt ihrem Rat teils abweichende Formulierungen, namentlich bei der Netzneutralität.

​An der letzten Sitzung im Januar konnte die KVF des Nationalrates bereits einige Differenzen der Revision des Fernmeldegesetzes (17.058) beraten. Zu vier offenen Punkten verlangte sie zusätzliche Auskünfte der Verwaltung. An der heutigen Sitzung diskutierte die Kommission die Zusatzberichte des Bakom und entschied danach die noch offenen Fragen. Die Differenzbereinigung ist für die Frühjahrssession vorgesehen.

In Bezug auf die Netzneutralität (Art. 12e) hat der Ständerat in der Wintersession die vom Nationalrat eingebrachte Regelung ergänzt, um den Internetanbieterinnen mehr Spielraum beim Angebot von Spezialdiensten zu lassen. Die KVF-N stimmt dieser Ergänzung im Grundsatz zu, beantragt ihrem Rat aber einstimmig eine vereinfachte Formulierung des neuen Absatzes. Bereits in der ersten Beratung der Vorlage hat die Kommission den Willen geäussert, dass die Blaulichtorganisationen von den Verwaltungsgebühren für die benutzten Funkfrequenzen befreit werden. Die vom Nationalrat in Art. 22 beschlossene Konzessionsbefreiung wurde vom Ständerat mit der Begründung verworfen, dass die Bestimmung zu unerwünschten Nebeneffekten führen würde. Die KVF-N hält indes an ihrem Willen fest und beantragt ihrem Rat mit 18 zu 5 Stimmen eine angepasste Formulierung in Art. 40, welche die Armee, den Zivilschutz, das Grenzwachtkorps, die Polizei, die Feuerwehr, die Schutz- und Rettungsdienste im öffentlichen Interesse sowie die zivilen Führungsstäbe von den Gebühren befreit. Bezüglich des Schutzes bestehender Leitungen (Art. 35) hatte der Ständerat einen neuen Absatz beschlossen, wonach bestehende Leitungen nur aus wichtigen Gründen aus den Kabelkanälen verwiesen werden dürfen. Da der ständerätliche Vorschlag einerseits nicht alle möglichen Eigentumsverhältnisse erfasst und andererseits auch künftig erstellte Leitungen betreffen würde, beantragt die KVF-N ihrem Rat mit 13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung eine präzisere Formulierung, welche alle Kanalisationen erfasst und gleichzeitig den Bestandesschutz auf die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehenden Leitungen begrenzt. Beim Kinder- und Jugendschutz (Art. 46a) hat der Ständerat in der Wintersession die Vorlage des Bundesrates dahingehend ergänzt, dass Fernmeldedienstanbieterinnen verbotene Pornographie nicht nur sperren, sondern Verdachtsfälle auch dem Fedpol melden müssen. Die Mehrheit der KVF des Nationalrates will am Entwurf des Bundesrates festhalten. Eine Minderheit spricht sich für eine alternative Lösung aus, die nur eine passive Meldepflicht für Zufallsfunde vorsieht.

Im Anschluss ans FMG waren ausserdem vier parlamentarische Initiativen traktandiert: 17.457 Schneider-Schneiter. Tschüss Roaming-Insel Schweiz. Abschaffung zur Sicherung des Wirtschafts-, Handels- und Tourismusstandortes Schweiz, 17.420 Bigler. Für ein leistungsfähiges und wettbewerbsförderndes öffentliches Telefonverzeichnis, 16.491 Nantermod. Telefonterror. Für wirksame Strafen und 16.490 Nantermod. Telefonterror. Bestrafung der Profiteure. Die KVF des Nationalrates hatte die parlamentarischen Initiativen im Rahmen der Beratung des FMG bereits vor einem Jahr vorgeprüft und allen Folge geben. Da ihre Schwesterkommission am 26. Oktober 2018 dem Entscheid nicht zugestimmt hat, hatte sich die KVF-N noch einmal mit den Initiativen zu befassen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die den Initiativen zugrundlegenden Anliegen in der Revision des FMG bis zu einem sinnvollen Grad aufgenommen sind, und beantragt ihrem Rat ohne Gegenantrag, den Initiativen keine Folge zu geben.

Ausserdem beantragt die Kommission mit 16 zu 5 Stimmen, der Petition IG Hadlikon für antennenfreie Wohnzonen. Für mobilfunkfreie Wohnzonen (18.2002) keine Folge zu geben. Die Kommission bringt dem Anliegen, die Bevölkerung vor den Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung zu schützen, viel Verständnis entgegen und nimmt die Bedenken der betroffenen Personen ernst. Sie begrüsst in diesem Zusammenhang die vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung». Eine Mehrheit der KVF ist aber auch der Ansicht, dass die Bevölkerung durch die in der Schweiz strengen Anlagegrenzwerte vor den schädlichen Auswirkungen der Strahlung von Mobilfunkantennen bereits ausreichend geschützt ist und weitergehende Massnahmen, wie sie die Petition fordert, nicht notwendig sind.

Über die Anhörung von SBB und Bombardier zu den Fernverkehrs-Doppelstockzügen wurde heute Mittag an einem Point de presse informiert. Die Kommission appelliert an die SBB und Bombardier gleichermassen, sich im Interesse der Kundinnen und Kunden des öffentlichen Verkehrs gemeinsam für eine konstruktive Lösung einzusetzen. Da sich im Zusammenhang mit der Beschaffung der SBB auch Fragen zu den Zuständigkeiten und zu den finanziellen Auswirkungen auf den Bund stellen, hat die Kommission beschlossen, die Geschäftsprüfungskommission um vertiefende Abklärungen zur Beschaffung, zu den Zuständigkeiten und zum finanziellen Risiko zu bitten.

Da die Kommissionspräsidentin aufgrund einer Delegationsreise der beiden KVF nach Berlin ab morgen Dienstag im Ausland weilt, wird die Medienmitteilung ausnahmsweise bereits am Abend und deshalb nur in deutscher Sprache veröffentlicht. Die Übersetzungen folgen morgen Dienstag, 12. Februar 2019, um ca. 10h00.