Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates tritt klar auf die Vorlage zur Teilrevision des Jagdgesetzes ein. Der Entwurf des Bundesrates stelle eine ausgewogene Vorlage dar, ist die Mehrheit überzeugt. Eine Minderheit verlangt die Rückweisung an den Bundesrat.

​Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage zur Teilrevision des Jagdgesetzes eingetreten (17.052). Der Entwurf des Bundesrates geht zurück auf verschiedene Vorstösse aus dem Parlament. Insbesondere forderte die Mo. Engler (14.3151) den Bundesrat auf, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen für eine Bestandesregulierung von Wölfen, um die Herausforderungen mit der wachsenden Wolfspopulation zielgerichtet und bedarfsgerecht angehen zu können. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass der Bundesrat dem Parlament eine ausgewogene Vorlage präsentiert, welche sowohl dem Artenschutz, aber auch den Lösungen für das Zusammenleben mit Grossraubtieren Rechnung trägt. Sie stellt dabei fest, dass nicht länger nur die Bergbevölkerung betroffen ist, sondern der Wolf bei seinen Streifzügen bis weit ins Mittelland vorstösst. Sie will ihre Anliegen im Entwurf des Bundesrates direkt einbringen und die Änderungen des Ständerates kritisch prüfen. Eine Minderheit hingegen ist der Auffassung, der Bundesrat gehe mit seiner Vorlage weit über die Anliegen der vom Parlament überwiesenen Motionen hinaus. Sie will die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, einen Revisionsentwurf zu erarbeiten, welcher der Bedeutung des Artenschutzes für den Erhalt der Biodiversität und des natürlichen Ökosystems mehr Gewicht verleiht und die verfassungsrechtliche Verantwortung des Bundes für den Artenschutz nicht schwächt.

Elektrifizierung der Mobilität vorantreiben

Im Rahmen der Detailberatung zur Totalrevision des CO2-Gesetzes (17.071) beschäftigte sich die Kommission mit der Frage, wie CO2-Emissionen von Fahrzeugen reduziert werden können. Bei den entsprechenden Artikeln (10 bis 17) folgt die Kommission in den grossen Linien der Vorlage des Bundesrats. Sie zeigt sich überzeugt, dass im Verkehrsbereich noch ein grosses Reduktionspotenzial besteht. So bestätigt sie die Regelung, dass die neu in Verkehr gesetzten Personenwagen ab 2021 im Durchschnitt höchstens 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen dürfen. Weiter soll der Bundesrat die Kompetenz haben, Zwischenziele, Erleichterungen und Ausnahmebestimmungen festzulegen. Dabei hält die Kommission fest, dass Erleichterungen nur so lange weitergeführt werden dürfen, wie sie auch in der Europäischen Union gelten.

Eine wesentliche Neuerung gegenüber der Vorlage des Bundesrats hat die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen bei den Elektrofahrzeugen beschlossen: Den Autoimporteuren soll erlaubt werden, ihre Elektrofahrzeuge von der Personenwagenflotte auszunehmen. Damit profitiert der Durchschnitt der gesamten Flotte nicht mehr zwingend vom Kauf eines Elektrofahrzeugs. Das heisst, die Käuferinnen und Käufer eines solchen Autos erleichtern es den Importeuren nicht mehr automatisch, emissionsstarke Autos mit Verbrennungsmotoren einzuführen. Mit dieser Neuregelung will die Kommission die Elektrifizierung der Mobilität vorantreiben. Sie ebnet insbesondere den Weg für Kompensationsprojekte im Inland im Bereich Elektromobilität. Eine Minderheit lehnt die Bestimmung ab, weil sie diese als unvorteilhaft für die Autobranche bewertet. Zusätzliche Minderheiten fordern entweder weitergehende Massnahmen wie ein Zielwert von 20 Gramm CO2 pro Kilometer für Personenwagen ab 2030 oder im Gegenteil weniger strenge Vorgaben.

Kommissionsmotion zur Plastikreduktion

Im Weiteren hat die UREK-N mit 17 zu 6 Stimmen eine Kommissionsmotion mit dem Titel «Weniger Plastikmüll in Gewässern und Böden» (18.3712) verabschiedet. Diese beauftragt den Bundesrat, gemeinsam mit den betroffenen Branchen Massnahmen zu ergreifen, mit denen der Plastikmüll reduziert werden kann. Insbesondere soll die Verwendung von Plastikverpackungen und Einwegwegkunststoffprodukten innert nützlicher Frist erheblich abnehmen. Dabei muss nach Ansicht der Kommission so viel Plastik wie möglich ersetzt sowie Forschung und Innovation gefördert werden. Das übergeordnete Ziel des Vorstosses ist es, die Umweltverschmutzung durch Plastik einzudämmen. Namentlich soll auch das Problem angegangen werden, dass Plastik immer häufiger im Kompost landet und via Grüngut auf die Äcker gelangt. Angesichts der zunehmenden Belastung von Böden und Gewässern ist die Kommission der Auffassung, dass Handlungsbedarf angezeigt ist. Ihre Motion setzt den Schwerpunkt auf den Dialog mit den Branchen. Eine Kommissionsminderheit hält die Motion für unnötig und sieht darin eine unerwünschte Entwicklung in Richtung mehr Vorschriften.

Die Kommission hat am 20. und 21. August 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Roger Nordmann (S, VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.