Die Kommission begrüsst grundsätzlich das Veloweggesetz (21.046), welches der Bundesrat in Folge der Annahme des Bundesbeschlusses über Velowege durch die Stimmbevölkerung im September 2018 vorlegte.
Das neue Gesetz sieht vor, die Kantone zur Planung und Verwirklichung von Velowegnetzen zu verpflichten, ohne ihren Umsetzungsspielraum einzuschränken. Die im Gesetz festgelegten Planungsgrundsätze sollen die Koordination des Velowegnetzes zwischen den Kantonen gewährleisten, um ein zusammenhängendes und sicheres Velowegnetz zu garantieren. Der Bund regelt dabei die Zusammenarbeit mit privaten Fachorganisationen, informiert die Bevölkerung über Planung, Anlage sowie Erhaltung der Wege und harmonisiert Geobasisdaten des Velowegnetzes.
Mit einstimmigen Beschluss tritt die KVF-S auf das Veloweggesetz ein. Eine Minderheit beantragt Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, den Entwurf analog zum bisherigen Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege auszugestalten.
Im Vorfeld liess sich die Kommission von Vertreterinnen und Vertretern von Verkehrs- und Tourismusverbänden, den Gemeinden und den Städten über ihre Einschätzung der Vorlage informieren.
Ohne Gegenstimme hat die KVF-S die Revision des Luftfahrtgesetzes (21.022) gutgeheissen. Die Kommission begrüsst die Gesetzesrevision, die unter anderem vorsieht, dass beim sogenannten nichtgewerbsmässigen Sichtflugverkehr neben Englisch auch wieder in der jeweils lokal gesprochenen Amtssprache des Bundes gefunkt werden kann.
Weiter unterstützt die Kommission ohne Gegenstimme eine neue Bestimmung zu stichprobenartigen Alkoholkontrollen bei der Flugbesatzung.
Mit 7 zu 3 Stimmen beantragt die KVF-S bei der Einführung eines freiwilligen Melderechts für medizinisches Fachpersonal dem Nationalrat zu folgen und die Bestimmung zu streichen. Die Kommissionsmehrheit weist insbesondere darauf hin, dass sich Ärztinnen und Ärzte bereits heute vom Berufsgeheimnis entbinden lassen können, um eine entsprechende Meldung zu machen. Eine Minderheit beantragt dem Bundesrat zuzustimmen. In ihren Augen scheint es wenig sinnvoll, dass zwischen Strassenverkehr und Luftfahrt unterschiedliche Melderechtsbestimmungen bestehen.
Des Weiteren unterstützt die KVF-S mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Gesetzesentwurf zur Standesinitiative Tessin, Sicherere Strassen jetzt! (17.304), welche zum Ziel hat, die Verkehrssicherheit im alpenquerenden Transitverkehr zu erhöhen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Änderung des Strassenverkehrsgesetzes das Gefahrenpotenzial des Schwerverkehrs in den Alpen verringert und auf diese Weise der hohe Sicherheitsstandard auf den Schweizer Strassen weiter verbessert werden kann. Eine Kommissionminderheit beantragt Nichteintreten, da sich die Sicherheitsstandards laufend erhöhen und daher eine gesetzliche Regulierung nicht nötig ist.
Eine starke Minderheit beantragt eine Präzisierung wonach für die Südschweiz und das Wallis eine zwingende Ausnahmefrist von mindestens 5 Jahre gelten muss.
Die Verkehrskommission des Ständerates beantragt mit 9 zu 1 Stimmen, sich dem Nationalrat beim 21.025 Zusatzkredit «Umfahrung Oberburg» anzuschliessen und diesen gutzuheissen, da dieses Projekt nun planerisch weit genug fortgeschritten ist. Die Minderheit der Kommission möchte die Umfahrung Oberburg nicht mit Mitteln aus dem Agglomerationsfonds mitfinanzieren, weil das Kosten-Nutzen-Verhältnis immer noch schlecht sei und beantragt deshalb, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Die Kommission hat sich als Zweitrat mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) (20.067, Vorlage 2) befasst. Nach Ansicht der Kommission leistet die vorliegende Revision einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit, indem gesetzliche Grundlagen geschaffen werden für behördliches Handeln, das heute nur auf Verordnungsstufe geregelt ist. In der Gesamtabstimmung hat sie die Vorlage mit 8 zu 3 Stimmen gutgeheissen.
Weiter beantragt die Kommission ihrem Rat mit 9 zu 1 Stimmen, die Motion der KVF-N zur Schaffung einer nationalen Berufspilotenlizenz (21.3020) anzunehmen. Mit der Motion soll sichergestellt werden, dass Berufshelikopterpilotinnen und –piloten bis zum 65. Altersjahr fliegen dürfen.
Ausserdem beantragt sie einstimmig eine weitere Motion ihrer Schwesterkommission (21.3458) zur Annahme, die zum Ziel hat, den Sektorenmarkt der Flughäfen als systemrelevante Infrastrukturen von der Ausschreibungspflicht im öffentlichen Beschaffungswesen zu befreien.