Die Kommission hat eingehend über die Trinkwasser-Initiative (18.096) bzw. die Pestizid-Initiative (19.025) diskutiert. Sie empfiehlt die Trinkwasser-Initiative mit 18 zu 7 und die Pestizid-Initiative mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen jeweils ohne Gegenentwurf zur Ablehnung.

Die Mehrheit hält beide Initiativen für zu extrem und heikel in der Umsetzung. Sie sieht die Versorgung mit Lebensmitteln dadurch gefährdet und Arbeitsplätze bedroht. Sie ist der Meinung, was der Bundesrat im Zusammenhang mit der Agrarpolitik 2022+ und dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel vorsehe, sei wirkungsvoll genug, zudem sei der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den letzten Jahren ohnehin bereits deutlich zurückgegangen. Die Minderheit hingegen ist der Ansicht, der Handlungsbedarf sei eindeutig gegeben, es wäre verantwortungslos, nichts zu tun. Sie wünscht deshalb insbesondere verbindliche Vorgaben auf Gesetzesstufe. Die entsprechenden Anträge für indirekte Gegenvorschläge hat die Kommission jedoch ausnahmslos abgelehnt. Der Antrag, durch gesetzliche Anpassungen die Risiken der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu halbieren und Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz zu fördern, den Schutz vor nachteiligen Einwirkungen durch Pflanzenschutzmittel zu verbessern und den Fremdstoffeintrag in das Grundwasser zu senken, scheiterte mit 12 zu 13 Stimmen. Eine Minderheit der Kommission beantragt dem Rat nun auf der Basis dieses Antrags die Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenentwurf zu den Initiativen zu erarbeiten. Zwei Anträge auf direkte Gegenentwürfe zielen auf eine Ergänzung des Landwirtschaftsartikels in der Bundesverfassung (Art. 104 BV): Einer lehnt sich eng an den Text der Trinkwasser-Initiative an, lässt jedoch deren schwierig umzusetzende Punkte weg, der andere will die Einträge von potenziell schädlichen Stoffen aus der Landwirtschaft reduzieren. Beide Anträge wurden mit je 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt, werden jedoch als Minderheitsanträge in den Rat kommen. Die Initiativen werden in der Sommersession im Nationalrat behandelt.

​2. Standortförderung bereit für den Rat – Verpflichtungskredit für Innotour soll erhöht werden

Nach der Anhörung betroffener Kreise an der letzten Sitzung hat die WAK-N die Standortförderung 2020-2023 (19.016) nun inhaltlich beraten. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament dazu fünf Finanzierungsbeschlüsse über total 373,1 Millionen Franken. Die Grundsätze der Standortförderung sowie das Eintreten auf die Vorlage waren in der Kommission unbestritten. Wie die Botschaft des Bundesrates und die verschiedenen externen Evaluationen zeigen, funktionieren die dazugehörigen Instrumente. Es gab jedoch auch kritische Fragen und Anmerkungen zu den Themen Nachhaltigkeit, Wirksamkeit und Aufsicht. Bei den Bundesbeschlüssen über die Finanzierung der E-Government-Aktivitäten zugunsten der KMU, der Exportförderung und der Standortpromotion folgte die Kommission schliesslich einstimmig dem Bundesrat. Der Verpflichtungskredit für Innotour wurde mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung von 22,8 auf 30 Millionen Franken erhöht. Eine Minderheit beantragt, auch hier dem Bundesrat zu folgen. Eine weitere Minderheit möchte die Finanzierung von Schweiz Tourismus von 220,5 auf 240 Millionen Franken erhöhen. Die Mehrheit entschied bei diesem Thema jedoch, dem Antrag des Bundesrates zu folgen. Die Beratung zur Standortförderung 2020-2023 im Nationalrat ist für die Sommersession vorgesehen.

3. Beschlüsse zur Nationalbank

Die WAK-N hat eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Thomas Matter (18.465) beraten. Diese möchte die gesetzlichen Grundlagen schaffen, um nach einer allfälligen Normalisierung der Bilanz der Schweizerischen Nationalbank (SNB), die Hälfte des Eigenkapitalzuwachses einmalig der AHV zu überweisen. Die Mehrheit folgt der Argumentation, dass schwierig vorherzusehen sei, wann und ob die Bilanz der SNB wieder auf das frühere Niveau sinke, und empfiehlt dem Nationalrat mit 10 zu 9 Stimmen bei 5 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Gewinnausschüttung der SNB sei zudem in der Verfassung geregelt und umfasse auch einen allfälligen laufenden Abbau des angehäuften Eigenkapitals. Eine Minderheit beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission weiter, einer Initiative des Kantons St. Gallen keine Folge zu geben. Sie folgt damit einem Beschluss des Ständerates aus der Sommersession 2018. Die kantonale Initiative 17.305 verlangt, Altersvorsorgegelder seien von den Negativzinsen der SNB auszunehmen.
Vor der Beratung dieser Geschäfte führte die Kommission eine längere Aussprache mit dem Präsidenten des Direktoriums der SNB, Thomas Jordan.

4. Keine Anpassung von Art. 5 im Entsendegesetz

Die Kommission beantragt mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative 18.419 von Carlo Sommaruga keine Folge zu geben. Die Mehrheit teilt in verschiedenen Punkten die vom Initianten festgestellten Probleme im Bereich entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht aber den Ansatz der vorgeschlagenen Gesetzesänderung. Die Minderheit stellt demgegenüber Handlungsbedarf fest, dies insbesondere mit Blick auf den generellen Druck auf den Arbeitnehmerschutz.

5. Weitere Beschlüsse

Die Kommission hat mit 17 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Beschluss der WAK S zugestimmt, der parlamentarischen Initiative Noser (17.456) Folge zu geben. Diese Initiative verlangt, dass die steuerliche Belastung aufgrund von Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-ups und Familienunternehmen deutlich reduziert wird.
Die WAK-N beantragt ausserdem wie ihre Schwesterkommission, der parlamentarischen Initiative Stamm (16.474) über die Verrechnungssteuer keine Folge zu geben, da das Initiativanliegen ihrer Ansicht nach im Rahmen des Geschäfts 18.030 n (Verrechnungssteuergesetz) bereits erfüllt worden ist.
Mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie zudem, auch der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion (11.404) keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die letzte Revision des Gleichstellungsgesetzes (17.047) ausreichend ist. Die Minderheit beantragt dem Rat, der Initiative Folge zu geben.


Die Kommission hat am 16./17. Mai 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Lüscher (FDP/GE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.