Letzte Woche hat der Bundesrat mitgeteilt, die bisherigen Angaben zur Anzahl von der Heiratsstrafe betroffener Ehepaare seien grob falsch, worauf eine Abstimmungsbeschwerde zur Abstimmung über die Volksinitiative «für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» eingereicht wurde. Angesichts dieser veränderten Ausgangslage hat die Kommission die Beratung des Geschäfts 18.034 deshalb mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen sistiert.

​Politisch sei die Situation ganz anders, wenn über die Hälfte der Ehepaare zu viel bezahle, basierend auf dem vorhandenen Zahlenmaterial sei eine fundierte Meinungsbildung jedoch kaum mehr möglich. Ausserdem möchte die Kommission nicht während eines hängigen Rechtsverfahrens gesetzgeberisch tätig werden. Die Kommission fordert vom Bundesrat deshalb einerseits Erklärungen für die falschen Zahlen und andererseits neue Berechnungen, um dann die Ausgangslage neu beleuchten und die Thematik in Kenntnis der Tatsachen behandeln zu können. Das Geschäft wird voraussichtlich im vierten Quartal wieder traktandiert; bis dahin dürfte auch der Entscheid des Bundesgerichts vorliegen.

2. Umtauschfrist für Banknoten – Beratung sistiert

Mit der Botschaft 18.025 schlägt der Bundesrat vor, die Umtauschfrist für zurückgerufene Banknotenserien aufzuheben. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) zahlte bis anhin den Gegenwert der nicht umgetauschten Noten in den schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden (Fondssuisse) ein. Der Fonds könnte im Jahr 2020 mit einer Einzahlung in der Höhe von bis zu 1 Milliarde Franken rechnen. Die Kommission hat die Beratung der Botschaft vorderhand sistiert. Ein Bericht der Verwaltung soll ihr zuerst Aufschluss darüber geben, wie die zu erwartenden Mittel breiter zugunsten gemeinnützige Institutionen aufgeteilt werden könnten, so dass nicht nur Fondssuisse davon profitieren kann.

3. Zweite Lesung der beiden Vorentwürfe zur Revision des Arbeitsgesetzes

Die Kommission hat eine zweite Lesung der Vorentwürfe zu den parlamentarischen Initiativen von Ständerat Konrad Graber (16.414) betreffend Flexibilisierung der Arbeitszeit und von Ständerätin Karin Keller-Sutter (16.423) betreffend Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung durchgeführt. Sie hat sie in der Gesamtabstimmung mit 8 zu 3 bzw. mit 7 zu 3 Stimmen bei je 1 Enthaltung gutgeheissen. Die entsprechende Vernehmlassung wird im August eröffnet werden.

4. Für eine Ausdehnung der Nachdeklarationsfrist bei Verrechnungssteueransprüchen

Die WAK-S ist wie bereits ihre Schwesterkommission oppositionslos auf die Vorlage Bundesrats zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes (18.030) eingetreten. Sie folgt bei Artikel 23 Abs. 2 mit 9 zu 3 Stimmen dem Nationalrat, der die Nachdeklarationsfrist für der Verrechnungssteuer unterliegende Vermögenswerte auf noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Veranlagungs- oder Nachsteuerverfahren ausdehnen will (vgl. auch Medienmitteilung vom 25. April 2018). Eine Minderheit findet hingegen, der Bundesrat habe in seiner ursprünglichen Fassung das richtige Mass gefunden und lehnt eine Ausdehnung der Nachdeklarationsfrist über die Einsprachefrist gegen die Veranlagung hinaus ab.
Weiter spricht sich die Kommission mit 6 zu 6 Stimmen und dem Stichentscheid des Präsidenten gegen die vom Nationalrat in Artikel 70d beschlossene Rückwirkung auf Ansprüche aus, die seit dem 1. Januar 2014 entstanden sind. Eine solche Bestimmung sei verfassungsrechtlich problematisch. Eine Minderheit beantragt jedoch auch hier dem Nationalrat zu folgen, mit der Präzisierung, dass die Ansprüche nur auf noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren geltend gemacht werden können. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 8 zu 2 Stimmen und 1 Enthaltung gutgeheissen.

5. Eintreten auf die Totalrevision des BöB unbestritten

Wenige Tage nachdem der Nationalrat in der Sommersession die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, 17.019) beraten hat, ist die ständerätliche WAK ohne Gegenantrag auf den Entwurf eingetreten. Ausserdem hat sie die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) zu den Beschlüssen des Nationalrats angehört und bei der Verwaltung einige Abklärungen in Auftrag gegeben. Die Kommission beginnt mit der Detailberatung des BöB an der Sitzung vom 3. Juli 2018.

6. Weitere Beschlüsse

6.1 Ferner beantragt die Kommission, den Bundesbeschlüssen zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Hongkong, Singapur und acht weiteren Finanzplätzen (18.055) zuzustimmen. Die WAK-S und ihre nationalrätliche Schwesterkommission hatten bereits der vorläufigen Anwendung der Abkommen mit Hongkong und Singapur zugestimmt (vgl. hierzu Medienmitteilung vom 27. Juni 2017). Ausserdem beantragt die Kommission, die Bundesbeschlüsse zur Ratifizierung der Doppelbesteuerungsabkommen mit Sambia (18.039) und Ecuador (18.040) zu genehmigen.

6.2 Mit seiner parlamentarischen Initiative 17.456 verlangt Ständerat Ruedi Noser, dass die steuerliche Belastung aufgrund von Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-ups und Familienunternehmen deutlich reduziert wird. Die Kommission sieht diesbezüglich Handlungsbedarf und gibt der Initiative mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge. In eine ähnliche Richtung wie die Initiative zielt auch die Motion 17.3261, deren Annahme die WAK-N mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt.

6.3 Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, die Motion von Nationalrat Matthias Samuel Jauslin 16.3055 «Harmonisieren der Verzugs- und Vergütungszinsen bei Bundessteuererlassen» in abgeänderter Form anzunehmen. Sie befürwortet die Harmonisierung der Zinssätze, lehnt deren Anbindung an die Marktentwicklung aber ab.

6.4 Leistungen aus Leibrentenversicherung unterliegen heute generell zu 40 Prozent der Besteuerung. Die Motion 12.3814 fordert eine Ausnahme von dieser Besteuerungsregel, indem beim Rückkauf und bei Rückgewähr im Todesfall nur der tatsächliche Ertrag besteuert werden soll. Die Kommission beantragt mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Text der Motion dahingehend abzuändern, dass der Ertragsanteil auf Leistungen aus Leibrentenversicherungen zwar nach wie vor pauschal besteuert wird, die Pauschale jedoch flexibilisiert und an die jeweiligen Anlagebedingungen angepasst wird.


Die Kommission hat am 18./19. Juni 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Bischof Pirmin (CVP/SO) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.