Stromversorgung
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates will, dass Technologien zur Speicherung erheblicher elektrischer Energiemengen gleich behandelt werden. Sie verlangt Stromspeicher unabhängig der angewendeten Technologie vom Netznutzungsentgelt zu befreien.

​Mit 12 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat die Kommission eine Motion eingereicht, welche die gesetzlichen Grundlagen fordert, um Stromspeicher unabhängig der angewendeten Technologie vom Netznutzungsentgelt zu befreien. Damit will die Kommission erreichen, dass Technologien zur Speicherung erheblicher elektrischer Energiemengen gleich behandelt werden. Gegenwärtig sind nur die Pumpspeicherkraftwerke vom Netznutzungsentgelt befreit. Für die erfolgreiche Umsetzung der Energiestrategie 2050 ist der potenzielle Beitrag verschiedener Speichertechnologien unbestritten. Der Bedarf für die Stromspeicherung wird zunehmen, je mehr Strom mit Sonne und Wind produziert wird. Diese Produktion wird mit der Energiestrategie gefördert, kann aber nicht gesteuert werden. Der Beitrag von neuen Speichertechnologien (z. B. Power-to-Gas) wird erst langfristig bedeutungsvoll. Die Kommission will jedoch rechtzeitig die nötigen Gesetzesänderungen in die Wege leiten, damit einzelne Speicheranlagen ab einer gewissen Leistungsklasse dauerhaft oder befristet vom Netznutzungsentgelt befreit werden können. Die Gleichbehandlung beim Netzentgelt könnte in der kommenden Revision des Stromversorgungsgesetzes berücksichtigt werden.

 

Ja zur Verlängerung des Moratoriums für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente

Die Kommission sprach sich mit 13 zu 12 Stimmen dafür aus, das Verbot der Ausfuhr abgebrannter Brennelemente aus Kernkraftwerken zur Wiederaufarbeitung (15.079) um zehn Jahre zu verlängern. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass es zur Vermeidung einer Regelungslücke nötig ist, das Moratorium im Hinblick auf die Energiestrategie 2050, die ein unbefristetes Ausfuhrverbot vorsieht, zu verlängern. Das derzeitige Moratorium läuft Ende Juni 2016 aus.
Eine Minderheit will nicht auf die Vorlage eintreten. In ihren Augen ist zu vermeiden, dass die Entwicklung neuer Technologien und die Erforschung neuer Lösungen zur Wiederaufarbeitung gehemmt werden. Eine andere Minderheit will das Moratorium nur um vier Jahre verlängern. Das sei ausreichend bis zum Inkrafttreten der Energiestrategie, sofern diese angenommen wird.

 

Klima- und Energielenkungssystem

Die Kommission setzte ihre Beratung der Vorlage für ein Lenkungssystem im Klima- und Energiebereich (15.072) mit dem zuständigen Bundesrat Ueli Maurer fort, sowie mit Bundesrätin Doris Leuthard, deren Departement von der Umsetzung des vorgeschlagenen Verfassungsartikels auf Gesetzesebene direkt betroffen wäre. Die Kommission stellte einmal mehr fest, dass die Vorlage soweit allgemein gehalten ist und nähere Informationen, namentlich zur Einführung einer Stromabgabe, erforderlich sind, um die Auswirkungen und den Nutzen der geplanten Verfassungsbestimmung beurteilen zu können. Deshalb hat die Kommission beschlossen, die Beratung der Vorlage erst im vierten Quartal 2016 fortzusetzen, wenn genauere Informationen vorliegen.

 

Die Kommission hat am 11. und 12. April 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP, SO) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard und Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.

 

 

Bern, 12. April 2016 Parlamentsdienste