Die Umweltkommission des Nationalrates beschliesst die Einreichung einer Motion und einer parlamentarischen Initiative zum Jagdgesetz. Die Wolfspopulation soll mit Augenmass reguliert werden, ergänzt durch weitere Massnahmen für das Zusammenleben von Wolf und Mensch. Die parlamentarische Initiative sieht auch Massnahmen zum verbesserten Schutz anderer Wildtierarten vor, etwa durch Wildtierkorridore. Zudem will die Kommission mit einer Motion übermässigen Motorenlärm bekämpfen.

Die Stimmbevölkerung hat die Revision des Jagdgesetzes am 27. September 2020 abgelehnt. Der Handlungsbedarf für ein ausgewogenes, zeitgemässes Jagdgesetz bleibt aber bestehen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat nun einen Kompromiss geschmiedet: Das Jagdgesetz soll mit den Erkenntnissen aus der abgelehnten Revision überarbeitet werden. Dafür hat die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine parlamentarische Initiative mit dem Titel «Ausgewogenes Jagdgesetz» (20.482) beschlossen. Der neue Vorschlag enthält folgende Grundsätze: Es wird eine pragmatische und proaktive Regulation der Wolfspopulation angestrebt, die durch eine Stärkung des Herdenschutzes und weiteren Massnahmen für das Zusammenleben von Wolf und Mensch begleitet wird. Der Schutz der Biodiversität, insbesondere von bedrohten Tierarten, soll verstärkt werden, etwa durch Massnahmen zugunsten von Wildtierkorridoren und Wildschutzgebieten.

Ein Teil der Kommission bevorzugt ein Vorgehen mit einer Motion, in der Hoffnung, dass erste dringliche Massnahmen bereits für den kommenden Alpsommer 2021 in Kraft treten könnten. Die Kommission hat daher auch einstimmig beschlossen, eine Motion (20.4340) einzureichen. Mit ihr soll der Bundesrat beauftragt werden, zeitnah Anpassungen auf Verordnungsebene vorzunehmen, soweit diese im bestehenden Rechtsrahmen möglich sind. Es geht insbesondere um die Verstärkung des Herdenschutzes und eine Flexibilisierung der Regelungen zum Abschuss des Wolfes bei schweren Fällen.

Schluss mit heulenden Motoren

Laute Autos und laute Motorräder verursachen störenden und auch krankmachenden Lärm. Bei der Bekämpfung dieses Lärms sieht die Kommission grossen Handlungsbedarf. Sie hat deshalb mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen, eine Kommissionsmotion mit dem Titel «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren» (20.4339) einzureichen. Dieser Vorstoss ist das Resultat einer breiten Diskussion, die durch die beiden parlamentarischen Initiativen 20.443 und 20.444 angestossen worden ist. Die Kommission nimmt mit ihrer Motion die Anliegen dieser Initiativen von Nationalrätin Suter teilweise auf, indem sie im Rahmen eines übergeordneten Massnahmenpakets geprüft werden sollen. Bis Beschlüsse zur neuen Motion vorliegen, sistiert die Kommission die Vorprüfung der beiden parlamentarischen Initiativen. Spätestens im dritten Quartal 2021 wird sie diese erneut diskutieren und dazu beschliessen.

Mit der Kommissionsmotion soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament auf Basis einer umfassenden Auslegeordnung wirksame legislative Massnahmen vorzulegen. Insbesondere verlangt die Motion Massnahmen gegen illegal getunte Fahrzeuge, vollzugstauglichere Bestimmungen zur Sanktionierung von übermässig lautem Fahrverhalten sowie einfachere Kontrollen, zum Beispiel mithilfe von Lärmblitzern. Die Kommission möchte mit ihrer Motion den Druck erhöhen und schnell Verbesserungen in der Lärmbekämpfung erreichen. Die Minderheit stellt sich gegen die Motion. Aus Sicht der Minderheit bräuchte es zuerst vertiefte Abklärungen, bevor in einer folgenden Etappe zielgerichtete Massnahmen entwickelt werden könnten.

Potenzielle Lachgasquellen identifizieren

In Zusammenhang mit dem Lachgas-Austritt bei der Lonza verlangt die Kommission einstimmig weitere Abklärungen: Die Verwaltung soll prüfen, wie punktuelle Quellen von Lachgas und anderen klimaschädlichen Gasen inventarisiert und mit Grenzwerten reguliert werden könnten.

Trinkwasserschutz verstärken

Die Kommission beantragt mit 15 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion 20.3625 mit dem Titel «Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche» in einer abgeänderten Version anzunehmen. Die Änderung betrifft die Finanzierung. Die Kommission möchte, dass der Bund nur jene Arbeiten zur Festlegung der Zuströmbereiche subventioniert, die die Kantone bis Ende 2030 abschliessen. Damit will die Kommission erreichen, dass die Kantone rasch vorwärts machen. Sie ist überzeugt, dass sich der Aufwand für die Bestimmung der Zuströmbereiche lohnen wird. Damit werde die nötige Basis geschaffen, um das Trinkwasser langfristig zu schützen.

Keine Ausnahmen mehr für Klein- und Nischenhersteller

Die Kommission spricht sich dafür aus, dass künftig für alle Neuwagenflotten ein durchschnittlicher Grenzwert von 95 g CO2/km gelten soll, also auch für Marken von Klein- und Nischenherstellern. Sie beantragt mit 13 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion 20.3210 anzunehmen.

Die Kommission hat am 16./17. November 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrat Bastien Girod (G/ZH) in Bern getagt.