Die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie beantragt mit 16 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung, auf die Vorlage der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (18.077) nicht einzutreten. Die Kommission sieht zwar mit Blick auf die Bautätigkeit ausserhalb der Bauzone sowie die damit verbundene Zunahme des Verkehrs Handlungsbedarf, die Vorlage sei jedoch nicht die geeignete Basis, um die entsprechenden Probleme sauber anzugehen. So beurteilt die Kommission gerade den vom Bundesrat vorgeschlagenen Planungs- und Kompensationsansatz als nicht umsetzbar. Speziallandwirtschaftszonen werden sodann als nicht zweckmässig erachtet, da aufgrund der Nähe zu Siedlungen neue Probleme entstehen können. Ebenso sei fraglich, ob die vorgeschlagene Rückbaupflicht in der Praxis umsetzbar sowie verhältnismässig ist, denn sie würde insbesondere in der Landwirtschaft hohe Zusatzkosten verursachen, und es müssten stets entsprechende Kompensationsobjekte zur Verfügung stehen. Die vorgeschlagenen Instrumente lassen gemäss der Kommission somit zu viele Fragen offen und stellen eine nicht zweckmässige Stossrichtung der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes dar. Es ist deshalb vorgesehen, dass die Kommission Ende Sommer eine eigene Kommissionsmotion mit konkreten Ideen vorlegt, welche als Basis für einen neuen Ansatz dienen soll. Eine Minderheit ist der Meinung, dass auf die Vorlage einzutreten sei, da der Handlungsbedarf gegeben sei und die Vorlage eine gute Grundlage für weitere Diskussionen darstelle.
Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe: Verlängerung der Steuererleichterungen bis Ende 2021
Mit 22 zu 2 Stimmen hat die Kommission einen Entwurf zur Änderung des Mineralölsteuer-, Umweltschutz- und CO2-Gesetzes im Rahmen der parlamentarischen Initiative 17.405 verabschiedet. Diese betrifft die seit dem 1. Juli 2008 gewährten Steuererleichterungen für umweltschonende Treibstoffe. Die Förderung läuft am 30. Juni 2020 aus, sie soll allerdings in anderer Form weitergeführt werden; der Bundesrat hat in seiner Vorlage zur Totalrevision des CO2-Gesetzes (17.071) einen entsprechenden Vorschlag gemacht. Die Totalrevision wird voraussichtlich nicht rechtzeitig in Kraft treten. Die Kommission hat deshalb eine Gesetzesänderung erarbeitet, die die Steuererleichterungen sowie die bis Ende 2020 befristeten Instrumente des geltenden CO2-Gesetzes bis zum Inkrafttreten der bevorstehenden Totalrevision, jedoch spätesten bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Zudem wird mit der Vorlage die bisherige steuerliche Ungleichbehandlung von verflüssigten und gasförmigen Gasen behoben. Mehrere starke Minderheiten wollen sicherstellen, dass verschiedene Massnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen über 2021 weitergeführt und verschärft werden (Verminderung der Emissionen gegenüber 1990 um jährlich 3 Prozent), falls keine Totalrevision des CO2-Gesetzes erfolgen sollte. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Die Kommission hat am 24. und 25. Juni 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrat Roger Nordmann (S, VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Lausanne getagt.