Die WAK-N befürwortet eine effizientere Bekämpfung der Schwarzarbeit und tritt mit deutlichem Mehr auf die Botschaft des Bundesrates ein.

​1. Revision des Gesetzes gegen die Schwarzarbeit

Die WAK-N hat die Beratung des revidierten Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (15.088) aufgenommen. Zum Einstieg hat sie Vertreterinnen und Vertreter der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren, des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, der Fédération des Entreprises Romandes, des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes sowie des Schweizerischen Gewerbeverbands angehört. Anschliessend ist sie mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung auf den Entwurf eingetreten. Die Kommission ist mehrheitlich der Ansicht, es sei sinnvoll, die Bekämpfung der Schwarzarbeit der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt anzupassen und sie effizienter zu gestalten; ausserdem seien die Vernehmlassungsergebnisse im Entwurf weitgehend berücksichtigt. Die Minderheit hingegen hält die vorgeschlagenen Anpassungen für unnötig und unverhältnismässig und fürchtet einen Mehraufwand für die Unternehmungen. Die Detailberatung erfolgt an der Sitzung vom 15./16. August 2016.

2. Eintreten auf den Zahlungsrahmen 2018-2021 für die Landwirtschaft unbestritten

Die WAK-N hat die Beratung der Botschaft zu einem Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 (16.038) aufgenommen. Die Vorlage hat einzig den Zahlungsrahmen zum Inhalt und sieht keine Gesetzesanpassungen vor. Die Kommission hat zunächst Vertreterinnen und Vertreter der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz, der Agrarallianz, von Avenir Suisse, der Kleinbauern-Vereinigung, der Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien sowie des Schweizerischen Bauernverbands angehört. Eintreten war anschliessend unbestritten. Ein Rückweisungsantrag blieb chancenlos, er wurde mit 20 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die Kommission wird die Detailberatung an ihrer Augustsitzung durchführen.

3. Regularisierung der steuerlichen Vergangenheit

Nachdem in der Sitzung angekündigt worden war, dass die beiden parlamentarischen Initiativen zur Regularisierung der steuerlichen Vergangenheit (Pa.Iv. Regazzi 15.435 und Pa.Iv. Barazzone 15.469) zurückgezogen werden, hat die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen, eine Motion (16.3621) einzureichen. Diese beauftragt den Bundesrat, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, der den Kantonen, die eine einmalige Steueramnestie realisieren möchten, erlaubt, Herabsetzungen im Rahmen des Nachsteuerverfahrens zu gewähren. Die Kommissionsmehrheit hält fest, dass die Kantone aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids (vgl. BGE 141 I 78 zur Einführung einer kantonalen Steueramnestie im Tessin) keine kantonale Steueramnestie mehr gewähren können. In den Augen der Mehrheit ist allerdings hinlänglich erwiesen, dass die Kantone in der Lage sein müssen, eine solche Amnestie einzuführen, die einerseits eine Erhöhung der Steuereinnahmen ermöglicht und andererseits im Hinblick auf die Einführung des automatischen Informationsaustausches (AIA) gerechtfertigt ist. Die Minderheit ist demgegenüber der Auffassung, eine solche Massnahme sei der Steuermoral nicht förderlich und würde nur unehrlichen Steuerpflichtigen zugutekommen. Eine Gesetzesrevision würde zudem nichts daran ändern, dass – wie das Bundesgericht entschieden hat – eine Steueramnestie die einschlägigen Verfassungsgrundsätze verletzt (insbesondere die Grundsätze der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit).

4. Abschaffung der Stempelabgaben

Die Kommission hat mit 19 zu 6 Stimmen beschlossen, die Beratung des Entwurfs 2 der parlamentarischen Initiative 09.503 bis Ende März 2017 zu sistieren. Dieser sieht die Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgabe vor. Mit 18 zu 6 Stimmen hat die Kommission beschlossen, auch den Entwurf 2 der Unternehmenssteuerreform III (USR III, 15.049) betreffend die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital bis Ende März 2017 zu sistieren. Die Mehrheit der Kommission hält fest, dass zu diesem Zeitpunkt das Ergebnis der Volksabstimmung zur USR III bekannt sein wird. Danach könne eine neue Gesamtbeurteilung vorgenommen werden in Bezug auf das weitere Vorgehen bei diesen beiden Entwürfen.

5. Anhörungen zum Umsetzungsstand der Swissness-Vorlage

Anlässlich einer breit angelegten Anhörung mit Vertreterinnen und Vertretern der Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien, des Schweizerischen Bauernverbands, des Verbands der Schweizerischen Uhrenindustrie (FH), des Migros-Genossenschaftsbundes, von Nestlé Schweiz sowie mit direkt betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern konnte die Kommission feststellen, dass die vom Parlament beschlossene Swissness-Vorlage breite Unterstützung geniesst. Ein im Mai eingereichter Antrag für eine Kommissionsmotion auf Verschiebung des Inkrafttretens des Gesetzes (vgl. Medienmitteilung vom 20. Mai 2016) wurde zurückgezogen. Zur Vertiefung einiger in den Anhörungen geäusserten Anliegen hat die WAK-N bei der Verwaltung einen Bericht in Auftrag geben, der zu spezifischen Fragen betreffend die Umsetzung der Swissness-Vorlage im Bereich der Nahrungsmittel Stellung nehmen wird.

6. Abschied von Staatssekretär Jacques des Watteville

Schliesslich hat die Kommission Staatssekretär Jacques de Watteville letztmals in seiner Funktion als Leiter des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen des Eidgenössischen Finanzdepartements SIF zu einer Diskussion über aktuelle Entwicklungen im Bereich internationaler Steuerfragen eingeladen und sich für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren bedankt.

 

Die Kommission hat am 20. und 21. Juni 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP, BL) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.

 

Bern, 22. Juni 2016 Parlamentsdienste