Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hat Anhörungen zur Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) (17.048) durchgeführt und beantragt nun ihrem Rat einstimmig, auf die Vorlage des Bundesrates einzutreten.

​Die jüngsten technischen Entwicklungen, die Markteinführung neuer Gentests und der erleichterte Zugang zu diesen Tests haben den Bundesrat dazu bewogen, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die entsprechenden Lücken im geltenden Recht schliesst. Insbesondere die kommerziellen nicht-medizinischen Untersuchungen, die der Allgemeinheit heute leichter zugänglich sind, sollen vom Gesetz besser erfasst werden. Ausserdem komplettiert der Gesetzesentwurf das geltende Recht zu den medizinischen Genanalysen. Genetische Untersuchungen im Sinne des GUMG dienen beispielsweise der Feststellung von erblichen Krankheiten und anderen Syndromen, der Ermittlung von genetischen Veranlagungen zu bestimmten Krankheiten, der Erstellung von insbesondere für die Klärung der Abstammung nützlichen DNA-Profilen sowie der Feststellung genetischer Charakteristiken ohne medizinische Bedeutung.

Die Kommission hat die Prüfung dieser Vorlage aufgenommen mit einer Anhörung von Vertreterinnen und Vertretern der Expertenkommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK), der Nationalen Ethikkommission im Bereich der
Humanmedizin (NEK), der Stiftung «Dialog Ethik», des Vereins «biorespect», des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV), der Fédération romande des consommateurs (FRC) und von pharmaSuisse sowie aus dem Bereich der Labormedizin.

Nach der Eintretensdebatte hat die Kommission einstimmig beantragt, auf die Vorlage einzutreten. Mit der Detailberatung wird sie voraussichtlich im Laufe dieses Quartals beginnen.

17.412 n Pa.Iv. Aebischer Matthias. Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter

Die Kommission hat mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen, der parlamentarischen Initiative 17.412 n Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter von Nationalrat Matthias Aebischer (SP, BE) Folge zu leisten. Die Initiative will mittels Anpassung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG) die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) in der Schweiz besser verankern.

Massnahmen im Bereich FBBE zielen darauf ab, Kinder zwischen 0 und 6, insbesondere aber Kleinkinder vor dem Eintritt in den obligatorischen Kindergarten zu erreichen. Im Vordergrund stehen dabei etwa die Integrationsförderung, die Startchancengleichheit beim Kindergarteneintritt sowie die Qualitätssicherung bei der familienexternen Kinderbetreuung. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass ein gutes FBBE-System nicht nur einen sozial- und bildungspolitischen, sondern – daraus abgeleitet – auch einen grossen volkswirtschaftlichen Nutzen hat. Es sei deshalb wichtig, dass der Bund angesichts einer fehlenden gesamtschweizerischen Politik der frühen Kindheit in Zukunft im Rahmen seiner Zuständigkeiten Massnahmen im FBBE-Bereich unterstützen könne.

Eine Minderheit ist der Ansicht, dass der FBBE-Bereich in erster Linie Kompetenz der Gemeinden und Kantone sei. Sie verweist zudem auf die zahlreichen privaten Initiativen insbesondere im Bereich der frühkindlichen Förderung benachteiligter Kinder, weshalb eine aktive Rolle des Bundes in diesem Bereich abzulehnen sei.

Nationales Pferdezentrum Bern

Die vom Ständerat mit grosser Mehrheit angenommene Motion 17.3510 s Leistungsvertrag mit dem Nationalen Pferdezentrum Bern fordert den Bundesrat auf, den Leistungsvertrag mit dem Nationalen Pferdezentrum Bern so anzupassen, dass nicht nur Eigentum und Unterhalt eines Mindestbestands von 65 Reitpferden durch das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport gewährleistet wird, sondern auch der Erhalt damit verbundener, ausserdienstlicher sportlicher und kultureller Aktivitäten.

Die Kommissionsmehrheit befürwortet die Sparanstrengungen des VBS und möchte, dass die Zahl der Pferde dem Leistungsprofil der Armee entspricht. Aus diesem Grund beantragt die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen, den in der Motion genannten Mindestbestand an Pferden auf 55 Tiere zu senken. Die Kommissionsminderheit beantragt hingegen die Ablehnung der Motion.

Die Kommission hat am 11./12. Januar 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach (CVP, FR) und teilweise im Beisein von Bundespräsident Alain Berset und Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.