Die Versicherungsvermittlertätigkeit soll – namentlich in Sachen Ausbildung und Vergütung – stärker reglementiert werden. Zudem soll die telefonische Kaltakquise verboten werden. Wie der Nationalrat will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) unterscheiden zwischen Vermittlerinnen und Vermittlern, die direkt von den Versicherern angestellt sind, und jenen, bei denen dies nicht der Fall ist.

Die Kommission beantragt mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit (21.043) anzunehmen. Mit diesem Gesetz soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, gewisse Regeln, die sich die Versicherer in diesem Bereich selbst gesetzt haben, für verbindlich zu erklären. Mit 6 zu 5 Stimmen hat sich die Kommission wie der Nationalrat dafür ausgesprochen, die Ausbildungsverpflichtung und die Vergütungsbegrenzung auf Vermittlerinnen und Vermittler zu beschränken, die nicht mit einem Arbeitsvertrag an den Versicherer gebunden sind. Zudem hat die Kommission wie der Nationalrat einen Antrag abgelehnt, diese neue Regulierung nur auf die obligatorische Krankenversicherung anzuwenden, nicht aber auf die Zusatzversicherungen (7 zu 4 Stimmen). Die Kommission weicht lediglich in einem Punkt von den Beschlüssen des Nationalrates ab, indem sie vorsieht, dass die Versicherer vor der Allgemeinverbindlichkeitserklärung angehört werden (7 zu 4 Stimmen). Die Vorlage ist damit bereit für die Herbstsession.

BVG: Kompensation für die Übergangsgeneration soll sorgfältig austariert werden

Nachdem der Ständerat in der Sommersession die BVG-Reform (20.089) für weitere Abklärungen an die Kommission zurückgewiesen hatte, will sich die SGK-S die nötige Zeit nehmen, um die Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration sorgfältig auszutarieren. Die Vorlage wird deshalb noch nicht behandlungsreif sein für die Herbstsession. Die Kommission bekannte sich jedoch nochmals zu den geplanten substanziellen Verbesserungen für Angestellte mit tiefen Löhnen und solchen mit mehreren Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern.

Beratung über diePrämienverbilligung aufgenommen

Die Kommission hat die Beratung über die Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» und den indirekten Gegenvorschlag (21.063) aufgenommen. Sie hat die Verwaltung mit Abklärungen beauftragt, unter anderem zu einem weiteren Modell zur Finanzierung der Prämienverbilligung. Sie beantragt dem Rat, die Behandlungsfrist für die Volksinitiative um ein Jahr zu verlängern, und wird ihre Beratungen nach der Herbstsession fortsetzen.

Die Kommission beantragt ihrem Rat auch, die Behandlungsfrist für die Volksinitiative « Für tiefere Prämien - Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative) » (21.067) um ein Jahr zu verlängern. Die Detailberatung des indirekten Gegenvorschlags, auf den sie an der letzten Sitzung eingetreten ist, wird sie ebenfalls nach der Herbstsession weiterführen.

Kompromiss zur Rechnungskontrolle in der Krankenversicherung gesucht

Die Kommission führte die Beratung der Vorlage über die Einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und stationären Bereich (09.528) weiter und hörte Vertretungen der Kantone und der Versicherer an. Im Zentrum standen dabei Fragen rund um die Rechnungskontrolle und den Zugang der Kantone zu den Daten der Versicherer. Die Kommission will nochmals prüfen lassen, ob und wie sich die Anliegen der Kantone und der Versicherer möglichst weitgehend in Einklang bringen lassen.

Weitere Geschäfte

Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, die Mo. Nationalrat ((Graf Maya) Weichelt). Finanzierung von Pflegeleistungen für Menschen mit Demenz (19.4194) anzunehmen. Mit 4 zu 3 Stimmen beantragt die Kommission zudem, die Mo. Nationalrat ((Quadranti) Hess Lorenz). Stärkung der Kinder- und Jugendmedizin. Die zweckmässige Umnutzung von Mitteln und Gegenständen muss in den Sozialversicherungstarifen abgebildet werden (19.4107) anzunehmen.

Die Kommission beantragt einstimmig, die Mo. Nationalrat (SGK-NR). Elektronisches Patientendossier. Praxistauglich gestalten und finanziell sichern (22.3015) anzunehmen. Da der Bundesrat damit den umfassenden Auftrag erhält, das elektronische Patientendossier weiterzuentwickeln und dessen Infrastruktur für zusätzliche Dienste nutzbar zu machen, lehnt die Kommission zwei weitere Motionen zum selben Thema ab: Mit 7 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Mo. Nationalrat (Hess Lorenz). Elektronisches Patientendossier. Verbreitung mit alternativen Versicherungsmodellen fördern (19.3130) und mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Mo. Nationalrat (SGK-NR). Elektronische Rechnungen auch im elektronischen Patientendossier ablegen (20.3452).

Einstimmig beantragt die Kommission zudem, folgende Motionen anzunehmen:

  • Mo. Nationalrat (Dobler). Erweiterung des Epidemiengesetzes zur Stärkung der Digitalisierung und zur Vereinheitlichung der Daten, gemeinsam mit der Wirtschaft (20.4702);
  • Mo. Nationalrat (Dobler). Schaffung eines elektronischen Impfausweises (21.4313);
  • Mo. Nationalrat (Silberschmidt). Einführung eines eindeutigen Patientenidentifikators (21.4373);
  • Mo. Nationalrat (Silberschmidt). Einführung einer digitalen Patientenadministration (21.4374);
  • Mo. Nationalrat (SGK-NR). Forschung und klinische Versuche mit nichtkommerziellen Medizinprodukten fördern und nicht behindern. Anpassung von Gebühren und Auflagen ist dringend (21.4346).

Mit 7 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, die Mo. Nationalrat (SGK-NR). Implementierung einer nachhaltigen Data-Literacy-Strategie in der digitalen Transformation des Gesundheitswesens (22.3016) abzulehnen. Mit Stichentscheid des Präsidenten beantragt sie zudem, die Mo. Nationalrat ((Brand) de Courten). Krankenversicherungsgesetz. Endlich Transparenz auch für den ambulanten Bereich (19.3242) abzulehnen. In beiden Fällen seien entsprechende Arbeiten bereits im Gang.

Die Kommission befürwortet einstimmig die Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) (22.018), welche zur Vereinfachung der Finanzströme zwischen Bund und Kantonen die Auflösung des FLG-Fonds vorsieht.

In einem Schreiben ersucht die Kommission den Bundesrat, im Rahmen der geplanten Revision des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen möglichst auf Anfang 2024 einen Zuschlag vorzusehen, damit für eine Nachtassistenz ein zusätzliches Zimmer gemietet werden kann. Zudem soll der Zuschlag für eine rollstuhlgängige Wohnung nur jenen Personen in einer Wohngemeinschaft gewährt werden, die selber auf einen Rollstuhl angewiesen sind.

Die Kommission tagte am 6. und 7. September 2022 in Bern unter dem Vorsitz von Erich Ettlin (Die Mitte, OW) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.