Die UREK-S unterstützt den Entscheid des Nationalrates, wonach Umweltorganisationen bei kleineren Wohnbau-Projekten innerhalb der Bauzonen künftig keine Beschwerden mehr einreichen dürfen. Von der Änderung ausgenommen sind Vorhaben an sensiblen Standorten.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) beantragt mit 9 zu 2 Stimmen, die Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.409 anzunehmen. Das im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) verankerte Beschwerderecht für gesamtschweizerische Schutzorganisationen soll moderat eingeschränkt werden: Wohnbauten unter 400 Quadratmetern Geschossfläche sollen grundsätzlich nicht mehr unter das Verbandsbeschwerderecht fallen. Damit will die Kommission verhindern, dass Wohnbau-Projekte von Privaten mittels Beschwerden ausgebremst oder gar verhindert werden. Sie betont, es gehe bei der Vorlage nicht um eine Änderung materiellen Rechts. Ausserdem hat die Kommission grosses Vertrauen in die kommunalen und kantonalen Behörden, dass diese Interessensabwägungen sorgfältig und korrekt vornehmen. Darum sei insbesondere bei kleineren, meist unproblematischen Projekten eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts angebracht.

Bestehen bleiben soll das Beschwerderecht der Organisationen ausserhalb der Bauzonen und an sensiblen Standorten. Bei den dafür massgeblichen Kriterien beantragt die Kommission, vom Nationalrat abzuweichen: Auswirkungen auf Ortsbilder von nationaler Bedeutung, nicht aber generell auf alle bedeutenden Ortsbilder, sollen als Kriterium gelten. Zudem brauche es keine spezielle Regelung in Bezug auf den Gewässerraum.

Die Minderheit der Kommission beantragt Nichteintreten. Das Verbandsbeschwerderecht sei ein bewährtes Instrument. Es trage dazu bei, dass öffentliche Interessen in Baubewilligungsverfahren gewahrt werden, und dürfe deshalb nicht eingeschränkt werden. Weitere Minderheiten beantragen, die Grenze bei 250 statt 400 Quadratmetern Geschossfläche festzulegen und – entsprechend dem Nationalrat – das Beschwerderecht auch innerhalb von Ortsbildern mit kommunaler oder kantonaler Bedeutung sowie innerhalb des Gewässerraums bestehen zu lassen. 

Umweltverantwortung​sinitiative

Die Kommission hat mit 10 zu 3 Stimmen beschlossen, die Umweltverantwortungsinitiative (24.021) zur Ablehnung zu empfehlen, und schliesst sich somit den Argumenten von Bundesrat und Nationalrat an. Die Initiative fordert, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Schweiz nur so viele Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen, als dass unsere natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben. Die Kommission erachtet die in der Übergangsbestimmung vorgesehene Frist von zehn Jahren für zu radikal und weist auf die weitreichenden Folgen hin, welche die Umsetzung der Initiative für Wirtschaft und Gesellschaft hätte. Zudem hält sie die geltenden Verfassungsgrundlagen für ausreichend, um die Wirtschaft nachhaltig zu gestalten. Die von der Initiative verlangten neuen Bestimmungen sei deshalb nicht nötig.

Nach Meinung einer ersten Kommissionsminderheit muss jedoch schnell gehandelt werden, um irreversible Schäden an den Ökosystemen zu verhindern. Sie schlägt einen direkten Gegenentwurf vor, mit dem zwar auch der Grundsatz der planetaren Grenzen in die Verfassung aufgenommen werden soll, allerdings ohne eine Übergangsfrist vorzuschreiben wie im Initiativtext. Eine zweite Minderheit beantragt die Annahme der Initiative.

Regulierung des E​nergiehandels

Die Kommission ist einstimmig auf das «Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten» (23.083) eingetreten. Sie unterstreicht die Notwendigkeit einer Regulierung, die die Stromversorgung jederzeit auch ohne staatliche Intervention sichert.

Zudem hat sie sich mit der Änderung des Energiegesetzes (Beschleunigungserlass, 23.051) befasst. Nach der Annahme des Stromgesetzes am 9. Juni 2024 ist es der Kommission ein Anliegen, dass der dringend nötige Ausbau der erneuerbaren Energien im Inland nicht durch langwierige Planungs- und Bewilligungsverfahren ausgebremst wird. Sie beabsichtigt, die Vorlage in der Herbstsession dem Ständerat vorzulegen.

Weiter hat die Kommission die parlamentarische Initiative «Harmonisierung der Besteuerung von Einkommen aus Fotovoltaik» (24.425) vorgeprüft und mit 6 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen abgelehnt.

Einstimmig hat die Kommission eine Änderung der Mo. 21.3848 beschlossen. Sie beauftragt den Bundesrat, im Rahmen der Integralen Wald- und Holzstrategie 2050 zu prüfen, wie die Wertschöpfungskette Holz weiter gestärkt und mittels neuer Technologien zur industriellen Produktion herangeführt werden kann.

Schliesslich hat die Kommission eine Diskussion zum Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 9. April 2024 geführt. Sie verweist auf das Klima- und Innovationsgesetz (KlG), auf die CO2-Gesetzesrevision und auf das Stromgesetz (Mantelerlass) und kommt zum Schluss, dass kein Handlungsbedarf bestehe. Die Kommission wird sich im Rahmen der nächsten CO2-Gesetzesrevision vertieft damit auseinandersetzen, welche Instrumente die Schweiz braucht, um Netto-Null bis 2050 zu erreichen.

Die Kommission hat am 24. und 25. Juni 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Beat Rieder (M-E, VS) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.