Die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung hat beschlossen, eine Machbarkeitsstudie für ein externes Informations- und Besucherzentrum am Bundesplatz 2 in Bern durchzuführen. Eric Nussbaumer wurde an der Sitzung vom 15. November 2024 zum Delegierten für das Projekt gewählt.

Das Parlamentsgebäude zieht jährlich rund 100’000 Besucherinnen und Besucher an, die Parlamentsdebatten verfolgen, Ratsmitglieder treffen, an Rundgängen teilnehmen oder Veranstaltungen besuchen. Gegenwärtig kann diesem Bedürfnis jedoch aufgrund der beengten Raumverhältnisse beim Besuchereingang, den hohen Sicherheitsanforderungen und der vielfältigen Nutzung des Parlamentsgebäudes nur beschränkt Folge geleistet werden. 

Deshalb hat die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) geprüft, ob Teile des ehemaligen Crédit Suisse-Gebäudes am Bundesplatz 2 in Bern als externes Informations- und Besucherzentrum des Parlaments genutzt werden könnten.

Nach ersten Abklärungen fasste die Verwaltungsdelegation den Beschluss, das Projekt weiterzuverfolgen. An ihrer Sitzung vom 15. November 2024 hat die Verwaltungsdelegation entschieden, der Immobilieneigentümerin IGIMO AG und der UBS als Mieterin des Gebäudes am Bundesplatz 2 eine Absichtserklärung für eine Miete von geeigneten Gebäudeflächen im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss zukommen zu lassen. Sobald die Absichtserklärung von allen Parteien unterzeichnet ist, wird bis im Herbst 2025 eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Dafür wurde im Budget ein Kredit von maximal CHF 150'000.- eingestellt. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie werden auch Möglichkeiten der Drittnutzung geprüft.

Eric Nussbaumer wurde als Delegierter der Verwaltungsdelegation für das Projekt eingesetzt: «Unsere direkte Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung der Bevölkerung. Mit dem Informations- und Besucherzentrum soll ein Raum geschaffen werden, in dem sie unsere Demokratie und die politischen Prozesse der Schweiz erleben und nachvollziehen kann.»

Das weitere Vorgehen richtet sich nach dem politischen Prozess. Die Machbarkeitsstudie und ein detailliertes Nutzungskonzept fliessen in die Erstellung der Immobilienbotschaft 2026 ein, welche von den Räten im Jahre 2026 beraten wird.