Die Energiekommission des Ständerates möchte sicherstellen, dass das im September 2022 verabschiedete dringliche Gesetz zur Solaroffensive effizient umgesetzt wird. Sie betont, dass die Verfahren und Förderinstrumente so zu gestalten sind, dass die anvisierte zusätzliche Produktion von 2 TWh bis 2025 erreicht wird.

Die Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung des Ständerates hat sich zu den Verordnungsentwürfen zur Umsetzung der am 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen Änderung des Energiegesetzes (https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2022/543/de) konsultieren lassen. Mit dieser Gesetzesänderung hatte das Parlament in der Herbstsession 2022 die rechtliche Grundlage für einen schnellen Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik geschaffen. Die geänderten Rahmenbedingungen gelten befristet und nur für die Anlagen, die zum Erreichen einer zusätzlichen Jahresproduktion von 2 TWh Elektrizität erforderlich sind. Diese Photovoltaik-Anlagen müssen insbesondere eine Jahresproduktion von mindestens 10 GWh erzielen, einen erheblichen Teil davon im Winterhalbjahr. Sie profitieren dann von erleichterten Anforderungen für eine Bewilligung sowie von einer finanziellen Förderung in Form eines Investitionsbeitrages.

Die Kommission hat im Rahmen ihrer Sitzung Empfehlungen zur Gestaltung der Ausführungsbestimmungen an den Bundesrat gerichtet. Sie ist der Überzeugung, dass die Umsetzung auf eine Art und Weise stattfinden sollte, die es ermöglicht, die gesetzliche Zubau-Schwelle von 2 TWh zu erreichen. Dies bedeutet, dass die verschiedenen Verfahren und Rechtswege (Baubewilligung sowie Stromnetz-Anschluss und -Ausbau), unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, zu vereinheitlichen und aufeinander abzustimmen sind. Zudem sollen alle Akteure, insbesondere im Bereich Stromnetz, ihren Handlungsspielraum so nutzen, dass eine möglichst rasche Produktionssteigerung erreicht wird. Auch die Modalitäten der finanziellen Förderung durch den Bund sind so zu gestalten, dass die Realisierung von Projekten nicht durch fehlende Investitionssicherheit gehemmt wird. Eine übermässige Finanzierung durch Fördermittel soll jedoch vermieden werden. Zudem wurde betont, dass eine effiziente Verwendung der Beiträge gewährleistet sein muss. Aus Sicht der Kommission bleibt es von zentraler Bedeutung, dass die Regelungen für diesen offensiven Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik im Rahmen des Mantelerlasses (21.047) durch umfassende und ausgewogene Rahmenbedingungen für Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie abgelöst werden.

Temperatur des Grundwassers, das nicht als Trinkwasser infrage kommt

Die Kommission hat eine Motion zur Grundwassertemperatur beraten (22.3702). Grundwasser eignet sich für die Speicherung von geothermischer Wärme und kann so im Sommer zur Gebäudekühlung und im Winter dank der gespeicherten Wärme zum Heizen genutzt werden. Aktuell darf sich die Grundwassertemperatur durch Wärmeeintrag oder ‑entzug höchstens um 3°C im Vergleich zur natürlichen Wassertemperatur verändern. Die Motion verlangt, diese Begrenzung für Grundwasservorkommen, die nicht als Trinkwasser genutzt werden können, aufzuheben, um die Entwicklung von Vorhaben zur Speicherung von geothermischer Energie zu ermöglichen. Die Kommission hat diese Motion einstimmig angenommen, betont aber, dass bei der Umsetzung zuerst Grundlagen erarbeitet und mögliche Konsequenzen sorgfältig evaluiert werden müssen.

Hohe Baukultur ohne Unterstützung

Mit 8 zu 4 Stimmen hat die Kommission die Motion 22.3892 «Förderung der Baukultur von hoher Qualität» abgelehnt. Im Rahmen der Beratungen zum indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative (22.025) hat der Nationalrat die Bestimmungen dazu aus der Vorlage gestrichen und mit einer Motion den Bundesrat beauftragt, die Umsetzung des Anliegens mit der nächsten Kulturbotschaft 2025-2028 vorzusehen. Die Mehrheit der Kommission verweist auf die bestehenden, hohen Anforderungen an die Bautätigkeit im Rahmen der geltenden Vorschriften und lehnt die aus ihrer Sicht zu weit gefasste Motion ab. Eine Minderheit unterstützt die Motion.

Beim indirekten Gegenvorschlag hat die Kommission noch nicht über das Eintreten beschlossen. Nach der Anhörung der Kantone und verschiedener Organisationen hat sie die Verwaltung beauftragt, offene Fragen zu klären.

Die Kommission hat am 12./13. Januar 2023 unter dem Vorsitz von Ständerätin Adèle Thorens Goumaz (G, VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.