Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hat ihre Arbeiten im Rahmen der Vorberatung der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2017-2020 (16.025) aufgenommen. Sie ist ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten und hat mit der Detailberatung begonnen.

​Für die Umsetzung der verschiedenen Fördermassnahmen in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation (16.025) beantragt der Bundesrat rund 26 Milliarden Franken für vier Jahre. Gleichzeitig legt er dem Parlament fünf Gesetzesrevisionen und ein neues Gesetz zur Genehmigung vor. Im Vorfeld der Eintretensdebatte hat die Kommission umfangreiche Anhörungen durchgeführt. Sie hat Vertreterinnen und Vertreter der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), der Sozialpartner (Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB, Economiesuisse, Schweizerischer Gewerbeverband sgv), der direkt Begünstigten (ETH-Rat, Schweizerischen Nationalfonds SNF) sowie weiterer betroffener Kreise (swissuniversities, Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH, Schweizerischer Verband für Weiterbildung SVEB, Verband der Schweizer Studierendenschaften VSS, Schweizer Mittelbau „actionuni") angehört.

Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. In der Diskussion wurde aber betont, dass für die Erreichung der ambitionierten Ziele des Bundesrates nicht genügend Finanzmittel vorgesehen sind. Zwar ist sich die Kommission bewusst, dass die Mittel im Rahmen des Stabilisierungsprogramms angepasst werden müssen, sie unterstreicht aber die grosse Bedeutung, welche das BFI-System für die Sicherung des Wohlstands und für den Wirtschaftsstandort Schweiz hat.

Die Kommission hat als Erstes die Vorlagen betreffend die Berufsbildung vorberaten. In einer breit geführten Diskussion strich sie die Bedeutung der höheren Berufsbildung hervor. Sie hat die Revision des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (BBG) (Vorlage 11) in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen und ist dabei vollumfänglich dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt. Beim entsprechenden Finanzierungsbeschluss (Vorlage 1 der Botschaft) beantragte die Kommission verschiedene Änderungen gegenüber dem Vorschlag des Bundesrates. Die Mehrheit der Kommission sprach sich für eine Erhöhung der Pauschalbeiträge des Bundes an die Kantone, der Beiträge an die Durchführung der eidgenössischen Berufsprüfungen und der eidgenössischen höheren Fachprüfungen sowie der Beiträge an Absolvierende von Kursen, die auf die genannten Prüfungen vorbereiten, aus; die Erhöhung beträgt insgesamt 286 Millionen Franken.

 

15.077 Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe: Volle Unterstützung für die Vorlage

Die Kommission hat ausserdem das neue Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe vorberaten. Der Ständerat hat dieses in der Frühlingssession ohne Änderungen zum Entwurf des Bundesrates verabschiedet. Auch die WBK-N unterstützt den Vorschlag des Bundesrates und hat die Vorlage mit 25 zu 0 Stimmen in der Gesamtabstimmung angenommen.

Im Rahmen der Vorberatung hat die Kommission mit Experten die Frage nach einer Regelung der Masterstufe für Pflegende erörtert. Eingeladen waren Vertreterinnen und Vertreter des Schweizerischen Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK und von der Vereinigung schweizerischer Krankenhäuser H+. Nach eingehender Diskussion hat eine grosse Mehrheit der Kommission in der Detailberatung entschieden, dass sie keine gesetzliche Regelung der Masterstufe für Pflegende möchte; sie will einzig den berufsbefähigenden Abschluss gesetzlich regeln (8-17-0). In diesem Sinne hat sich eine knappe Mehrheit der Kommission, dem Bundesrat folgend, für eine Regelung der Masterstufe in Osteopathie ausgesprochen (11-13-1). Zu beiden Anträgen wurden Minderheiten deponiert. Breit debattiert wurde auch die Frage, welche Berufe durch das Gesetz geregelt werden sollen. Ein Antrag, der dem Bundesrat die Kompetenz übertragen wollte, dem Gesetz per Verordnung weitere Berufe zu unterstellen, wurde knapp abgelehnt (12-13). Eine knappe Mehrheit der Kommission hat sich gegen die Aufnahme der Fachkräfte für medizinisch-technische Radiologie ins Gesetz ausgesprochen (11-13-1).
Die Kommission ist ausserdem zwei Anträgen des Bundesrates gefolgt. Ein Antrag schafft die gesetzliche Basis für ein neues Förderprogramm im Rahmen der Fachkräfteinitiative des Bundesrates, das durch die Förderung der Interprofessionalität die Effizienz in der Gesundheitsversorgung stärken will. Der Antrag wurde mit 14 zu 11 Stimmen angenommen. Der zweite Antrag, mit dem der Bundesrat für die Umsetzung des Förderprogramms „Interprofessionalität im Gesundheitswesen 2017-2020" 8 Millionen Franken für vier Jahre beantragt, wurde knapp angenommen (13-12).

 

16.028 n Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien:

Die Kommission hat sich im Rahmen eines Mitberichts an die APK-N mit der Botschaft zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien befasst. Sie unterstützt mehrheitlich die Vorlage des Bundesrates; diese hat eine grosse Bedeutung für die erneute Vollassoziierung der Schweiz an den europäischen Forschungsrahmenprogrammen Horizon 2020.

 

Die Kommission hat am 13./14./15. April 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrat Felix Müri (SVP, LU) und teilweise im Beisein von Bundespräsident Johann N. Schneider-Ammann, Bundesrat Alain Berset und Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.

 

 

Bern, 15. April 2016 Parlamentsdienste