Zukunft der Zuckerproduktion sichern
Nach ihrer ständerätlichen Schwesterkommission (vgl. Medienmitteilung der WAK-S vom 17. Oktober 2023) hat auch die WAK-N den Standesinitiativen der Kantone Thurgau (22.322) und Bern (23.302) Folge gegeben, und zwar mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen (22.322) bzw. mit 14 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen (23.302). Die Kommission anerkennt, dass die Situation auf dem Zuckermarkt sich entspannt hat. Sie möchte die Weichen aber so stellen, dass die Zuckerrübenproduktion auch nach Auslaufen der bis Ende 2026 befristeten Massnahmen (Mindestgrenzschutz und höhere Einzelkulturbeiträge für Zuckerrüben) attraktiv genug bleibt, damit der Selbstversorgungsgrad auf dem heutigen Stand von rund 70 Prozent bleibt. Die WAK-S hat nun den Auftrag, innerhalb von zwei Jahren eine Vorlage zur Umsetzung der beiden Standesinitiativen auszuarbeiten.
Biodiversitätsförderflächen
Die Kommission hat einer Standesinitiative des Kantons Genf (22.314), die unter anderem verlangt, es solle auf die Ausscheidung von 3,5 Prozent der Landwirtschaftsfläche als Biodiversitätsförderfläche verzichtet werden, mit 12 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen keine Folge gegeben. Sie ist der Meinung, mit der Annahme der Motion 23.3846 (Verschiebung der Einführung der Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen im Ackerbau um ein Jahr) durch beide Räte seien die notwendigen Aufträge bereits erteilt, es dürfe jetzt nicht schon wieder eine grundlegende Richtungsänderung geben.
Besteuerung von Lotteriegewinnen am Wohnsitz zum Zeitpunkt des Gewinnes
Mit 13 zu 12 Stimmen unterstützt die Kommission die vom Ständerat angenommene Motion 23.3701. Diese fordert eine Festlegung der Steuerbarkeit eines Lotterie- oder Glücksspielgewinns von mehr als einer Million Schweizer Franken am steuerrechtlichen Wohnsitz im Zeitpunkt der Fälligkeit des Gewinns. Die Mehrheit der WAK-N erachtet das Anliegen für sinnvoll, da es einen Missbrauch durch Änderung des Steuerdomizils nach einem Gewinn verhindern würde. Eine Minderheit der Kommission fordert die Ablehnung der Motion, mit Verweis insbesondere auf den administrativen Mehraufwand, der den Kantonen durch die notwendige Koordination entstehen würde.
Bessere Absicherung der Vorsorgeguthaben bei Freizügigkeits- und Säule-3a-Stiftungen
Mit 21 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt die WAK-N, die Motion 23.3604 anzunehmen. Sie verlangt, Vorsorgeguthaben bei Freizügigkeits- und Säule-3a-Stiftungen besser abzusichern, indem die heute geltende Limite der konkursrechtlichen Privilegierung bei 100 000 Franken aufgehoben wird. Diese wichtige Massnahme im Interesse vieler Sparerinnen und Sparer kann aus Sicht der WAK-N auch unabhängig von der Anpassung der Too-big-to-fail-Regelung vorangetrieben werden. Der Ständerat hat das Anliegen in der Herbstsession 2023 bereits ohne Gegenstimme unterstützt.
Doppelbesteuerungsabkommen
Die Kommission hat das Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung behandelt. Dieses bestimmt, dass bei grenzüberschreitender Telearbeit von bis zu 40 Prozent der Arbeitszeit das Besteuerungsrecht beim Staat des Arbeitgebers verbleibt. Es sieht hierfür eine Ausgleichszahlung an den Ansässigkeitsstaat der Arbeitnehmenden vor. Die WAK-N beantragt einstimmig, den Bundesbeschluss zum Zusatzabkommen zu genehmigen.
Ausserdem beantragt die WAK-N ihrem Rat mit 16 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen, die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Slowenien (23.077) zu genehmigen.
Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU
Schliesslich hat sich die Kommission intensiv mit den Leitlinien des Entwurfs für ein Verhandlungsmandat mit der Europäischen Union (EU) befasst. Nach einer Präsentation des Mandats durch das EDA sowie Vertreterinnen und Vertreter weiterer betroffener Departemente hörte die Kommission Delegationen der Sozialpartner (Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse, schweizerischer Arbeitgeberverband und Gewerbeverband) an. Die WAK-N wird ihre Auseinandersetzung mit dem Verhandlungsmandat am 12./13. Februar mit einer Anhörung von Experten und Expertinnen abrunden und an dieser Sitzung auch über allfällige Empfehlungen der Kommission zuhanden des Bunderats befinden.
Die Kommission hat am 15./16. Januar 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrat Thomas Aeschi (SVP/ZG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter in Bern getagt.