Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) erachtet die Vorlage zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit als unnötig und beantragt, nicht darauf einzutreten. Weiter unterbreitet sie dem Ständerat eine Vorlage die klären soll, welcher Kanton für die Restkosten der Pflege aufkommt, wenn jemand in ein ausserkantonales Pflegeheim eintritt.

​Mit 9 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission, nicht auf die Vorlage KVG. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit (15.083 s) einzutreten. Gute Qualität für medizinische Leistungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen würden, sei schon heute geschuldet. Der Bund habe aufgrund der geltenden Gesetzgebung bereits genügend Möglichkeiten, um die Qualität im Gesundheitswesen zu fördern. Das vom Bundesrat vorgeschlagene zentralistische Modell der Qualitätsförderung mit einer starken Rolle des Bundesamtes für Gesundheit sei deshalb ebenso unnötig wie die vorgeschlagene Finanzierung über einen Zuschlag auf den Krankenkassenprämien. Dieser Zuschlag würde knapp 20 Millionen Franken für nationale Programme und Projekte zur Förderung der Qualität einbringen. Nach Ansicht der Kommission sind nun primär die Leistungserbringer und Versicherer gefordert.

In diesem Sinne stimmte die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen dem Beschluss der SGK-NR zu, der Pa. Iv. Humbel. Qualität und Transparenz in der Gesundheitsversorgung durchsetzen (15.419 n) Folge zu geben, die den ambulanten Bereich betrifft.

 

Klare Regelung für die Finanzierung der ausserkantonalen Pflege

Mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen verabschiedete die Kommission den von ihr erarbeiteten Entwurf im Rahmen der Pa. Iv. Nachbesserung der Pflegefinanzierung (14.417 s; Egerszegi-Obrist) an den Ständerat. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sollen die bisher kantonal unterschiedlichen Regeln wie folgt vereinheitlicht werden: Der Kanton, in dem jemand seinen Wohnsitz hat, muss auch dann für die Restkosten der Pflege aufkommen, wenn diese Person in einem anderen Kanton in ein Pflegeheim eintritt oder ambulant gepflegt wird. Mit dieser Lösung, die sich am Modell der Ergänzungsleistungen orientiert und bereits von einer knappen Mehrheit der Kantone praktiziert wird, will die Kommission Rechtssicherheit schaffen und eine kantonsübergreifende Pflegeheimplanung erleichtern. In der Vernehmlassung, deren Ergebnisse die Kommission zur Kenntnis nahm, wurde die Regelung grundsätzlich begrüsst.1 Die Kommission diskutierte verschiedene, in der Vernehmlassung vorgebrachte Aspekte, hielt aber an ihrem Entwurf unverändert fest. Nun erhält der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Entwurf wird voraussichtlich im Herbst 2016 im Ständerat behandelt.

Mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte die Kommission den Beschluss ihrer Schwesterkommission des Nationalrates ab, welche der Pa. Iv. Humbel. Praxisorientierte Gestaltung der Übergangspflege (14.448 n) Folge gegeben hatte. Bevor das KVG in diesem Punkt geändert werde, sei es sinnvoll, die auf Ende 2017 zu erwartende Evaluation der neuen Pflegefinanzierung abzuwarten, wurde argumentiert. Zudem könne die SGK-NR ihr Anliegen einbringen, wenn sie die Vorlage 14.417 (siehe oben) beraten werde.

 

Auf Tabakproduktegesetz eingetreten

Mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung ist die Kommission auf den Entwurf zum Bundesgesetz über Tabakprodukte (15.075 s) eingetreten. Sie sieht insbesondere beim Schutz der Jugendlichen vor den negativen Folgen des Tabakkonsums Handlungsbedarf. Die Frage, ob und welche Massnahmen allenfalls dazu geeignet und notwendig sind, wird sie an ihrer nächsten Sitzung angehen. Sie wird dann auch über einen bereits vorliegenden Antrag auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat befinden. Der Bundesrat hatte namentlich vorgeschlagen, den Verkauf von Tabakprodukten an Minderjährige zu verbieten sowie die Werbung und das Sponsoring einzuschränken.

Vor der Eintretensdebatte verschaffte sich die Kommission in Anhörungen einen breiten Überblick über die Anliegen der interessierten Kreise. Nach der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren hörte sie Vertretungen folgender Verbände an: Swiss Cigarette, Verband Schweizer Zigarrenfabrikanten, Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels, Swiss Vape Trade Association, Helvetic Vape, Kommunikation Schweiz, Verband Schweizer Medien, Allianz für ein starkes Tabakproduktegesetz, Verbindung Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH, Centre d’information pour la prévention du tabagisme und Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände. Zudem liess sich die Kommission von Experten über das Thema Rückverfolgungssysteme von Tabakwaren („Track & Trace") informieren.

 

MiGeL: Überarbeitung der Preise

Die Kommission liess sich weiter vom BAG über die Preisentwicklung und die Struktur der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) informieren und hörte dazu auch den Preisüberwacher an. Anlass war die Sendung des Kassensturzes vom 1.3.2016, an der Beispiele mit unverständlich hohen Preisen präsentiert wurden. Die Bruttokosten zulasten der OKP betragen jährlich knapp 500 Mio. Franken (ca. 1,7% der gesamten OKP-Kosten). Die Meinungen bezüglich des Sparpotentials liegen zwischen 10 (BAG) und 100 Mio. (Santésuisse) Franken. Das Departement hat bereits eine Revision der MiGeL eingeleitet, bei der in einer Begleitgruppe alle wichtigen Akteure vertreten sind. Der Preisüberwacher ist nach 2011 erneut mit einer Empfehlung ans EDI gelangt, die sechs Punkte umfasst. Unter anderem fordert er, dass jede Tarifposition jährlich überprüft wird und dass die Lieferanten zwingend Daten über die entsprechenden Preise im Ausland liefern müssen.

Schliesslich beantragt die SGK-SR einstimmig, den Bundesbeschluss zu dem Abkommen über die soziale Sicherheit mit China (16.018 s) anzunehmen und den Bundesrat somit zu ermächtigen, das Abkommen zu ratifizieren.

 

Die Kommission tagte am 21./22. März 2016 in Bern unter dem Vorsitz von Konrad Graber (CVP, LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

 

 

Bern, 22. März 2016 Parlamentsdienste

 

 

1 Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, Parlamentarische Initiative Nachbesserung der Pflegefinanzierung, März 2016: www.parlament.ch > Geschäft 14.417 > Vernehmlassung