Die aufgrund der COVID-19-Pandemie erlassenen Zutrittsbeschränkungen zum Parlamentsgebäude werden gelockert.

Die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung hat bereits an früheren Sitzungen entschieden, die Herbstsession wieder im Parlamentsgebäude durchzuführen (vgl. Medienmitteilungen vom 4. Juni 2020 und 3. Juli 2020). Um alle Anwesenden bestmöglich zu schützen, werden dazu in den Ratssälen und Sitzungszimmern Plexiglas-Trennwände installiert.

Vergangene Woche entschied die Verwaltungsdelegation zudem, die Zutrittsregeln zum Parlamentsgebäude leicht zu lockern. Eine reduzierte Zahl an Besucherinnen und Besuchern wird die Session wieder auf den Tribünen verfolgen können: die Belegung der Besuchertribüne im Nationalratssaal wird auf maximal 30 Personen beschränkt, auf den Ständeratstribünen gilt eine Obergrenze von 16 Plätzen. Damit kann die Gesamtzahl der Personen, die sich gleichzeitig im Parlamentsgebäude aufhalten, niedrig gehalten werden.

Neu sollen zudem Kantonsvertreterinnen und –vertreter, persönliche Mitarbeitende der Ratsmitglieder sowie Botschafterinnen und Botschafter wieder Zutritt zum Gebäude erhalten. Medienschaffende mit Dauerausweisen werden wie bis anhin zum Gebäude zugelassen. Auch persönlichen Gästen von Ratsmitgliedern ist der Zutritt möglich.

Aufgrund der epidemiologischen Situation und der eingeschränkten Platzverhältnisse werden jedoch für Medienschaffende wie bis anhin keine Tagesakkreditierungen ausgestellt und Zutrittsberechtigte gemäss Artikel 69 Absatz 2 Parlamentsgesetz (mit Ausnahme der persönlichen Mitarbeitenden) sowie Altparlamentarierinnen und –parlamentarier haben weiterhin keinen Zutritt.

Allen Anwesenden wird dringend empfohlen, ausserhalb von Sitzungsräumlichkeiten eine Maske zu tragen, sollten die Abstände nicht eingehalten werden können. Besucherinnen und Besucher (inkl. Gäste) werden zudem aufgefordert, für das Contact Tracing ihre Kontaktdaten zu hinterlassen.

Die Verwaltungsdelegation wird an ihren nächsten Sitzungen erneut eine Lagebeurteilung vornehmen und gegebenenfalls weitere Beschlüsse zur Zutrittsregelung fassen.