Die Kommission hat die Vorlage zum Entsendegesetz angenommen und dabei insbesondere die abschreckende Wirkung gewisser Sanktionen verstärkt. Was die Verlängerung der Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen anbelangt, gab sie allerdings der restriktiveren Version des Bundesrates den Vorzug gegenüber der Fassung des Nationalrates.

​1. Flankierende Massnahmen für entsandte Arbeitnehmende: Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen

Die Kommission hat die Detailberatung zur Änderung des Entsendegesetzes (15.054) weitergeführt, auf die sie an ihrer Sitzung vom 12. April 2016 eingetreten war. Mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sie einen Absatz eingeführt, wonach bei besonders schwerwiegenden Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen eine Geldstrafe von bis zu 30 000 Franken kumulativ ausgesprochen und den betreffenden Unternehmen verboten werden kann, während ein bis fünf Jahren in der Schweiz ihre Dienste anzubieten. Die Kommission möchte damit vor allem gegenüber unkorrekten ausländischen Unternehmen die abschreckende Wirkung der im Gesetz vorgesehenen Verwaltungssanktionen erhöhen. Hingegen beantragt sie mit 8 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen, dem Nationalrat in Bezug auf Artikel 360a Absatz 3 OR nicht zu folgen; dieser Artikel betrifft die Möglichkeit zur Verlängerung der Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen. Die Kommission hat mit 8 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen, die vom Bundesrat in der Vorlage 16.029 vorgeschlagene Formulierung zu übernehmen. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass die Formulierung des Nationalrates zu weit geht, da sie ermöglichen könnte, in der Schweiz einen Mindestlohn einzuführen, ohne dass der Nachweis des Lohndumpings erbracht worden ist. In der Gesamtabstimmung beschloss die Kommission mit 10 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen, ihrem Rat die Annahme der Vorlage zu beantragen.

Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, nicht auf die Vorlage des Bundesrates zur Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen (16.029) einzutreten, da sie diese Frage bereits im Rahmen des Entsendegesetzes (15.054) behandelt hat. Aus den gleichen formellen Gründen gab sie – mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung – auch der parlamentarischen Initiative 15.487 von Ständerat Filippo Lombardi keine Folge.

2. Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit»

Die WAK-S hat die Beratung zur Volksinitiative „Für Ernährungssicherheit" (15.050) aufgenommen, die der Nationalrat in der Frühjahrsession 2016 zur Annahme empfohlen hat. Neben dieser Initiative des Schweizerischen Bauernverbands sind in den letzten Monaten gleich drei weitere Volksinitiativen im Bereich der Landwirtschaft zustande gekommen: Die Initiative „Für Ernährungssouveränität", die Fair-Food-Initiative und die Hornkuh-Initiative. Die WAK-S möchte vor ihrem Entscheid über die Abstimmungsempfehlung eine Gesamtschau all dieser Initiativen vornehmen und prüfen, ob und wie sie – auch in auch terminlicher Hinsicht – koordiniert werden können. Die Kommission sieht ferner zusätzlichen Informationsbedarf zu verschiedenen von der Initiative „Für Ernährungssicherheit" aufgegriffenen Punkten und zu ihren Folgen auf die Raumplanung und die Mittelverteilung im Bereich der Landwirtschaft. Sie erwartet dazu bis zu ihrer Sitzung vom 29. August 2016 einen Bericht der Verwaltung. Schliesslich will die Kommission im August eine Vertretung der Kantone und des Schweizerischen Bauernverbands zum Thema anhören.

3. FIDLEG/ FINIG: Aufnahme der Detailberatung

Die WAK-S hat die Detailberatung des Finanzdienstleistungsgesetzes sowie des Finanzinstitutsgesetzes (15.073) aufgenommen und dabei der Verwaltung zu einigen Punkten weitere Aufträge erteilt. Sie wird die Beratung am 29. August 2016 fortsetzen. Ob die Detailberatung dann bereits abgeschlossen werden kann, womit das Geschäft in die Herbstsession kommen könnte, ist derzeit noch offen.

Die Kommission hat entschieden, die Öffentlichkeit erst nach Abschluss der gesamten Detailberatung über ihre konkreten Anträge an den Rat zu informieren.

4. Verschiedenes

Einstimmig ist die Kommission auf die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens (14.093) eingetreten. Über ihre weiteren Anträge wird sie nach Abschluss der Detailberatung informieren.

Die WAK-S nutzte ferner die Anwesenheit von Bundespräsident Schneider-Ammann, um sich mit ihm ein erstes Mal über die möglichen Folgen des Brexit auf die Schweiz auszutauschen. Sie wird die weiteren Schritte des Bundesrats aufmerksam mitverfolgen.

 

Die Kommission hat am 27. und 28. Juni 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Martin Schmid (FDP, GR) sowie in Anwesenheit von Bundespräsident Johann Schneider-Ammann und Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.

 

Bern, 29. Juni 2016 Parlamentsdienste