Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies neu festhalten müssen. Wurde dies nicht getan, sollen die nächsten Angehörigen entscheiden können. Dieser erweiterten Widerspruchslösung, die der Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» vorgeschlagen hatte, stimmt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) mit einigen Präzisierungen zu.

Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung auf den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» (20.090) eingetreten war, führte sie die Detailberatung über die entsprechende Änderung des Transplantationsgesetzes durch. Mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen sprach sie sich für die erweiterte Widerspruchslösung aus und präzisierte diese in mehreren Punkten. So soll die Möglichkeit einer Zustimmung zur Organspende im Gesetz ausdrücklich erwähnt werden. Ebenso will die Kommission eindeutig festhalten, dass der Wille des oder der Verstorbenen Vorrang hat vor demjenigen der nächsten Angehörigen. Hat jemand den Entscheid über die Organspende einer Person ihres Vertrauens übertragen, so tritt diese an die Stelle der nächsten Angehörigen.

Mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnte es die Kommission ab, die erweiterte Widerspruchslösung mit einem Erklärungsmodell zu ergänzen, bei dem jede und jeder regelmässig aufgefordert würde, eine Erklärung zum Spendewillen abzugeben. Auch andere Vorschläge, die darauf abzielten, die Spendebereitschaft zu fördern oder deren Dokumentation zu erleichtern, wurden abgelehnt. Diese werden dem Rat von Minderheiten vorgelegt.

Im Wissen darum, dass das Initiativkomitee die Volksinitiative zurückziehen will, falls die erweiterte Widerspruchlösung im Gesetz verankert wird, beantragt die Kommission mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.

Die Kommission wird an ihrer Sitzung vom März letzte Details klären, so dass die Vorlage bereit sein wird für die Sondersession vom Mai. 

Reformbedarf in der 2. Säule grundsätzlich unbestritten

Die Kommission ist einstimmig auf die vom Bundesrat vorgelegte BVG-Reform (20.089 n) eingetreten, mit der das Pensionskassensystem angesichts der gestiegenen Lebenserwartung, der veränderten Realitäten in den Erwerbskarrieren der Versicherten und der anhaltend tiefen Zinssätze neu ausbalanciert und modernisiert werden soll. Der grundsätzliche Handlungsbedarf für eine zielgerichtete und mehrheitsfähige Reform war in der Kommission unbestritten. Zum Start ihrer Beratungen führte sie breite Anhörungen mit den Kantonen, Sozialpartnern, Verbänden der Branche, Frauenorganisationen sowie Expertinnen und Experten durch. Die Kommission beauftragte die Verwaltung mit umfangreichen Vertiefungsabklärungen, dies mit dem Ziel, im Hinblick auf die Detailberatung über solide Entscheidungsgrundlagen zu verfügen.

Coronavirus: Kommission erwartet Ausstiegsstrategie

Sofern der Bundesrat aufgrund seiner gesundheitspolitischen Lagebeurteilung zum Schluss kommen sollte, dass per 1. März 2021 keine Lockerungen der wirtschaftlichen Einschränk-ungen möglich sind, soll er die Fortführung von Massnahmen inklusive einer Ausstiegstrategie und Kompensationsmassnahmen für wirtschaftliche Ausfälle dem Parlament zur Diskussion und gegebenenfalls Beschlussfassung unterbreiten. Dazu fordert ihn die Kommission in einem Brief auf. Sie erinnert ihn in diesem Zusammenhang auch an die von ihr eingereichte Motion zur Unterstützung von Pflegeeinrichtungen und zur Bereitstellung von ausreichenden Kapazitäten für Intensivstationen (21.3003).

Einstimmig unterstützt die Kommission die Mo. Ständerat (Ettlin Erich). Lehren aus der Covid-19-Pandemie für das Schweizer Gesundheitssystem ziehen (20.3282).

Weitere Geschäfte

Die Kommission beantragt mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion Ständerat (Carobbio Guscetti). Die Schweiz muss mehr Ärztinnen und Ärzte ausbilden (20.3425 s) abzulehnen. Dank dem 2016 beschlossenen Sonderprogramm werde die Anzahl der Ausbildungsplätze in der Humanmedizin erhöht. Gemäss der Kommissionsminderheit ist es angesichts des sich abzeichnenden Hausärztemangels absehbar, dass es innovative Massnahmen braucht.

Mit 16 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission die Annahme der Motion Ständerat (Müller Damian). Transparenz bei den Arbeitslosenkassen (20.3665 s).

Die Kommission hat mit 17 zu 8 Stimmen beschlossen, die Motion Sichere Renten dank umfassend kompetenter Verwaltung der Pensionskassengelder (21.3017) einzureichen. Mit der Motion fordert sie den Bundesrat auf, die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) gezielt zu erneuern und den aktuellen Herausforderungen anzupassen.

Schliesslich hat sich die Kommission zur neuen Verordnung über Pilotversuche mit Cannabis konsultieren lassen. Mit 14 zu 10 Stimmen empfiehlt sie dem Bundesrat, die Teilnahme an Pilotversuchen auch für Personen zuzulassen, die ihren Wohnsitz im Kanton einer Gemeinde haben, in welcher ein Pilotversuch stattfindet.

Die Kommission tagte am 4. und 5. Februar 2021 in Bern unter der Leitung von Ruth Humbel (CVP, AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.