Im Zuge der Detailberatung des Gentechnikgesetzes spricht sich die WBK-N für ein unbefristetes Gentechnikmoratorium aus. Sie lehnt zudem den Vorschlag des Bundesrates ab, Regelungen zur Koexistenz sowie GVO-Anbauzonen zu schaffen.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates setzte an ihrer heutigen Sitzung die Detailberatung zur Vorlage zur Änderung des Gentechnikgesetzes (16.056) fort. Bereits an ihrer letzten Sitzung im Oktober war sie auf dieses Geschäft eingetreten.

In seiner Vorlage schlägt der Bundesrat vor, das bestehende, bis Ende 2017 geltende Gentechnikmoratorium um weitere vier Jahre zu verlängern. Dies, da er eine Grundsatzdiskussion über die Vor- und Nachteile der Einführung der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und deren Auswirkungen auf Wirtschaft und Umwelt ermöglichen will. Für die Zeit nach dem Ablauf des Moratoriums beantragt er, die aktuellen Rechtsgrundlagen mit neuen Bestimmungen bezüglich der Koexistenz zwischen GVO und nicht-GVO sowie der Schaffung von sogenannten GVO-Anbaugebieten zu ergänzen.

Diese beiden Hauptpunkte der Vorlage waren in der Kommission umstritten und stiessen in dieser Form auf Ablehnung: Die Koexistenzregelung und die Schaffung von GVO-Anbaugebieten sollen aus der Vorlage gestrichen werden. Die Kommission hat mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen einem entsprechenden Antrag zugestimmt. Dies hauptsächlich deshalb, da sie die Schweizer Landwirtschaft als zu kleinräumig für die Realisierung der Koexistenz erachtet. Die Kommission betont aber, dass der Verzicht auf die Koexistenz kein Hindernis für die Forschung und Wissenschaft darstellt. Eine Minderheit möchte keine Streichung der Koexistenzartikel.

Das Moratorium soll nach dem Willen der Mehrheit der Kommission nicht nur um vier Jahre, sondern unbefristet verlängert werden. Dies wurde mit zwei Hauptargumenten begründet: Während sich ein Teil grundsätzlich gegen die grüne Gentechnologie aussprechen, bevorzugen andere ein unbefristetes Moratorium, um nicht alle vier Jahre vor dem Hintergrund allfälliger technischer Entwicklungen über eine Verlängerung befinden zu müssen. Ein Antrag hierzu wurde mit 13 zu 9 Stimmen gutgeheissen. Eine Minderheit unterstützt die Fassung des Bundesrates. Eine andere Minderheit verlangt die Zulassung von Bewilligungen für das Inverkehrbringen von GVO ab 2018.

Weiter möchte die Mehrheit der Kommission das bestehende Recht dahingehend ergänzen, dass im Zusammenhang mit Freisetzungsversuchen die Möglichkeit einer Rahmenbewilligung für Reihenversuche innerhalb von besonders geschützten Arealen eingeführt wird. Hierzu wurde ein Antrag mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten angenommen. Eine Minderheit möchte das geltende Gesetz unverändert lassen.

In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die bereinigte Vorlage mit 20 zu 3 Stimmen angenommen. Das Geschäft wird an der nächsten Wintersession im Nationalrat behandelt.

Aufsicht über die Nebenbeschäftigungen der Professorenschaft

Die Kommission hat sich zudem mit der Frage der Nebenbeschäftigungen von Hochschulprofessorinnen und -professoren beschäftigt. Sie hat eine breite Anhörung durchgeführt und sich aus politischer, administrativer und rechtlicher Sicht über die aktuellen Regelungen sowohl an den – vom Bund finanzierten – ETH als auch über jene an den kantonalen Hochschulen informieren lassen. Mit Genugtuung hat sie insbesondere zur Kenntnis genommen, dass die Schweizerische Hochschulkonferenz in den vergangenen Jahren verschiedene Anstrengungen unternommen hat, um die Schweizer Hochschulen zu sensibilisieren und allfällige Neuregelungen voranzutreiben. Die Kommission zeigt sich insgesamt mit den aktuellen Regelungen an den ETH zufrieden und ist zum Schluss gekommen, dass es für die kantonalen Hochschulen keiner Regelung auf Bundesebene bedürfe. Insbesondere verweist sie dabei auf die Autonomie und die Diversität der Hochschulen, die hochgehalten werden soll. Mit Zufriedenheit hat die Kommission zudem zur Kenntnis genommen, dass swissuniversities sogenannte Best Practices entwickelt und sich verpflichtet hat, alle zwei Jahre einen Bericht zur allfälligen Weiterentwicklung und zum Umgang mit den Regelungen zuhanden der Schweizerischen Hochschulkonferenz zu erarbeiten. In Anlehnung daran hat die Kommission beschlossen, mit den betroffenen Akteuren in zwei Jahren einen erneuten Dialog zum Thema zu führen.

16.3146 s Mo. Ständerat (Föhn). Sicherung des Programms «Jugend und Sport»

Die Kommission hat ebenfalls die Motion 16.3146 (Föhn) Sicherung des Programms «Jugend und Sport» vorberaten. Sie beantragt dem Nationalrat einstimmig die Annahme der Motion.

Schweizer Kandidatur für Olympische und Paralympische Spiele

Im Frühjahr hat Swiss Olympic einen Bewerbungsprozess initiiert, mit dem die Olympischen Winterspiele und die Paralympics 2026 in die Schweiz geholt werden sollen. Im vergangenen September endete die Konsultationsphase des nationalen Nominierungsprozesses, wobei vier Projekte im Rennen sind. Die Kommission hat sich im Austausch mit Swiss Olympic zum aktuellen Stand der Planungen für eine allfällige Schweizer Kandidatur informieren lassen und unterstützt das aktuelle Evaluationsverfahren.

Abschreibung der Pa.Iv. Chevalley Die Verbrennung von Lebensmittelabfällen ist komplett unsinnig! (15.418 n)

Die Kommission hat sich zudem mit der parlamentarischen Initiative 15.418 n von NR Chevalley (VD, GL) befasst und beantragt mit 14 zu 8 Stimmen, das Geschäft abzuschreiben. Nachdem die WBK beider Räte im vergangenen Jahr der Initiative Folge gegeben hatten, musste die Kommission darüber befinden, ob sie das Anliegen weiterverfolgen wollte oder nicht. Die Mehrheit zeigte sich zufrieden mit den Arbeiten im Bereich der Vermeidung und Entsorgung von Abfällen, die in der Zwischenzeit insbesondere von den Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) initiiert und begleitet wurden. Insbesondere begrüsst die Kommission die Branchenvereinbarung in diesem Bereich und sieht deshalb das Anliegen als erledigt. Eine Minderheit beantragt, die Initiative nicht abzuschreiben.

Massnahmen für die schulische Integration von zugewanderten Jugendlichen

Die Kommission zeigt sich besorgt über die Lage zugewanderter Jugendlicher. Mit 13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sie beschlossen, eine Motion (16.3911 n) einzureichen, um die schulische Integration dieser Jugendlichen zu verbessern. Die Motion hat folgenden Wortlaut:
Der Bundesrat wird beauftragt,

1. mit den Kantonen die Zuständigkeiten für Umsetzung und Finanzierung von Bildungsmassnahmen für spät zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene zu klären,

2. seinen Beitrag an die Integrationsleistungen, welche durch die Regelstrukturen im Bildungsbereich erbracht werden, substanziell zu erhöhen.

3. die Finanzierung der zusätzlichen Integrationsleistungen über das Budget des Staatssekretariats für Migration zu garantieren.

Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.

Die Kommission hat am 17./18. November 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrat Felix Müri (SVP, LU) in Bern getagt.