Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates stellt mit Besorgnis fest, dass die seit Jahren vorhandenen Massnahmen gegen Gewalt bei Sportanlässen nicht konsequent angewendet werden. Um die Kantone, die Verbände und die Vereine in die Pflicht zu nehmen und endlich Fortschritte zu erzielen, hat die SiK-S einstimmig das Postulat «Bekämpfung des Hooliganismus» (19.3533) verabschiedet.

​Die Nachrichten der letzten Wochen um Gewalt an Sportveranstaltungen und Spielabbrüche haben nach Ansicht der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SiK-S) verdeutlicht, dass das Gewaltproblem bei Sportanlässen trotz der unternommenen Anstrengungen weiterhin nicht gelöst ist. An einer Anhörung zum Thema nahm die Kommission zur Kenntnis, dass die geltenden gesetzlichen Grundlagen ein breites Instrumentarium gegen Gewalt an Sportveranstaltungen beinhalten. Die Kommission liess sich informieren, dass das im Jahr 2012 von der KKJPD verabschiedete Hooligan-Konkordat die Best Practices aus ganz Europa zusammenfasse. Neben Meldeauflagen würden die gesetzlichen Grundlagen auch Rayonverbote, Stadionverbote, Zutrittskontrollen, Kontrollen des Alkoholausschankes, Öffentlichkeitsfahndung, Personengewahrsam und die Überwälzung der Sicherheitskosten auf die Sportclubs ermöglichen. Mit Besorgnis aber stellt die Kommission fest, dass die vorhandenen Massnahmen nur teilweise und nicht mit der nötigen Konsequenz angewendet werden. Da sich die Situation in den letzten Jahren trotz dem Konkordat kaum geändert hat, hat die SiK-S einstimmig das Postulat «Bekämpfung des Hooliganismus» (19.3533) verabschiedet. Das Postulat beauftragt den Bundesrat zu prüfen, wie die Kantone, die Verbände und die Vereine zur Bekämpfung des Hooliganismus in die Pflicht genommen werden können. Zudem soll geprüft werden, in welcher Form die Bekämpfung des Hooliganismus und ähnlicher Phänomene generell und insbesondere im Rahmen des Hooligan-Konkordats durch den Bund koordiniert, unterstützt und gefördert werden kann. Nicht zuletzt soll der geforderte Bericht Aufschluss dazu geben, wie die Umsetzung des Konkordates zu kontrollieren ist.

Unabhängig von den Ergebnissen des Berichts erwartet die SiK-S von den Kantonen genauso wie von den Clubs und den Verbänden, dass sie dem Problem die nötige Priorität beimessen und die seit Jahren vorhandenen Massnahmen auch einsetzen. Dass wenige Unruhestifter die Sicherheit an Sportveranstaltungen derart gefährden und dabei enorm hohe Polizeikosten verursachen, hält die Kommission für unhaltbar. Die SiK-S wird das Thema weiterhin eng verfolgen und an einer weiteren Sitzung erneut traktandieren.

Die Vorlage 18.059 «Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen», mit welcher der Bundesrat die Genehmigung des gleichnamigen Übereinkommens des Europarats beantragt, nahm die SiK-S zum Anlass, die Problematik im Rahmen einer Anhörung zu vertiefen. Neben den Vorsteherinnen des VBS und des EJPD gaben das Bundesamt für Sport, die KKJPD und die KKPKS Auskunft zur aktuellen Situation. Mithilfe der Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit stellt das Übereinkommen des Europarates nach Ansicht der Kommission ein wichtiger Teil der Bemühungen dar. Mit 12 zu 1 Stimmen beantragt die SiK-S ihrem Rat Eintreten und Zustimmung auf die Vorlage des Bundesrates.

Revision des Zivildienstgesetzes

Im Rahmen der Beratung der Revision des Zivildienstgesetzes (19.020) hat die SiK-S mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Sistierung des Geschäftes beschlossen. Mit diesem Schritt reagiert die Kommission auf ein Schreiben der RK MZF und lässt in Anbetracht der stetig sinkenden Rekrutierungszahlen im Zivilschutz vor der Verabschiedung der Revision des Zivildienstgesetzes eine Zusammenführung der beiden Organisationen prüfen. Somit wird das Geschäft nicht wie vorgesehen in der Sommersession behandelt werden.

Rahmenkredit für drei Genfer Zentren

Mit der Vorlage 18.094 beantragt der Bundesrat für die Weiterführung der Unterstützung der drei Genfer Zentren einen Rahmenkredit in der Höhe von 128 Millionen Franken für den Zeitraum 2020-2023. Unterstützt werden damit das Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (GCSP), das Genfer internationale Zentrum für humanitäre Minenräumung (GICHD) sowie das Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle von Streitkräften (DCAF). Die drei Zentren haben sich seit ihrer Gründung zu weltweit anerkannten Kompetenzzentren entwickelt. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die Genfer Zentren entscheidende Beiträge in der Aussen-, Friedens- und Sicherheitspolitik leisten und zugleich Ausbildungen beispielsweise im Bereich Krisenmanagement anbieten. Dank deren wichtigen Beiträgen zu den friedens- und sicherheitspolitischen Zielen der Schweiz beantragt die SiK-S ihrem Rat einstimmig die Zustimmung zum Rahmenkredit.

Nebstdem hat die Sicherheitspolitische Kommission den letzte Woche veröffentlichten Bericht zur Zukunft der Bodentruppen ein erstes Mal diskutiert.

Die Kommission hat am 23. Mai 2019 unter dem Vorsitz von Ständerat Josef Dittli (FDP, UR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Viola Amherd, Chefin des VBS, sowie von Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des EJPD, in Bern getagt.