Die WBK-N ist der Ansicht, dass ein abruptes Ende
von Teilen des Hilfsdispositivs verhindert werden müsse und sprach sich
folglich ohne Gegenstimme für die vom Bundesrat vorgeschlagenen
Änderungen des Covid-19-Gesetzes aus. Verschiedene Vertreterinnen und
Vertreter der Verwaltung informierten die Kommission dabei umfassend
über die aktuelle Lage.
Im Gegensatz zu ihrer Schwesterkommission
lehnte es die WBK-N mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab, die
Aufhebung von Kapazitätsbeschränkungen im Gesetz an den Fortschritt der
Impfkampagne zu knüpfen. Die Kommission ist der Ansicht, dass keine
Zeitpunkte oder konkrete Kriterien zur Aufhebung
gesundheitspolizeilicher Massnahmen ins Gesetz geschrieben werden
sollen.
Auch lehnte die Kommission mit 11 zu 11 Stimmen bei 2
Enthaltungen und Stichentscheid des Vizepräsidenten den von der
ständerätlichen Schwesterkommission eingefügten Art. 6b ab. Mit
dem neuen Artikel sollten Personen, welche einen Impf-, Test- oder
Genesungsnachweis vorweisen können, von allgemeinen
Zugangsbeschränkungen ausgenommen werden. Die Kommission war der
Ansicht, dass es nicht angezeigt sei, konkrete Öffnungsschritte ins
Gesetz zu schreiben. Da es nicht abzuschätzen sei, wie sich die
epidemiologische Lage entwickle, dürfe eine allfällige zukünftige
Verschärfung der Massnahmen nicht vom Gesetz ausgeschlossen werden. Eine
Minderheit argumentiert, dass der vorgeschlagene Gesetzesartikel
weiterhin viel Spielraum gewähre.
Mit 14 zu 8 Stimmen bei 1
Enthaltung beantragt die Kommission ihrem Rat die Massnahmen im
Kulturbereich bis am 30 April 2022 zu verlängern, um die Kulturbetriebe
beim Weg aus der Pandemie zu unterstützen.
Zudem beantragt die
Kommission mit 20 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, eine Änderung der
Bestimmungen zu den A-Fonds-perdu-Beiträgen an Klubs der professionellen
und semiprofessionellen Ligen. Die neue Formulierung präzisiert, dass
diejenigen Klubs, welche die Bedingungen bezüglich der Lohnsumme nicht
einhalten, jene Beiträge zurückerstatten müssen, die 50 Prozent der
entgangenen Ticketeinnahmen übersteigen.
Mit 13 zu 11 Stimmen hat
die Kommission es abgelehnt, die mit Artikel 17 vorgesehene Möglichkeit
zum Bezug zusätzlicher Taggelder in der Arbeitslosenversicherung bis
Ende 2021 zu verlängern. Weiter nahm die Kommission einen Antrag an,
welcher von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des
Nationalrates an sie herangetragen wurde. Mit 19 zu 3 Stimmen bei 2
Enthaltungen sprach sich die Kommission dafür aus, die Bestimmungen zur
Kurzarbeitsentschädigung bei tiefen Einkommen (Art. 17a) bis
Ende 2021 zu verlängern. Besonders die tiefen Einkommen seien von der
Coronakrise betroffen und ein zu frühes Ende dieser Massnahmen hätte für
die Betroffenen schwerwiegende Folgen, argumentierte die Kommission.
Die
Kommission verabschiedete zudem zwei Briefe an den Bundesrat, in
welchen sie diesen einerseits auf die schwierige finanzielle Situation
von Auszubildenden und Studierenden hinweist (16 zu 5 Stimmen bei 2
Enthaltungen) und ihn andererseits ersucht den Kultursektor in der
Transitionsstrategie angemessen zu berücksichtigen (15 zu 7 Stimmen bei 1
Enthaltung).
Im Bereich der Gesundheitspolitik hat die Kommission
eine Reihe von Anträgen diskutiert und abgelehnt. Verschiedene
Minderheiten fordern unter anderem eine Aufhebung der Maskenpflicht,
eine Auflösung des Mandats der Swiss National COVID-19 Task Force, die
Aufhebung der Homeoffice-Pflicht sowie Diskriminierungsfreiheit für
Nichtgeimpfte. Weitere Minderheiten fordern, dass die Verwendung des
Covid-Zertifikats auf internationale Reisen, Grossveranstaltungen und
Diskotheken beschränkt wird und dass Veranstaltungen, welche den Zugang
nur für geimpfte, genesene und getestete Personen ermöglichen,
zusätzliche Massnahmen zu unterlassen haben.
Forschungs- und Innovationsförderung (21.026): WBK-N stimmt Gesetzesänderung zu
Nachdem
die Kommission an ihrer letzten Sitzung eine Anhörung durchgeführt und
beschlossen hatte, auf die Vorlage einzutreten, hat sie nun die Änderung
des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (21.026)
beraten. Die WBK-N hat sich für die vom Bundesrat vorgeschlagenen
Änderungen ausgesprochen und die Vorlage einstimmig angenommen.
Sie
befürwortet die Einführung einer Ausnahmeregelung für den maximalen
Anteil des jährlichen Bundesbeitrags, der für die Reservenbildung
verwendet werden darf. Demnach kann der Bundesrat vorsehen, dass der
Höchstsatz in Ausnahmefällen befristet überschritten werden kann, wenn
die nicht bilanzierten Verpflichtungen diese Massnahme rechtfertigen.
Die Kommission beantragt zudem mit 23 zu 1 Stimmen, diesen Höchstsatz
von 10 auf 15 Prozent zu erhöhen.
Mit 14 zu 6 Stimmen bei
5 Enthaltungen hat die WBK-N ferner einen Antrag angenommen, wonach die
als Stipendien an Nachwuchsforschende ausgerichteten Förderungsbeiträge
nicht der Besteuerung unterliegen sollen. Die Minderheit lehnt diesen
Antrag ab.
Im Weiteren spricht sich die Kommission bei den
Kriterien für den Erhalt von Projektbeiträgen mit 16 zu 8 Stimmen für
mehr Flexibilität in Bezug auf den Eigenanteil der
Beitragsempfängerinnen und ‑empfänger aus. Diese sollen sich im Umfang
von 30 bis 50 Prozent an den Kosten beteiligen. Die Minderheit lehnt
diesen Antrag ab.
Der Nationalrat wird diese Gesetzesänderung in der Sommersession beraten.
Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden
Mit 20 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sich die Kommission deutlich für die Annahme der Motion 20.4267
ihrer Schwesterkommission ausgesprochen. Kundinnen und Kunden sollen
bei der Wahl eines Produktes eine informierte Wahl treffen können. Da
bei ausländischen Produkten die Herstellungsmethode in der Regel
unbekannt ist, befürwortet die WBK-N die Einführung einer
Deklarationspflicht für in der Schweiz verbotene Produktionsmethoden.
Sie plädiert dabei für eine pragmatische Lösung, welche für die
Importeure einfach umzusetzen und für die Kundinnen und Kunden gut
nachvollziehbar ist.
Kommission verlangt Verschiebung der Einführung der KV-Reform um ein Jahr
Die
Kommission hat sich mit der Totalrevision der Verordnung über die
berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann befasst. Sie hat einstimmig
die Motion 21.3608 beschlossen, die gleich lautet wie die Motion 21.3605
ihrer ständerätlichen Schwesterkommission. Die Motion verlangt, dass
die Einführung der Reform um ein Jahr, d. h. auf das Schuljahr
2023/2024, verschoben wird. So steht genügend Zeit zur Verfügung, um die
offenen Punkte der Fremdsprachen und der Berufsmaturität sorgfältig zu
klären und die Lehrpersonen gut vorzubereiten und zu schulen.
Digitalisierung: Postulat zur Evaluation der Energieeffizienz der Datencenter
Im
Rahmen einer Diskussion zur Digitalisierung hat sich die Kommission mit
der Nachhaltigkeit des digitalen Wandels befasst. Mit 12 zu 10 Stimmen
bei 1 Enthaltung hat sie ein Postulat (21.3606)
verabschiedet, welches den Bundesrat beauftragt, die Energieeffizienz
der Datencenter zu evaluieren und abzuklären, wie diese mit erneuerbaren
Energien versorgt und betrieben werden können. Die Minderheit lehnt das
Postulat ab. Im Weiteren hat sich die Kommission über die Strategie
«Digitale Schweiz» informieren lassen sowie über den Bericht «Strategie
Digitalaussenpolitik 2021–2024».
Anhörungen und Diskussion zum Gentech-Moratorium
Da
das Gentech-Moratorium Ende Jahr ausläuft, hat die WBK-N Vertreterinnen
und Vertreter aus den Bereichen Naturwissenschaft,
Umweltrisikoforschung und Rechtswissenschaften angehört und eine erste
Diskussion zu diesem Thema durchgeführt. Ebenfalls angehört hat sie die
Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im
Ausserhumanbereich. Der Schweizer Bauernverband, die
Konsumentenschutz-organisationen und die Detailhändlerin Migros waren
gebeten, sich zu den verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette zu
äussern, und auch die Schweizer Allianz Gentechfrei wurde konsultiert.
Die Kommission hat den Anhörungsteilnehmenden kritische Fragen gestellt
und Informationen zur Verlängerung des Moratoriums sowie zur dessen
Anpassung an neue gentechnische Verfahren (gene editing/CRISPR) erhalten. Sie wird ihre Diskussion im nächsten Quartal fortsetzen.
Die Kommission hat am 27./28. Mai 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrat Fabien Fivaz (GPS, NE) in Bern getagt.