Die Umweltkommission des Nationalrates stellt sich deutlich hinter ihren Entwurf zur Stärkung der Schweizer Kreislaufwirtschaft. Die Vorlage zu ihrer parlamentarischen Initiative verankert den Grundsatz der Schonung von natürlichen Ressourcen im Umweltgesetz und legt verschiedene Massnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft fest.

Mit 17 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates die Vorlage zur parlamentarischen Initiative 20.433 verabschiedet. Die Vorlage zielt auf eine enge und starke Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ab. Regulatorische Hürden oder administrative Hemmnisse sollen verringert sowie Branchenvereinbarungen und freiwillige Massnahmen von Unternehmen gestärkt werden. Eine effiziente Nutzung von Ressourcen soll insbesondere damit angestrebt werden, dass der Bundesrat neu Anforderungen an die Lebensdauer oder die Reparierbarkeit von Produkten stellen kann, zum Beispiel in Bezug auf die Anzahl Ladezyklen von Batterien oder die Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Einen weiteren Schwerpunkt setzt die Kommission auf ressourcenschonendes Bauen. Gestärkt werden sollen etwa die Verwendung umweltfreundlicher Baustoffe und die Trennbarkeit der unterschiedlichen Bauteile.

Die Vorlage wurde von den Vernehmlassungsteilnehmenden weitgehend positiv aufgenommen. Die Anstrengungen der Kommission, die Kreislaufwirtschaft in der Schweiz gesetzlich zu stärken und mit verschiedenen Massnahmen voranzutreiben, wurde begrüsst. Einige Stellungnahmen zielten darauf ab, strengere Vorschriften für die Ressourcenschonung zu erlassen, andere wiederum verlangten, die Anforderungen für die Wirtschaft zu lockern. Die Kommission hat beschlossen, den Vorentwurf im Wesentlichen unverändert zu belassen und hat nur wenige, gezielte Änderungen vorgenommen. Sie ist der Überzeugung, die breit abgestützte Vorlage biete eine wirkungsvolle Grundlage für eine zukunftsgerichtete und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft in der Schweiz. Der Entwurf und der erläuternde Bericht zur Vorlage werden in den nächsten Wochen veröffentlicht. Die Beratung ist in der Frühjahrssession 2023 vorgesehen.

Teilrevision Jagdgesetz

Mit 15 zu 9 Stimmen hat die Kommission der Vorlage zur Teilrevision des Jagdgesetzes 21.502 zugestimmt. Der Entwurf der parlamentarischen Initiative der UREK-S sieht eine proaktive Regulierung von Wolfbeständen vor. Mit der gesetzlichen Grundlage für die Vermeidung von Schäden oder der Gefährdung von Menschen soll der raschen Zunahme von Wölfen in der Schweiz – eine Verdoppelung des Bestandes innerhalb von drei Jahren – begegnet werden. Die Kommission hat den vom Ständerat beschlossenen Entwurf im Grundsatz bestätigt. Wie der Ständerat will die Kommission, dass die proaktiven Eingriffe in Wolfsbestände in Artikel 7a geregelt werden. Dieser Entscheid wurde mit 13 zu 12 Stimmen gefällt. Verstärkt hat die Kommission im Entwurf den Wildtierschutz: in Artikel 8 wird die fachgerechte Nachsuche neu geregelt (15 zu 10 Stimmen). Auch für eine bessere Information und Aufklärung der Bevölkerung über Grossraubtiere hat sich die Kommission entschieden (Artikel 14; 11 zu 10 Stimmen). Verschiedene Minderheiten lehnen die Ergänzungen im Entwurf ab oder fordern weitergehende Entschädigungen. Eine Minderheit stellt in Artikel 7a höhere Anforderungen, damit die Regulierung von Wolfsbeständen erfolgen kann.

Stromversorgungssicherheit dank erneuerbarer Energie

Die Kommission hat mit der Detailberatung der Revision des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes (21.047) begonnen. Sie teilt die Ansicht des Ständerates, dass es beim Ausbau der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energieträgern und bei der Verbrauchssenkung ehrgeizige Ziele braucht. Unbestritten war insbesondere das Ziel einer Produktion von 35 TWh Strom aus erneuerbaren Energieträgern (Wasserkraft ausgenommen) im Jahr 2035. Dies entspricht einem doppelt so hohen Zielwert wie ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagen. Zudem hat sie mit 13 zu 11 Stimmen einen Richtwert von 20 Prozent des über drei Jahre gemittelten Strom-Endverbrauchs für den maximalen Stromimport im Winterhalbjahr beschlossen. Eine Minderheit spricht sich in dieser Frage für die vom Ständerat angenommene Lösung aus, welche einen Richtwert von 5 TWh vorsieht, eine andere Minderheit beantragt, komplett auf eine solche Bestimmung zu verzichten. Im Weiteren hat sich die Kommission mit einem Antrag befasst, wonach es bei der Erneuerung und Erweiterung von bestehenden Wasserkraftwerken möglich sein soll, insbesondere von den vorgeschriebenen Restwassermengen abzuweichen. Dieser Antrag wurde mit 12 zu 11 Stimmen abgelehnt und als Minderheit eingereicht.

Parlamentarische Initiative zum Ausbau der Windenergie

Zudem hat die Kommission ihre Arbeiten an der parlamentarischen Initiative «Dringliches Gesetz zur Beschleunigung von fortgeschrittenen Windparks und von grossen Vorhaben der Speicherwasserkraft» (22.461) weiterverfolgt. Mit 19 Stimmen ohne Gegenstimme und bei 5 Enthaltungen hat sie die Grundzüge der Gesetzesvorlage festgelegt und ist dabei nicht unwesentlich vom ursprünglichen Initiativtext abgewichen. Das Gesetz soll es ermöglichen, weit fortgeschrittene Projekte zum Bau von Windkraftanlagen schnell umzusetzen. Für Windkraftanlagen, die bereits über eine rechtskräftige Nutzungsplanung verfügen, soll die Baubewilligung durch den Kanton erteilt werden. Gegen diese Bewilligung soll nur vor einer kantonalen Instanz Beschwerde erhoben werden können. Der Weiterzug dieses Urteils an das Bundesgericht soll nur zulässig sein, wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt. Zudem sollen diese Rechtsmittelverfahren beschleunigt werden: Die Gerichte sollen nach Möglichkeit innerhalb von 90 Tagen entscheiden und darauf verzichten, die Angelegenheiten zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.

Diese beschleunigte Bewilligungsverfahren soll befristet zur Anwendung kommen, nämlich bis in der Schweiz eine zusätzliche Jahresproduktion von 1 TWh Elektrizität aus Windkraft realisiert ist. Die Erteilung der Baubewilligung durch den Kanton vereinfacht das Verfahren insbesondere bei Anlagen, die mehrere Gemeinden betreffen.

Zudem hat die Kommission entschieden, die Realisierung von Wasserkraftprojekten, namentlich das Vorhaben «Trift», nicht in die Gesetzesvorlage aufzunehmen. Die Kommission wird ihre Anliegen zu den Rahmenbedingungen für die Wasserkraft in das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047) einfliessen lassen. Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung vom 24./25. Januar 2023 eine Anhörung der interessierten Kreise durchführen und die Vorlage zu Ende beraten. Sie strebt eine Beratung der Vorlage in der Frühjahrssession 2023 an.

Die Kommission hat am 31. Oktober und 1. November 2022 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.