Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) empfiehlt ihrem Rat, dem stärkeren Engagement der Schweiz im europäischen Frontex-Programm zuzustimmen. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder steht der Migrationspolitik der Europäischen Union (EU) allerdings kritisch gegenüber und beantragt Änderungen am Bundesratsentwurf.

Insbesondere angesichts der geografischen Lage der Schweiz erachtet die SiK-S die Weiterentwicklung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), namentlich die Reform der europäischen Grenz- und Küstenwache und die Stärkung des Mandats von Frontex (20.064), als unerlässlich für die Wahrung der Sicherheit. Die Kommission steht der EU-Migrationspolitik allerdings kritisch gegenüber, weshalb sie beantragt, den Bundesratsentwurf, der vor allem sicherheitspolitische Aspekte des Grenzschutzes umfasst, um Ausgleichsmassnahmen im Sinne der humanitären Tradition der Schweiz zu ergänzen.

Sie beantragt mit 9 zu 3 Stimmen, in Ergänzung zur Übernahme der europäischen Verordnung bis zu 2800 Flüchtlinge im Rahmen des Resettlements aufzunehmen. Diese deutliche Erhöhung der Resettlementquote soll stufenweise und in Absprache mit den Kantonen erfolgen. Ein Antrag, wonach bis zu 4000 Flüchtlinge aufgenommen werden sollten, wurde abgelehnt, da die Kommission der Meinung ist, dass die derzeitigen Unterbringungskapazitäten der Schweiz nicht ausreichen, um ein solches Kontingent in angemessener Weise aufzunehmen.

Als weiteren humanitären Ausgleich zur rein sicherheitspolitischen Vorlage des Bundesrates beantragt die Kommission mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, durch einen Mechanismus zur Beschwerdenbearbeitung und durch Rechtsberatung die Rechtsmittel der Asylsuchenden zu stärken.

Da die SiK-S gewährleisten will, dass in der Schweiz ein ausreichend starkes Grenzwachtkorps zur Verfügung steht, hat sie zudem einstimmig einen Antrag angenommen, wonach die Bereitstellung von Schweizer Personal an Frontex nicht zulasten des Schutzes der nationalen Grenzen gehen darf.

Zu guter Letzt beantragt die Kommission einstimmig, dass die Frontex-Einsätze einem ähnlichen Genehmigungsverfahren unterliegen wie die Militäreinsätze. So soll eine klare Rechtsgrundlage für die Kompetenzregelung zwischen Parlament und Bundesrat bei einem Einsatz von Grenzschutzexperten der Agentur in der Schweiz geschaffen werden.

Die Kommission hat der so angepassten Vorlage zur Übernahme der EU-Verordnung in der Schlussabstimmung mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten, da sie die humanitären Ausgleichsmassnahmen als ungenügend erachtet. Die Vorlage zur Änderung des Asylgesetzes hat die Kommission einstimmig angenommen. Der Ständerat wird beide Vorlagen in der Sommersession beraten.

Bei der ersten Beratung der Vorlage zur Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 1052/2013 und (EU) 2016/1624 und zu einer Änderung des Asylgesetzes (20.064) äusserte die SiK-S den Wunsch, Frontex zu besuchen und sich zudem ein Bild von der Arbeit der vor Ort stationierten Mitarbeitenden des Schweizer Grenzwachtkorps machen zu können. Dieser Besuch einer Delegation der SiK-S musste wegen der Pandemie verschoben werden und fand schliesslich vom 21. bis 23. Mai 2021 in Griechenland statt. Die Kommission konnte sich so ein besseres Gesamtbild verschaffen und bei ihrer Beratung der Vorlage auf eine solide Informationsgrundlage zurückgreifen.

Die Kommission hat am 25. Mai 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Thomas Minder in Bern getagt.