Die jährliche AHV-Rente soll nicht um den Betrag einer monatlichen Rente erhöht werden. Dies würde die langfristigen Finanzierungsprobleme der AHV verschärfen und sei nicht geeignet, um bedürftige Rentnerinnen und Rentner gezielt zu unterstützen, hält die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) fest. Sie beantragt daher, die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente zur Ablehnung zu empfehlen.

Die Kommission hat ihre Beratungen zur Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» (22.043) abgeschlossen und beantragt mit 17 zu 7 Stimmen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Mit der Initiative wird ein Zuschlag von einem Zwölftel der jährlichen Rente auf alle AHV-Renten gefordert. Dieser Zuschlag soll dabei nicht dazu führen, dass weniger oder keine Ergänzungsleistungen ausbezahlt werden. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit besteht mit der AHV in Kombination mit den Ergänzungsleistungen schon heute ein bewährtes System zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz im Alter. Die Perspektiven zur langfristigen Finanzierung der AHV seien schon beim heutigen Rentenniveau unsicher und der Spielraum beim Bundeshaushalt sei beschränkt. Dies spreche gegen eine umfassende Erhöhung der AHV-Renten für alle Rentnerinnen und Rentner unabhängig von deren tatsächlichem Bedarf, wie sie die Initiative fordert.

Eine Minderheit der Kommission sieht in der Volksinitiative einen wichtigen Beitrag, um die Altersarmut zu bekämpfen und einen angemessenen Lebensstandard im Alter zu sichern. Sie beantragt daher, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.
Zudem hat die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt, einen indirekten Gegenentwurf auszuarbeiten. Dieser hätte einen entsprechenden Zuschlag zur AHV-Rente für die 40 % einkommensschwächsten Haushalte vorgesehen.

Eintreten auf das Kostendämpfungspaket 2

Die Kommission ist mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung auf das zweite Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen (22.062) eingetreten. Ihrer Ansicht nach braucht es Massnahmen zur Begrenzung des Kostenanstiegs und damit auch der Krankenkassenprämien. Zu Beginn der Beratung hat die Kommission Vertretungen der Kantone, der Leistungserbringer, der Patientinnen und Patienten, der Krankenkassen und anderer Organisationen angehört. Sie hat dabei festgestellt, dass die Stellungnahmen zu den sieben Massnahmen des Bundesrates sehr kritisch und unterschiedlich ausfielen.

Die Kommission wird an der nächsten Sitzung in die Detailberatung einsteigen. Sie wird dabei insbesondere Wege prüfen, wie die verschiedenen, unterschiedlich bestrittenen Massnahmen zielführend beraten und die betroffenen Akteure eingebunden werden können.

Für eine rasche Umsetzung der Ausbildungsoffensive im Bereich der Pflege

Mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission die erste Etappe zur Umsetzung der angenommenen Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» (22.040) verabschiedet. Die Vorlage nimmt den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative wieder auf, welcher bei Ablehnung der Initiative in Kraft getreten wäre. Sie sieht eine Ausbildungsoffensive von Bund und Kantonen zur Behebung des Mangels an Pflegefachpersonal vor. Die Gesamtkosten für den Bund belaufen sich für acht Jahre auf maximal 502 Millionen Franken.

Mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sich die Kommission in der Detailberatung dafür ausgesprochen, dass die Pflegefachpersonen bestimme Leistungen direkt ohne ärztliche Anordnung zulasten der Sozialversicherungen abrechnen können. Sie beantragt ihrem Rat, die Vorlage ohne materielle Änderungen und Differenzen zum Ständerat anzunehmen. Die Kommission hebt hervor, dass die Ausbildungsoffensive eine Kompromisslösung bietet, die bereits im Parlament diskutiert wurde und damals breite Unterstützung fand. Eine rasche Umsetzung dieser ersten Etappe soll dem Mangel an Pflegepersonal entgegenwirken.

Weitere Beschlüsse

Mit 14 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission Zustimmung zur Mo. Ständerat (Müller Damian). Für mehr Handlungsspielraum bei der Beschaffung von Medizinprodukten zur Versorgung der Schweizer Bevölkerung (20.3211). Mit der Motion soll die Grundlage dafür geschaffen werden, ausserhalb Europas zugelassene Medizinprodukte auf dem Schweizer Markt vertreiben zu können. Damit soll die Versorgung der Schweiz mit qualitativ hochwertigen und innovativen Medizinprodukten gesichert werden. Eine Minderheit lehnt die Motion ab, da sie keinen Bedarf sieht, den Schweizer Markt einseitig für Medizinprodukte mit aussereuropäischen Zulassungen zu öffnen.

Mit zwei Vorstössen will die einstimmige Kommission die Voraussetzungen verbessern, dass Rentnerinnen und Rentner mit Behinderungen länger selbstbestimmt zuhause leben und Heimaufenthalte vermieden werden können. So soll der Bundesrat mittels einer Motion beauftragt werden, die Liste der Hilfsmittel zu erweitern, die von der AHV vergütet werden. Zudem soll er im Rahmen eines Postulates prüfen, inwiefern analog zur Invalidenversicherung auch in der AHV Assistenzbeiträge gewährt werden sollen.

Die Kommission tagte am 20. und 21. Oktober 2022 in Bern unter der Leitung von Albert Rösti (SVP, BE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.