Wie soll der Zugang für Lobbyisten und Lobbyistinnen zum Parlamentsgebäude geregelt werden? Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates sieht Handlungsbedarf und stimmt sowohl der Akkreditierung von Lobbyisten und Lobbyistinnen zu wie auch der Ergänzung des Lobbyregisters mit weiteren Angaben.

​Die Frage, welche Lobbyisten Zugang zum Parlamentsgebäude erhalten, hat die Öffentlichkeit in der letzten Zeit bewegt. Die heutige Regelung, wonach die Parlamentsmitglieder zwei Personen eine Zutrittskarte ausstellen können, wurde verschiedentlich kritisiert. Der Ständerat hat auf diese Kritik reagiert, indem er am 14. März 2016 einer parlamentarischen Initiative von Ständerat Didier Berberat (NE) mit 20 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt hat. Gemäss dieser Initiative müssen sich Lobbyisten, welche Zugang zum Parlamentsgebäude wünschen, akkreditieren lassen (15.438 Pa.Iv. Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament). Auch aus den Reihen des Nationalrates lagen zwei Vorschläge auf dem Tisch der Kommission: Der damalige Nationalrat Andrea Caroni (RL, AR) verlangt, dass Lobbyisten mit Zutrittskarte zum Bundeshaus im öffentlichen Register nicht nur die Public-Affairs-Unternehmung, für welche sie tätig sind, angeben müssen, sondern auch die Mandate, für welche sie im Bundeshaus aktiv sind (15.433 Pa.Iv. Transparenz über die Mandate der Lobbyisten im Bundeshaus). Die Fraktion der Grünen wiederum will nicht nur eine Liste der permanent Zutrittsberechtigen veröffentlichen, sondern auch eine Liste der Personen, welchen einzelne Parlamentsmitglieder eine temporäre Zutrittsberechtigung gewähren (15.464 Pa.Iv. Transparenz über das Lobbying via Tages-Zugangsbewilligungen der Parlamentarier und Parlamentarierinnen).

Die Kommission sieht Handlungsbedarf. So stimmt sie einem Akkreditierungssystem zu, indem sie der Initiative Berberat (15.438) mit 14 zu 9 Stimmen Folge gibt. Somit kann der Zugang von Lobbyisten ins Parlamentsgebäude gemäss einheitlichen Kriterien, die allerdings noch zu bestimmen sind, geregelt werden und hängt nicht mehr vom Wohlwollen der einzelnen Parlamentsmitglieder ab. Auch ist die Kommission der Ansicht, dass die Angaben im Lobbyregister mit weiteren Angaben gemäss der Initiative Caroni (15.433) präzisiert werden sollen und stimmt dieser mit 14 zu 10 Stimmen und einer Enthaltung zu. Die Initiative der Grünen (15.464) wurde sowohl als überflüssig wie auch als zu kompliziert erachtet und mit 18 zu 6 Stimmen abgelehnt. Eine Minderheit der Kommission spricht sich gegen eine vermehrte Regelung des Lobbyings aus, befürchtet sie doch, dass dadurch noch mehr Lobbyisten Zugang ins Parlamentsgebäude erhalten.

 

Parlamentsmitglieder sollen persönliche Mitarbeitende anstellen können

Nationalrat Matthias Aebischer (S, BE) möchte, dass die Mitglieder der Bundesversammlung einen persönlichen Mitarbeiter mit maximal 80 Stellenprozent anstellen können. Der Bund soll die Personalkosten übernehmen und zusätzlich eine Jahrespauschale von 10‘000 Franken für die Arbeitsinfrastruktur dieses Mitarbeiters zur Verfügung stellen (15.445 Pa.Iv. Persönliche Mitarbeitende für Parlamentsmitglieder). Dieses System soll die bisherige Jahrespauschale von 33‘000 Franken für Personal- und Sachausgaben ersetzen.

Die Kommission spricht sich mit 12 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten für diese Initiative aus. Die Kommission hält fest, dass die Qualität der parlamentarischen Arbeit sichergestellt werden muss. Dabei geht es auch darum, dass die Parlamentsmitglieder der Macht von Bundesrat und Verwaltung gut informiert entgegentreten können. Dazu brauchen die Parlamentsmitglieder vermehrte fachliche Unterstützung. Zudem haben die Parlamentsmitglieder auch eine Repräsentationsfunktion zu erfüllen: Die Beantwortung der immer zahlreicher werdenden Anfragen von Medien sowie von Bürgern und Bürgerinnen ist im Alleingang kaum mehr zu bewältigen. Die Minderheit ist der Ansicht, dass das heutige System, wonach jedes Parlamentsmitglied mit dem zur Verfügung gestellten Pauschalbetrag selber Personal nach eigenem Gutdünken anstellen kann, mehr Flexibilität erlaube. Zudem könnten die Ratsmitglieder für die Vornahme von Abklärungen auf die gut ausgebauten Dienstleistungen der Parlamentsdienste zurückgreifen.

 

Auch Ständerat soll Namenslisten zu allen Abstimmungen veröffentlichen

Nationalrätin Andrea Geissbühler (V, BE) fordert, dass auch im Ständerat alle Abstimmungen mit Namenslisten veröffentlicht werden (15.436 Pa.Iv. Namenslisten bei allen Abstimmungen im Ständerat). Die Initiantin stört sich daran, dass im Ständerat nach wie vor nur die Resultate der Schluss- und Gesamtabstimmungen mit Namenslisten veröffentlicht werden. Die Kommission teilt mit 18 zu 5 Stimmen und einer Enthaltung diese Auffassung und verweist auf das Prinzip der Gleichberechtigung der beiden Parlamentskammern. Vor diesem Hintergrund sollten beide Räte auch die gleichen Anforderungen an die Transparenz erfüllen. Die Minderheit ist jedoch der Ansicht, dass jeder Rat in seinem Reglement selber regeln soll, wie er die Publikation seiner Abstimmungsresultate vornehmen will.

 

Doch kein gesamtschweizerisches Verhüllungsverbot

Nachdem sich die Kommission des Ständerates am 21. Januar 2016 deutlich gegen die von der SPK des Nationalrates gut geheissene parlamentarische Initiative für ein Verhüllungsverbot ausgesprochen hat (14.467 Pa.Iv. Wobmann. Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts), will die Kommission nun mit 15 zu 9 Stimmen und einer Enthaltung nicht mehr an dieser Initiative festhalten. Sie kann die von der Ständeratskommission angeführten Gründe nachvollziehen (vgl. Medienmitteilung vom 22. Januar 2016) und hält zudem fest, dass inzwischen eine entsprechende Volksinitiative lanciert worden ist, wodurch die Frage auf diesem Weg geklärt werden kann. Die Minderheit ist jedoch der Ansicht, dass ein Verhüllungsverbot insbesondere im Sinne der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Würde der Frau notwendig sei. Sie will deshalb an der Initiative festhalten.

 

Die Kommission tagte am 14./15. April 2016 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Heinz Brand (V, GR) in Bern.

 

 

Bern, 15. April 2016 Parlamentsdienste