Eine Aufstockung des Grenzwachtkorps ist nach Meinung der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SiK-S) derzeit nicht notwendig. Dank der Massnahmen, die das Grenzwachtkorps getroffen hat, kann dieses seine Aufgaben zufriedenstellend erfüllen. Sollte sich die Situation entscheidend verschärfen, so befürwortet die Kommission eine befristete Unterstützung durch Einheiten der Militärpolizei.

​Die Kommission beantragt mit 9 zu 4 Stimmen, zwei Standesinitiativen der Kantone Graubünden bzw. Wallis (17.318 und 18.307) keine Folge zu geben. Beide Initiativen verlangen eine Aufstockung des Grenzwachtkorps (GWK). Die Kommissionsmehrheit teilt die Einschätzung der Initianten nicht und hält fest, dass das GWK dank der in den vergangenen Jahren getroffenen Massnahmen (Personalaufstockung, Modernisierung der technischen Hilfsmittel der Grenzwächterinnen und Grenzwächter, Anpassung des Einsatzkonzeptes, Verwendung von Mitteln der Armee usw.) seine Aufgaben – wie die jeweiligen Verantwortlichen versichert haben – zufriedenstellend erfüllen kann. Zwei Minderheiten beantragen jeweils, den Standesinitiativen Folge zu geben.

Sollte sich die Situation – insbesondere was die Migrationsproblematik anbelangt – verschlechtern, so soll das GWK von Einheiten der Militärpolizei (maximal 50 Personen) befristet unterstützt werden. Die Kommission befürwortet diese Idee mehrheitlich und beantragt mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, eine entsprechende Motion der SVP-Fraktion (17.3392) anzunehmen. Sie will den Motionstext jedoch dahingehend ändern, dass die Unterstützung nicht unbedingt auf die Südgrenze beschränkt wird. Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen. Vorab hatte die Kommission eine Delegation des Kantons Wallis sowie die Leitung der Oberzolldirektion und des GWK angehört.

Informationssicherheit und Bekämpfung der Cyberrisiken

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 12 zu 1 Stimmen, an dessen Beschluss, auf den Entwurf des Informationssicherheitsgesetzes (17.028) einzutreten, festzuhalten, da sie dringenden Bedarf für ein solches Gesetz sieht. Dieses wurde von den parlamentarischen Aufsichtsorganen (GPK und GPDel) mit Nachdruck gefordert und stellt eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken dar.
Die Kommission beantragt zudem mit 10 zu 2 Stimmen, die Motion Grüter 17.3199 abzulehnen, welche verlangt, alle Cyberabwehrkompetenzen in einem der Armee oder dem VBS angegliederten Dienst zu bündeln. Eine solche Zentralisierung wäre in den Augen der Kommission aus institutioneller Sicht problematisch und stünde im Widerspruch zu den bisherigen Beschlüssen des Parlaments in dieser Sache.

Die Kommission hat schliesslich eine Delegation der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), des Verbands Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) und der Swiss Music Promoters Association (SMPA) zur Zweckmässigkeit einer nationalen Reglementierung privater Sicherheitsdienstleistungen, wie dies die Motion 17.4101 von Nationalrat Paul Rechsteiner verlangt, angehört. Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung über diese Motion befinden.

All diese Geschäfte kommen in der Herbstsession in den Ständerat.

Die Kommission hat am 13. und 14. August 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Josef Dittli (FDP, UR) und teilweise im Beisein von Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des VBS, in Bern getagt.

Über ihre Beschlüsse zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie (18.027) hat die Kommission bereits gestern informiert (siehe Medienmitteilung).