Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates beantragt mit 13 zu 12 Stimmen, das Massnahmenpaket zugunsten der Medien aufzuteilen. In Bezug auf die Förderung der Online-Medien will sie weitere Abklärungen vornehmen.

Nachdem die Kommission Anfang Juli auf den Entwurf für ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien (20.038) eingetreten war, hat sie nun die Detailberatung aufgenommen. Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt sie dem Nationalrat, die Vorlage aufzuteilen. Ein erster Teil soll den Ausbau der indirekten Presseförderung im Postgesetz umfassen. Ausserdem nimmt er das Anliegen der parlamentarischen Initiative Wicki (19.413) auf und sieht in Artikel 70 des RTVG vor, einfache Gesellschaften von der Unternehmensabgabe für Radio und TV auszunehmen. Der zweite Teil beinhaltet alle weiteren Änderungen des RTVG und damit insbesondere die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen und Nachrichtenagenturen sowie IT-Investitionen. Diese ersten beiden Teile sollen in der Herbstsession vom Nationalrat beraten werden. Im dritten Teil ist schliesslich die Förderung der Online-Medien enthalten. Die Beratung dieses letzten Entwurfs will die KVF zu einem späteren Zeitpunkt aufnehmen und hat dazu bei der Verwaltung weitere Abklärungen in Auftrag gegeben. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass die Förderung der Online-Medien vertieft diskutiert werden muss, insbesondere auch im Hinblick auf ihre Verfassungsmässigkeit, während sich die indirekte Presseförderung seit Jahren bewährt und deshalb ohne Verzögerungen ausgebaut werden kann. Eine Minderheit der Kommission will die Vorlage hingegen integral beraten. Sie ist ihrerseits der Ansicht, dass sich die Medienförderung stärker an der wachsenden digitalen Mediennutzung ausrichten soll und dass es daher falsch wäre, gerade diese Massnahmen zu verzögern.

Im Postgesetz beantragt die KVF in den meisten Punkten, den Beschlüssen des Ständerats zu folgen. So befürwortet sie unter anderem, dass die Ermässigung der Frühzustellung befristet auf zehn Jahre mit einem jährlichen Beitrag von 40 Millionen Franken unterstützt wird. Ein Antrag auf Erhöhung auf 50 Millionen wurde ebenso abgelehnt (6:17 Stimmen bei 1 Enthaltung) wie ein Antrag die Frühzustellermässigung wieder aus der Vorlage zu streichen (2:21 Stimmen bei 1 Enthaltung). In der Gesamtabstimmung wurde der erste Entwurf mit 12 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen.

In der Beratung der Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (Entwurf 2) folgt die KVF in Artikel 40 im Grundsatz oppositionslos dem Beschluss des Ständerates, wonach die Abgabenanteile auf 6-8 Prozent erhöht werden. Im Gegensatz zum Ständerat will sie aber im Gesetz keine fixe Verteilung zwischen TV- und Radioveranstalter vorsehen. Entwurf 2 wurde in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen angenommen.

Die Folgen der Covid-19-Krise haben den öffentlichen Verkehr massiv getroffen. Die beiden Verkehrskommissionen respektive die beiden Räte haben den Bundesrat deshalb in der ausserordentlichen Session im Mai mittels einer Motion (20.3151) beauftragt, rasch eine Vorlage zu dessen Unterstützung vorzulegen. Die Kommission beantragt ohne Gegenstimmen, auf das dringliche Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise (20.055) einzutreten, das der Bundesrat in Erfüllung des Auftrags am 12. August 2020 verabschiedet hat.
Die KVF-N unterstützt alle vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen. Zudem möchte sie den Ortsverkehr wieder in die Vorlage aufnehmen (16:4 Stimmen bei 3 Enthaltungen). Auch der touristische Verkehr soll mit denjenigen Linien profitieren können, auf welchen das Generalabonnement gilt (13:6 Stimmen bei 4 Enthaltungen). Unternehmen, welche entsprechende Beiträge erhalten, sollen in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 keine Dividende ausschütten können. Auch den Autoverlad möchte sie mit einem A-fonds-perdu-Beitrag unterstützen (16:8 Stimmen). Bei der Anrechnung der freien Reserve schlägt sie vor, die Frist von 5 auf 3 Jahre zu verkürzen (17 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung).
Die Kommission wird die Detailberatung im Anschluss an den Entscheid des Ständerates voraussichtlich in der ersten Woche der Herbstsession abschliessen. Sie hat die Verwaltung beauftragt, vertiefende Abklärungen zu einem allfälligen Einbezug des Fernverkehrs und einer allfälligen Koppelung mit Finanzbeschlüssen zu treffen. Es ist geplant die Vorlage noch im September in beiden Räten zu bereinigen.

Ausserdem hat sich die Kommission mit der Zukunft der Mobilität befasst, insbesondere mit Mobility Pricing. Sie hat sich von der Verwaltung über den aktuellen Stand des Konzepts zur Sicherung der langfristigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur sowie über die geplanten Pilotversuche informieren lassen. Sie begrüsst die Vorarbeiten der Verwaltung und erwartet mit Interesse eine entsprechende Vorlage des Bundesrates.

Keine Folge gegeben hat sie mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung der parlamentarischen Initiative Grossen Jürg. Einführung von Mobility-Pricing. Verantwortungsvolles Mobilitätsverhalten soll sich lohnen (19.488), da die Arbeiten des Bundesrates bereits auf guten Wegen sind und eine parallele Gesetzgebung als wenig sinnvoll beurteilt wird. Eine Minderheit möchte der Initiative Folge geben, weil in der Thematik eindeutig Handlungsbedarf besteht.

Weiter hat die KVF-N mit 16 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen eine Kommissionsmotion Private Reisebusbranche in der Existenzkrise: Dringend notwendige Härtefallregelung! (20.3934) zur Unterstützung von privaten Transportunternehmen in der Reisebusbranche beschlossen. Die Kommission fordert den Bundesrat damit auf, Unternehmen, die aufgrund behördlicher Corona-Massnahmen unverschuldet und unbeeinflussbar an den Rand des Ruins gedrängt werden, zu unterstützen.