Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) beantragt, die Gesetzgebung anzupassen, damit der Bund zusammen mit den Kantonen, Hochschulen, Forschungsanstalten und Schweizer Unternehmen eine eigenständige digitale Infrastruktur schaffen kann. Zudem sollen auch Standards für das Sicherheitsmanagement definiert werden. Einer entsprechenden Parlamentarischen Initiative wurde Folge gegeben.

Angesichts der zunehmenden Bedrohung der Cybersicherheit erachtet es die Kommissionsmehrheit als notwendig, dass die Schweiz eine eigenständige digitale Infrastruktur schafft, die insbesondere auch die Clouddienste umfasst. Dadurch soll für besonders schützenswerte Personendaten ein Höchstmass an Sicherheit gewährleistet werden. Die Daten sollen unverletzlich sein und Schweizer Recht unterstehen. Die Mehrheit betont, dass es nicht darum geht, dass der Bund zentralisiert. Vielmehr müssten im Projekt akademische, wissenschaftliche und wirtschaftliche Schweizer Akteure eingebunden sein, zum Beispiel in Form einer Public-Private-Partnership. Gemäss Mehrheit wird mit diesem Projekt auch die Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Akteuren verstärkt, was die Cybersicherheit ebenfalls erhöht. Zudem soll der Bund auch Standards für das Sicherheitsmanagement definieren und sicherstellen, dass sie in allen Kantonen angewendet werden. Die Kommissionsmehrheit ist sich der Komplexität des Vorhabens bewusst, weshalb sie das schrittweise Vorgehen im Rahmen einer parlamentarischen Initiative als den richtigen Weg erachtet. Die Minderheit sieht es als keine Staatsaufgabe an, eine digitale Infrastruktur zu schaffen. Sie verweist auf die subsidiäre Rolle des Bundes und plädiert für einen dezentralen Ansatz, wie er in der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken vorgesehen ist. Zudem warnt die Minderheit vor einem zu hohen finanziellen Engagement des Bundes sowie vor Haftungsansprüchen, die an den Bund gestellt werden könnten.
Vor diesem Hintergrund hat die SiK-N der Parlamentarischen Initiative 21.495 Moret Isabelle mit 14 zu 10 Stimmen in der 1. Phase Folge gegeben. In einem nächsten Schritt wird die SiK des Ständerates diese Initiative behandeln (Art. 109 ParlG).
 
Im Rahmen ihrer weiteren Beratungen zur Cybersicherheit hat die SiK-N zudem ein Kommissionspostulat zur Stärkung der Strafverfolgungsbehörden im Bereich der Kryptowährungen verabschiedet (22.3017), und zwar mit 14 zu 10 Stimmen. Mit dem Postulat soll der Bundesrat beauftragt werden zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass die Strafverfolgungsbehörden des Bundes sich in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden die Technologie beschaffen, die notwendig ist, um Kryptowährungen zu analysieren und Transaktionen in Blockchain-Systemen zurückzuverfolgen, z. B. bei Lösegeldzahlungen oder bei anderen Betrugsfällen. Die Mehrheit weist darauf hin, dass solche Analysen komplex und kostspielig sind und deshalb auch die Fähigkeiten namentlich von kleineren Kantonen übersteigen. Mit einem zentralen Analysezentrum, das von den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Kantone gemeinsam genutzt würde, könnten diesen Fähigkeiten indes gewährleistet werden. Dies sei umso wichtiger, weil Lösegeld in den meisten Fällen in Bitcoin oder anderen Kryptowährungen gefordert werden. Die Minderheit weist auf die verfassungsmässigen Kompetenzen der Kantone in diesem Bereich hin und erachtet es als wichtiger, dass primär der interkantonale Datenaustausch sowie die internationale Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung verstärkt werden.

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Die Kommission liess sich von Vertretern des VBS und EDA über die Krise um die Ukraine informieren. Sie ist sehr besorgt über die zunehmenden Spannungen an der ukrainischen Grenze und über die Gefahr einer militärischen Eskalation. Sie wird sich auch künftig regelmässig über die Lageentwicklung informieren lassen.

Im Rahmen einer Konsultation zur geplanten Umsetzung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT / 19.032) nahm die Kommission die Verordnungsentwürfe zur Kenntnis. Nach Diskussion verzichtete sie, dem Bundesrat Empfehlungen auf Änderungen der Verordnungsbestimmungen zu unterbreiten. Sämtliche Änderungsanträge wurden abgelehnt.   

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