Der Bundesrat soll zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen zur Warnung und Alarmierung von Naturgefahren bereitstellen.

​Die ständerätliche Kommission beantragt ihrem Rat mit 5 zu 3 Stimmen eine Motion der UREK-N (18.4099) anzunehmen, die sich mit der Warnung und Alarmierung von Naturgefahren befasst. Für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der entsprechenden Systeme verlangt die Motion vom Bundesrat die Bereitstellung des erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcenbedarfs.

Durch Naturgefahren verursachte Schäden können mit einer optimierten Alarmierung und Intervention erheblich reduziert werden. Die Kommission betont, dass das Risiko von Ereignissen mit Elementarschäden in Milliardenhöhe nicht versichert werden kann und allfällige Kosten letztlich durch die Allgemeinheit getragen werden müssen. Mit der Annahme der Motion erhalte der Bundesrat die Aufgabe, das System zur Warnung von Naturgefahren zu konsolidieren und in den Bereichen Trockenheit und Massenbewegungsgefahren auszubauen.

Plastikverschmutzung in Gewässern und Böden soll reduziert werden

Im Weiteren beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig, dem Entscheid des Nationalrates zu folgen und die Motion «Weniger Plastikmüll in Gewässern und Böden» (18.3712) der UREK-N in modifizierter Form anzunehmen. Sie verschärft hierbei die Motion, um der Umweltverschmutzung insbesondere durch Mikroplastik noch umfassender entgegentreten zu können. Konkret beauftragt sie den Bundesrat, gemeinsam mit den betroffenen Branchen Massnahmen zu prüfen und zu ergreifen, um der Belastung der Umwelt durch Kunststoffe umfassend und unter Einbezug der Hauptemissionsquellen effizient entgegenzutreten. Die Kommission ist sodann der Auffassung, dass die Problematik der zunehmenden Plastikbelastung in Böden und Gewässern auch durch Förderung von Forschung angegangen werden kann.

Keine Aufweichung des Rodungsverbots

Die Kommission beantragt mit 5 zu 3 Stimmen, die Mo. 18.3869 «Kulturland und Wald sind gleichwertig. Stopp dem Kulturlandverlust zugunsten der Waldflächenausdehnung» abzulehnen. Die Mehrheit der Kommission ist der Überzeugung, mit der 2012 erfolgten Änderung des Waldgesetzes (09.474) seien die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden, um bei Rodungen die nötige Flexibilität in Sinne der Motion zu gewähren. Eine weitere Lockerung des Rodungsverbots lehnt sie ab. Eine Minderheit beantragt, die Motion anzunehmen.

Detailberatung zum CO2-Gesetz schreitet voran

Im Rahmen der Detailberatung zur Totalrevision des CO2-Gesetzes (17.071) zielt die Kommission darauf ab, eine mehrheitsfähige Lösung zu erarbeiten. Sie wird im August detaillierte Informationen zu den Beratungen und den einzelnen Entscheidungen kommunizieren.

Die Kommission hat am 1. und 2. April 2019 unter dem Vorsitz von Ständerat Roland Eberle (V/TG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.