Die Energiekommission des Nationalrates will die Versorgung mit Strom aus Wasserkraft sichern. Allfällige Unterstützungsmassnahmen sollen jedoch überlegt angegangen werden. Die Kommission will dazu das Ergebnis aktueller Abklärungen der Verwaltung bei den Elektrizitätsunternehmen abwarten.

​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat erneut im Rahmen der Debatte zur «Stromnetzstrategie» (16.035) über allfällige Unterstützungsmassnahmen für die Wasserkraft beraten. Zur vertieften Prüfung der vom Nationalrat in der Sommersession an die UREK zurückgewiesenen Vorlage 2 hat die Kommission bereits an ihrer letzten Sitzung die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom angehört (siehe Bericht).

Nach wie vor ist sich die Kommission einig darin, dass die Wasserkraft aufgrund der aktuellen Marktsituation vor grossen Herausforderungen steht. Gleichzeitig ist die sorgfältige Prüfung möglicher Massnahmen zentral. Aus diesem Grund hat sich die Kommission nach eingehender Diskussion entschieden, die vom BFE (im Rahmen der Vorbereitungen zur StromVG-Revision) aktuell durchgeführten Datenerhebungen bei den Betreibern von Wasserkraftwerken abzuwarten und die Vorlage 2 zu sistieren. Die Abklärungen sollen Transparenz und eine erweiterte Diskussionsgrundlage schaffen hinsichtlich Dringlichkeit und Ausgestaltung von Unterstützungsmassnahmen. Zudem signalisiert die Kommission ihren Willen, dem Thema Wasserkraft in der politischen Diskussion um ein neues Marktdesign Gewicht zu geben, indem sie mit 14 zu 9 Stimmen der Pa. Iv. Rösti 16.448 «Sicherung der Selbstversorgung mit Strom aus Wasserkraft zur Überbrückung der aktuellen Preisbaisse» Folge gibt. Hingegen lehnt sie die Genfer Standesinitiative 15.313 mit 12 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Die Standesinitiative fordert die Einführung einer Steuer auf Strom aus nicht erneuerbaren Energien. Eine Minderheit unterstützt das Anliegen.

Keine Ausnahmen für historische Schiessen

Das Umweltschutzgesetz sieht vor, dass die Sanierung von belasteten Standorten bei Schiessanlagen subventioniert wird, sofern nach 2020 nicht mehr in den Boden geschossen wird. Die parlamentarische Initiative 15.486 (Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 ermöglichen) verlangt, dass diese Frist für historische Schiessen und Feldschiessen, die nur einmal jährlich stattfinden, verlängert wird.
Nachdem die Umweltkommissionen beider Räte dieser Initiative Folge gegeben hatten, befasste sich nun die UREK-N mit deren Umsetzung. Sie hält fest, dass historische Schiessen und Feldschiessen aufgrund der hohen Teilnehmerzahl eine massive Belastung der Umwelt mit Blei und Antimon zur Folge haben. Deshalb sollte man in ihren Augen nicht von der Frist von 2020 abrücken. Die Kommission weist zudem darauf hin, dass es heute technische Massnahmen (mobile und fest installierte Kugelfangsysteme) gibt, mit welchen solche Verseuchungen verhindert werden können, und dass Feldschiessen in entsprechend ausgestatteten Schiessanlagen durchgeführt werden können. Schliesslich hebt sie hervor, dass bei fast der Hälfte der rund zwanzig verzeichneten historischen Schiessen solche Systeme bereits verwendet werden. Aus diesem Grund ist sie der Meinung, dass es dem Vorsorge- wie auch dem Verursacherprinzip zuwiderlaufen würde, Veranstaltungen zu unterstützen, für welche die nötigen Schutzmassnahmen noch nicht getroffen worden sind. Deshalb beantragt die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen, die Initiative abzuschreiben. Die Minderheit spricht sich gegen die Abschreibung der Initiative aus.

Verknüpfung der Emissionshandelssysteme Schweiz-EU

Die Kommission hat mit 14 zu 10 Stimmen der vorläufigen Anwendung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme zugestimmt. Vor der definitiven Genehmigung durch das Parlament müssen noch technische Vorbereitungsarbeiten für die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme vorgenommen werden. Das Abkommen sieht unter anderem den Einbezug der Luftfahrt in das Emissionshandelssystem vor.

Die Kommission hat am 28. und 29. August 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP, SO) und teils in Anwesenheit von Bundespräsidentin Doris Leuthard in Bern getagt.