Anders als der Nationalrat lehnt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) eine privilegierte Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke mit klarem Mehr ab. Ausschlaggebend dafür sind in erster Linie verfassungsrechtliche Überlegungen. Allfälligen Härtefällen soll auf anderem Weg begegnet werden.

​Mit 10 zu 2 Stimmen beantragt die WAK-S ihrem Rat, auf die Vorlage zur Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke (16.031) nicht einzutreten. Aufgrund des Rechtsgleichheitsgebots sollen aus Sicht der Kommission selbständige Landwirten und andere selbständig Erwerbenden mit Grundstücken in der Bauzone gleich behandelt werden. Die Situation der Landwirte darf somit nicht mit jener von Privatpersonen verglichen werden. Die Vorlage verletzt nach Auffassung der Kommissionsmehrheit zudem das Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.

Die Besteuerung von Wertzuwachsgewinnen, die beim Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken erzielt werden, wird von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich gehandhabt. Dass es dabei, z.B. bei der Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs, aufgrund der heutigen kantonalen Regelungen auch zu Härtefällen kommen kann, wird von der WAK-S nicht bestritten. Bereits heute besteht jedoch für alle die Kantone die Möglichkeit eines Steueraufschubs oder eines Steuererlasses. Den Kantonen stehen somit Instrumente zur Verfügung, auftretenden Härtefällen zu begegnen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ist zudem bereit, mittels eines Rundschreibens die Vereinheitlichung der Praxis bei der direkten Bundessteuer voranzutreiben und so einen Beitrag zur Minderung von Härtefällen zu leisten. Sobald ein entsprechendes Rundschreiben der ESTV im Entwurf vorliegt – was voraussichtlich im 1. Quartal 2017 der Fall sein dürfte – will sich die WAK-S damit befassen und bei Bedarf ergänzend dazu ein Kommissionsvorstoss zur Verhinderung von Härtefällen ins Auge fassen.

2. Auch die WAK-S will mehr Mittel für die Landwirtschaft als der Bundesrat

Die Kommission beantragt ihrem Rat für die Landwirtschaft für die Jahre 2018-2021 (16.038) die gleichen Beträge, wie sie der Ständerat in der Herbstsession bei der Beratung des Stabilisierungsprogramms 2017-19 beschlossen hatte, nämlich 563 Millionen Franken für Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen, 1‘747 Millionen für die Förderung von Produktion und Absatz und 11‘250 Millionen für Direktzahlungen. Dieser Antrag hat gegenüber einem Antrag auf weitergehende Kürzungen mit 7 zu 5 Stimmen obsiegt, gegenüber dem Antrag des Bundesrates mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

3. Volksinitiative „Für Ernährungssicherheit"

Im Weiteren befasste sich die Kommission erneut mit der Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» (15.050), in deren Zusammenhang sie die Möglichkeit eines direkten Gegenentwurfs prüfen wollte (vgl. Medienmitteilung vom 30.8.2016). Zu diesem Zweck hatte sie die Verwaltung beauftragt, ihr verschiedene Varianten als Diskussionsgrundlage zu unterbreiten. An dieser Sitzung prüfte die Kommission anhand der Analysen der Verwaltung die verschiedenen Gegenentwurfsvarianten und beschloss mit 8 zu 4 Stimmen, auf einen Gegenentwurf einzutreten. Die Kommission wird ihre Arbeit am 3. November fortsetzen, um dem Rat ihre Vorschläge in der Wintersession 2016 vorlegen zu können.

4. Informationsaustausch in Steuersachen

Die Kommission beantragt mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung, die Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Island, Norwegen, Guernsey, Jersey, der Insel Man, Japan, Kanada und der Republik Korea (16.057) zu genehmigen.

Was den Bundesbeschluss zur Genehmigung des Abkommens mit Brasilien über den Informationsaustausch in Steuersachen (16.032) anbelangt, hat die Kommission von der Verwaltung zusätzliche Erläuterungen verlangt, damit sie sich ein Gesamtbild machen kann von der Politik des Informationsaustauschs insbesondere mit Nicht-OECD-Staaten. Das Geschäft wird an der Sitzung vom 3. November 2016 weiterbehandelt.

5. Regularisierung der steuerlichen Vergangenheit

Die Kommission beantragt mit 10 zu 1 Stimmen, die vom Nationalrat angenommene Motion der WAK-N (16.3621) abzulehnen. Diese beauftragt den Bundesrat, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, der den Kantonen, die eine einmalige Steueramnestie realisieren möchten, erlaubt, Herabsetzungen im Rahmen des Nachsteuerverfahrens zu gewähren. Die Mehrheit der Kommission weist darauf hin, dass das Parlament bereits bei der Prüfung der Vorlage 15.046 einen ähnlichen Antrag abgelehnt hat (vgl. hierzu die Medienmitteilung der WAK-S vom 23. Oktober 2015); ihrer Meinung nach wäre diese Massnahme insofern nicht sinnvoll, als das geltende Recht bereits eine straflose Selbstanzeige ermöglicht und eine solche Steueramnestie zudem nur den unehrlichen Steuerpflichtigen zugutekäme. Auch könnte nach Auffassung der Mehrheit eine Steueramnestie nur über eine entsprechende Übergangsbestimmung in der Verfassung beschlossen werden.

6. FIDLEG/ FINIG: Fortsetzung der Detailberatung

Eine Pressemitteilung zur Beratung des Finanzdienstleistungsgesetzes sowie des Finanzinstitutsgesetzes (15.073) wird am Montag 17. Oktober 2016 um 14.00 veröffentlicht.

Die Kommission hat am 13. und 14. Oktober 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Martin Schmid (FDP, GR) sowie in Anwesenheit von Bundespräsident Johann Schneider-Ammann und Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.