Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) beantragt, die Motionen der BDP-Fraktion 18.3394 sowie von Ständerat Raphaël Comte 18.4084, die beide das Kriegsmaterialexport-Recht verschärfen wollen, abzulehnen. Die Kommissionsmehrheit möchte den Beratungen zur Volksinitiative nicht vorgreifen und verfrühte politische Entscheide verhindern. Minderheiten beantragen die Annahme der Motionen.

​Mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die SiK-S ihrem Rat, die Motion 18.3394 «Verbreiterung der demokratischen Basis von Waffenexporten» abzulehnen. Diese verlangt, dass die Bewilligungskriterien für Auslandgeschäfte von der Verordnungsebene ins Kriegsmaterialgesetz überführt werden. Weiter sollen die Ausschlusskriterien des Güterkontrollgesetzes denjenigen des Kriegsmaterialgesetzes angeglichen werden.
Mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die SiK-S, die Motion 18.4084 abzulehnen, die eine verstärkte Kontrolle der Kriegsmaterialexporte fordert.
Zuvor lehnte die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag ab, der die Behandlung der Motion 18.3394 sistieren wollte. Ebenfalls vorgängig stimmte sie mit 10 zu 3 Stimmen dafür, das zweite Motionsanliegen bezüglich der Güterkontrollgesetzgebung aus dem Text zu streichen, da sie dieses als einen Angriff auf verschiedene Wirtschaftsbranchen und die Schweizer Exportwirtschaft erachtete.
Im Vorfeld ihrer Entscheide nahm die Kommission zur Kenntnis, dass im Dezember die Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)» lanciert wurde und vor wenigen Tagen 100'000 Unterschriften erreicht hat. Vor diesem Hintergrund erwartet die Kommission eine Volksabstimmung und eine breite Debatte zur Frage. Die Kommissionsmehrheit möchte den Diskussionen zur Volksinitiative nicht vorgreifen und sie beantragt deswegen die Ablehnung der Motionen.
Zwei Minderheiten beantragen jeweils die Annahme der Motionen. Aus ihrer Sicht haben die Diskussionen des letzten Jahres zur Änderung der Kriegsmaterialverordnung in der Bevölkerung berechtigte Sensibilitäten aufgezeigt. Am Status Quo könne nicht festgehalten werden und durch die Überweisung der Motionen könnte das Parlament bereits jetzt aktiv werden.
Der Ständerat behandelt die Geschäfte in der Frühjahressession. 
 

Grenzwachtkorps

Die Kommission entschied über drei Standesinitiativen aus den Kantonen St. Gallen (17.311), Graubünden (17.318) und Wallis (18.307), welche die Bundesbehörden auffordern, das Grenzwachtkorps (GWK) aufzustocken. Weil das Parlament dem GWK in der vergangenen Wintersession 44 zusätzliche Vollzeitstellen zugesprochen hat und entsprechend das Mehrjahreskonzept des Bundesrates zur Aufstockung des GWK verwirklicht ist, erachtet die SiK-S das Hauptanliegen der Standesinitiativen als erfüllt. Sie beantragt ihrem Rat deswegen einstimmig, den Initiativen keine Folge zu geben bzw. diese abzuschreiben.
Der Ständerat behandelt die drei Standesinitiativen in der Frühjahressession.
Vor ihrem Entscheid wurde die Kommission von den Verantwortlichen des GWK über die Lage an der Grenze sowie über den Stand des Projekts «DaziT» orientiert, welches die Eidgenössische Zollverwaltung grundlegend umstrukturiert. Sie erachtet «DaziT» als zentral für die mittel- und langfristige Ressourcenplanung. Aus diesen Gründen wünscht die Kommission, dass sie regelmässig über die Lage an der Grenze und den Stand des Projekts informiert wird.
 

Aktuelle Lage

Von der Chefin des VBS sowie namentlich vom Direktor des Nachrichtendienst des Bundes und vom Chef der Armee wurde die Kommission u.a. über die aktuelle Lage der Terrorismusbedrohung, die Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee sowie über den Einsatz der Swisscoy im Kosovo informiert.
 


Die Kommission hat am 11. Februar 2019 unter dem Vorsitz von Ständerat Josef Dittli (FDP, UR) und teilweise im Beisein von Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, sowie von Bundesrätin Viola Amherd, Chefin des VBS, in Bern getagt.