Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat – wie der Ständerat in der Sommersession – keine grösseren Einwände gegen die breitere Verwendung der neuen AHV-Nummer, insbesondere durch die Kantone.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat davon Kenntnis genommen, dass die AHV-Nummer keine Informationen zu deren Inhaberin bzw. Inhaber enthält und Rückschlüsse auf persönliche Eigenschaften daher nicht möglich sind (im Gegensatz zur früheren AHV-Nummer, die bis 2008 verwendet wurde). Aus diesem Grund ist sie der Auffassung, dass die bundesrätliche Vorlage 19.057 keine grösseren Datenschutzprobleme aufwirft und eine raschere Digitalisierung der Behördenarbeit ermöglicht. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage, welcher der Ständerat bereits deutlich zugestimmt hatte, mit 20 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Die SPK-N beantragt ihrem Rat mit 23 zu 0 Stimmen, die einzige vom Ständerat beschlossene materielle Änderung rückgängig zu machen, wonach auch die Organe, die mit der in einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag vorgesehenen Kontrolldurchführung beauftragt sind, auf die AHV-Nummer zurückgreifen können sollen. Eine Minderheit beantragt die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, statt der AHV-Nummer eine nicht zurückrechenbare Personennummer auf Basis der AHV-Nummer zu verwenden. Ein weiterer Minderheitsantrag verlangt ein restriktiveres System für die Nutzung der AHV-Nummer durch verwaltungsexterne Stellen.

Zugang von Lobbyistinnen und Lobbyisten zum Parlamentsgebäude

Die Kommission hat die Detailberatung einer Vorlage des Ständerates betreffend Zugang von Lobbyistinnen und Lobbyisten zum Parlamentsgebäude vorgenommen (15.438 s Pa.Iv. Berberat. Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament). Der Nationalrat ist am 2. Dezember 2019 entgegen dem Antrag der Kommission mit 107 zu 66 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. Gemäss der Vorlage des Ständerates sollen Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, welche einen Zutrittsausweis durch Vermittlung eines Mitglieds der Bundesversammlung erhalten haben, neu Angaben zu ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern sowie zu ihren Aufträgen machen müssen. Die Kommission stimmt diesen weitergehenden Offenlegungspflichten für Interessenvertreter und –vertreterinnen zu, ist aber der Ansicht, dass Ratsmitglieder nicht als Türöffner für diese agieren sollten. Sie hat deshalb in einer Kaskade von Abstimmungen einem Konzept zugestimmt, wonach Interessenvertreterinnen und –vertreter, die sich vorgängig anmelden und die Offenlegungspflichten erfüllen, einen Tagesausweis für den Besuch im Parlamentsgebäude erhalten. Die Kommission hat der so angepassten Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 11 Stimmen zugestimmt.

Überbrückungshilfe für Ratsmitglieder soll bleiben

In der vergangenen Sommersession ist der Ständerat mit 31 zu 6 Stimmen nicht auf eine Vorlage des Nationalrates eingetreten, wonach inskünftig nur noch abgewählte, nicht aber freiwillig aus dem Rat ausgeschiedene Parlamentsmitglieder eine Überbrückungshilfe beantragen können (16.460 n Pa. Iv. Abschaffung der Überbrückungshilfe für Ratsmitglieder). Mit seinem Beschluss vom 9. Dezember 2019 war der Nationalrat bereits weniger weit gegangen als seine vorberatende Kommission, welche die Überbrückungshilfe ganz abschaffen wollte. Die Kommission schliesst sich dem deutlichen Entscheid für Nichteintreten des Ständerates mit 13 zu 11 Stimmen an.

Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung: Einreichung von Kommissionsvorstössen

Die Kommission hat den ihr präsentieren Bericht «Förderung der Mehrsprachigkeit innerhalb der Bundesverwaltung» zum Anlass genommen, um zwei Kommissionsvorstösse einzureichen. Mit der einstimmig beschlossenen Motion «20.3920 Monitoring der Bewerbungen der offenen Stellen bezüglich Sprachengemeinschaft und Herkunftskanton der Kandidatinnen und Kandidaten» wird der Bundesrat beauftragt, ein Monitoring der Bewerbungen für offene Stellen durchzuführen, damit Klarheit darüber herrscht, ob wirklich zu wenig Bewerbungen aus bestimmten Sprachregionen eingehen. Mit dem einstimmig beschlossenen Postulat 20.3921 wird ein Bericht über die Einhaltung der Weisungen zur Förderung der Mehrsprachigkeit verlangt.

Im Übrigen hat sich die Kommission mit dem Massnahmenpaket zugunsten der Medien (20.038) beschäftigt. Sie wird die Beratung der Vorlage an ihrer Augustsitzung fortführen und zuhanden der KFV in einem Mitbericht Anträge stellen.

Über die von der Kommission am 2. Juli behandelten Geschäfte wurde bereits mit einer Medienmitteilung heute Mittag informiert.

Die Kommission tagte am 2./3. Juli 2020 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Andreas Glarner (SVP/AG) in Bern.