Die Kommission ist ohne Gegenantrag auf die Vorlage des Bundesrates zur Revision des Mehrwertsteuergesetzes (21.019) eingetreten. Jedoch will sie zu mehreren vorgeschlagenen Bestimmungen, darunter auch zu jenen, die mit der Plattformbesteuerung und dem Emissionszertifikatehandel zusammenhängen, noch weitere Abklärungen treffen. Die Detailberatung wird deshalb erst im nächsten Quartal fortgeführt.

Mit seiner Botschaft 21.019 setzt der Bundesrat mehrere überwiesene Vorstösse um und sieht bei dieser Gelegenheit noch zusätzliche Revisionen vor. Die Kommission ist oppositionslos auf den Entwurf eingetreten, sieht aber bei mehreren komplexen Themenbereichen noch zusätzlichen Abklärungsbedarf. Es geht unter anderem um den Handel mit Emissionszertifikaten, um die Besteuerung von elektronischen Plattformen und von ausländischen Tour Operators sowie um die Möglichkeit einer rückwirkenden MWST-Registrierung. Die Kommission hat zu diesen Themen Zusatzberichte bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Auftrag gegeben und wird die Beratung dazu im 2. Quartal 2022 fortführen.

Ausserhalb dieser Themen beantragt die Kommission bis anhin, zwei Bestimmungen des Entwurfes zu ändern. So sollen administrative Leistungen, die in Verbindung mit Heilbehandlungen erbracht werden, von der Steuer ausgenommen werden. Ebenso soll das Zurverfügungstellen von Gesundheitspersonal für Zwecke der Krankenbehandlung von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden [Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3bis und Art. 21 Abs. 2 Ziff. 12 MWSTG]. Ein weiterer Antrag zur Abgrenzung von Steuerausnahmen bei Heilbehandlungen wurde von der Kommissionsmehrheit abgelehnt. Abgelehnt wurde auch ein Antrag, der die neue Bestimmung, wonach Subventionen präzisiert werden sollen, aus der Vorlage streichen wollte [Art. 18 Abs. 3 MWSTG]. Es liegen Minderheitsanträge vor.

2. Weitere Abklärungen zur Thematik der Eigenmietwertbesteuerung

Die Kommission hat sich erneut mit dem Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung (17.400) befasst und der Verwaltung umfassende Zusatzaufträge erteilt. Es sollen insbesondere verschiedene Varianten möglicher Regelungen geprüft werden, mit denen namentlich Personen mit tiefen Einkommen und weitgehend abbezahlter Hypothek entlastet werden könnten. Weiter soll analysiert werden, wie die Gleichbehandlung von Mieterinnen und Mietern sichergestellt werden könnte. Schliesslich möchte die Kommission auch zur Ausgestaltung des Schuldzinsenabzugs zusätzliche Informationen erhalten. Angesichts der aufwendigen Aufträge ist vorgesehen, die Diskussion erst an der Mai-Sitzung fortzusetzen.

3. Anpassung des Entsendegesetzes

In der Wintersession 2021 ist der Nationalrat entgegen dem Antrag der Kommissionsmehrheit auf eine Revision des Entsendegesetzes eingetreten (21.032), mit der ausländische Arbeitgeber an die Einhaltung allfälliger kantonaler Mindestlöhne gebunden werden sollen. Die WAK-N hat nun die Detailberatung durchgeführt und stimmte dabei den vom Bundesrat beantragten Änderungen oppositionslos zu. In der Gesamtabstimmung nahm sie die Vorlage mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen ebenfalls an. Eine starke Minderheit will dem Rat beantragen, die Vorlage in der Gesamtabstimmung abzulehnen.

4. WAK-N unterstützt das neue Grenzgängerabkommen mit Italien

Mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission ihrem Rat, den Bundesbeschluss zum neuen Grenzgängerabkommen mit Italien und zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens von 1976 zu genehmigen (21.056). Die WAK-N begrüsst wie ihre Schwesterkommission die Verbesserungen für die Schweiz, die aus dem am 23. Dezember 2020 von der Schweiz und Italien unterzeichneten Abkommen resultieren. Diese beinhalten unter anderem das Ende der Steuerablieferungen an Italien ab 2033, eine höhere Steuerlast für neue Grenzgängerinnen und Grenzgänger, und eine klare Definition von «Grenzgänger/Grenzgängerin». Allerdings möchte sich die Kommission zum weiteren Vorgehen betreffend die Streichung der Schweiz von der Schwarzen Liste Italiens von 1999 sowie den Zugang der Schweizer Banken zum italienischen Markt näher informieren lassen. Sie hat deshalb beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen eine zusätzliche Roadmap zu diesen Themen in Auftrag gegeben.

5. Motion zur Cyber-Sicherheit

Die Kommission wollte die Motion von Nationalrat Roger Nordmann (21.4068), «Hacking gegen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Bezahlung von Lösegeldern über Kryptowährungen unterbinden», vertieft prüfen und hat deshalb Experten dazu angehört. Nach intensiver Diskussion beantragt die Kommission ihrem Rat, die Motion abzulehnen. Aus Sicht der Mehrheit spricht die Motion zwar ein relevantes und aktuelles Problem an, das jedoch nicht über Verbote geregelt werden kann. Es müsse vielmehr in die Cyber-Sicherheit und die Sensibilisierung potenziell betroffener Unternehmen investiert werden. Die Kommission möchte sich zu möglichen Lösungsansätzen in diesem Bereich näher informieren lassen und hat deshalb bei der Verwaltung einen Bericht dazu in Auftrag gegeben.

6. Weitere Beschlüsse

Mit 13 zu 10 Stimmen bzw. mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, sowohl der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Erich Hess «Keine Mehrwertsteuern auf Steuern und Abgaben erheben» (21.434) wie auch der Initiative von Nationalrat Franz Grüter « Stopp der missbräuchlichen MWST-Belastung auf Steuern und Abgaben bei Treibstoffen» (19.405) keine Folge zu geben. Die zu erwartenden Steuerausfälle und der hohe administrative Aufwand sprechen aus Sicht der Mehrheit gegen diese Vorhaben.

Die parlamentarische Initiative «Beim Sonntagsverkauf Klarheit schaffen» (20.415) wurde von der Urheberin, Nationalrätin Daniela Schneeberger, zurückgezogen, da ihr die WAK-S und nun in der Differenzbereinigung auch die WAK-N die Zustimmung verwehrt hatten.

Einstimmig bzw. mit 17 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, den Änderungen der Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan (21.074) und Nordmazedonien (21.073) zuzustimmen.

Die Kommission hat am 24./25. Januar 2022 unter dem Vorsitz von Nationalrat Leo Müller (M-E/LU) und teilweise in Anwesenheit der Bundesräte Ueli Maurer und Guy Parmelin in Bern getagt.