Die Verkehrskommission des Nationalrates will den Bundesrat mit zwei Motionen beauftragen, rasch die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und die nötigen finanziellen Mittel bereitzustellen, damit der öffentliche Verkehr auch in den kommenden Jahren auf hohem Niveau funktionieren kann.

Die Coronapandemie und die Massnahmen zu deren Eindämmung treffen den öffentlichen Verkehr auch in diesem Jahr massiv. Die Kommission führte mit der Konzernleitung der SBB eine Aussprache zur aktuellen Lage und zu den Perspektiven des grössten Schweizer Transportunternehmens. Sie anerkennt die besonders schwierige Situation, in welcher sich der öffentliche Verkehr befindet und dankt allen Mitarbeitenden für ihren grossen Einsatz.
Um sich einen generellen Überblick über die Finanzierungsperspektive aller Unternehmen des öffentlichen Verkehrs zu verschaffen, liess sich die KVF von der zuständigen Bundesstelle informieren. Sie hält fest, dass die Lage immer noch dominiert wird von den Auswirkungen der Coronapandemie. Inzwischen haben die meisten Transportunternehmen ihre finanziellen Reserven aufgebraucht und der Bund ist nun in der Pflicht, nicht nur im regionalen Personenverkehr, sondern auch im Ortsverkehr und im touristischen Verkehr eine zuverlässige Finanzierungsperspektive aufzuzeigen. Dazu soll der Bundesrat rasch eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen vorlegen. Auch im Fernverkehr, der prinzipiell eigenwirtschaftlich funktioniert, sind aufgrund der dramatischen Lage Massnahmen nötig. Im Schienengüterverkehr wurden bereits im letzten Jahr die nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen, der Bundesrat soll nun die entsprechenden finanziellen Mittel dem Parlament beantragen. Die Kommission hat deshalb zwei Motionen beschlossen: 21.3459 Beiträge des Bundes an die finanziellen Lücken im öV auch fürs Jahr 2021 (18 zu 7 Stimmen) und 21.3460 Milderung der pandemiebedingten Auswirkungen auf den Schienengüterverkehr im Jahr 2021 (17 zu 8 Stimmen).

Die Kommission hat sich erneut mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) (20.067, Vorlage 2) befasst. Da hier in einem rechtstaatlichen sensiblen Bereich legiferiert werden soll, hat sie dazu den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) und eine Vertretung der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) angehört. Einen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat hat die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Nach Ansicht der Mehrheit ist zwar das vom Bundesrat gewählte Vorgehen, die BÜPF-Revision in eine administrative Sammelvorlage zu integrieren, unglücklich. Die Revision leistet aber letztlich einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit, indem gesetzliche Grundlagen geschaffen werden für behördliches Handeln, das heute nur auf Verordnungsstufe geregelt ist. Die Minderheit möchte angesichts der Tragweite der Regelung den Bundesrat mit der Erarbeitung einer Zusatzbotschaft beauftragen. Präzisieren will die Kommission mit grossem Mehr zudem die Bearbeitungs- und Analysefunktion (Art. 7 und 8). In der Gesamtabstimmung hat sie die Vorlage mit 15 zu 10 Stimmen gutgeheissen.

Die Kommission hat sich ausserdem erneut mit der Initiative des Kantons Tessin «Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots» (16.306) befasst. Sie hat die von der Verwaltung erarbeiteten Informationen zur Umsetzung der Initiative zur Kenntnis genommen und eine Aussprache mit der Präsidentin und dem Vizepräsidenten der ComCom geführt. Mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sie ein Kommissionspostulat (21.3461) beschlossen, mit dem der Bundesrat beauftragt werden soll, dem Parlament eine Hochbreitbandstrategie zu unterbreiten. Dabei soll er insbesondere aufzeigen, wie die Entwicklung der Internetversorgung der Schweiz dort sichergestellt werden kann, wo der Markt in den nächsten Jahren nicht die gewünschte Versorgung von über 80Mbit/s erreicht.

Weiter unterstützt die Kommission einstimmig die Motion Systemführerschaft für die Abwicklung von Notrufen (21.3000). Die KVF weist darauf hin, dass bei der Weiterleitung eines Notrufs an eine der zahlreichen Zentralen mehrere unterschiedliche Systempartner beteiligt sind. Dabei garantiert nur ein reibungsloses Zusammenspiel dieser Partner eine stabile Notrufsystematik. Um weiterhin eine erfolgreiche Koordination bei der Abwicklung eines Notrufs zu garantieren, fordert die Motion die Einsetzung einer Systemführerschaft, die ein sicheres Funktionieren der Leistungskette bei den Notrufdiensten gewährleistet. Die Verwaltung will dabei auch den barrierefreien Zugang regeln.

Schliesslich hat die Kommission ohne Gegenstimme eine Kommissionsmotion (21.3458) beschlossen, die zum Ziel hat, den Sektorenmarkt der Flughäfen als systemrelevante Infrastrukturen von der Ausschreibungspflicht im öffentlichen Beschaffungswesen zu befreien.