Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat unter Vorbehalt der Beschlüsse des Ständerates an ihrer Sitzung vom 28. Mai die vom Bundesrat beantragten Änderungen des Covid-19-Gesetzes (21.033) zur Verlängerung der Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021 sowie zur Aufhebung der Obergrenze für A-Fonds-perdu-Beiträge für den Mannschaftssport vorberaten. Im Rahmen einer breiteren Diskussion wurden weitere Themen in den Bereichen Kultur, Gesundheit und Arbeitsmarkt erörtert. In der Gesamtabstimmung sprach sich die Kommission mit 17 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen für die Änderung des Gesetzes aus.

Die WBK-N ist der Ansicht, dass ein abruptes Ende von Teilen des Hilfsdispositivs verhindert werden müsse und sprach sich folglich ohne Gegenstimme für die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen des Covid-19-Gesetzes aus. Verschiedene Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung informierten die Kommission dabei umfassend über die aktuelle Lage.

Im Gegensatz zu ihrer Schwesterkommission lehnte es die WBK-N mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab, die Aufhebung von Kapazitätsbeschränkungen im Gesetz an den Fortschritt der Impfkampagne zu knüpfen. Die Kommission ist der Ansicht, dass keine Zeitpunkte oder konkrete Kriterien zur Aufhebung gesundheitspolizeilicher Massnahmen ins Gesetz geschrieben werden sollen.

Auch lehnte die Kommission mit 11 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen und Stichentscheid des Vizepräsidenten den von der ständerätlichen Schwesterkommission eingefügten Art. 6b ab. Mit dem neuen Artikel sollten Personen, welche einen Impf-, Test- oder Genesungsnachweis vorweisen können, von allgemeinen Zugangsbeschränkungen ausgenommen werden. Die Kommission war der Ansicht, dass es nicht angezeigt sei, konkrete Öffnungsschritte ins Gesetz zu schreiben. Da es nicht abzuschätzen sei, wie sich die epidemiologische Lage entwickle, dürfe eine allfällige zukünftige Verschärfung der Massnahmen nicht vom Gesetz ausgeschlossen werden. Eine Minderheit argumentiert, dass der vorgeschlagene Gesetzesartikel weiterhin viel Spielraum gewähre.

Mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission ihrem Rat die Massnahmen im Kulturbereich bis am 30 April 2022 zu verlängern, um die Kulturbetriebe beim Weg aus der Pandemie zu unterstützen.

Zudem beantragt die Kommission mit 20 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, eine Änderung der Bestimmungen zu den A-Fonds-perdu-Beiträgen an Klubs der professionellen und semiprofessionellen Ligen. Die neue Formulierung präzisiert, dass diejenigen Klubs, welche die Bedingungen bezüglich der Lohnsumme nicht einhalten, jene Beiträge zurückerstatten müssen, die 50 Prozent der entgangenen Ticketeinnahmen übersteigen.

Mit 13 zu 11 Stimmen hat die Kommission es abgelehnt, die mit Artikel 17 vorgesehene Möglichkeit zum Bezug zusätzlicher Taggelder in der Arbeitslosenversicherung bis Ende 2021 zu verlängern. Weiter nahm die Kommission einen Antrag an, welcher von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates an sie herangetragen wurde. Mit 19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen sprach sich die Kommission dafür aus, die Bestimmungen zur Kurzarbeitsentschädigung bei tiefen Einkommen (Art. 17a) bis Ende 2021 zu verlängern. Besonders die tiefen Einkommen seien von der Coronakrise betroffen und ein zu frühes Ende dieser Massnahmen hätte für die Betroffenen schwerwiegende Folgen, argumentierte die Kommission.

Die Kommission verabschiedete zudem zwei Briefe an den Bundesrat, in welchen sie diesen einerseits auf die schwierige finanzielle Situation von Auszubildenden und Studierenden hinweist (16 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen) und ihn andererseits ersucht den Kultursektor in der Transitionsstrategie angemessen zu berücksichtigen (15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung).

Im Bereich der Gesundheitspolitik hat die Kommission eine Reihe von Anträgen diskutiert und abgelehnt. Verschiedene Minderheiten fordern unter anderem eine Aufhebung der Maskenpflicht, eine Auflösung des Mandats der Swiss National COVID-19 Task Force, die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht sowie Diskriminierungsfreiheit für Nichtgeimpfte. Weitere Minderheiten fordern, dass die Verwendung des Covid-Zertifikats auf internationale Reisen, Grossveranstaltungen und Diskotheken beschränkt wird und dass Veranstaltungen, welche den Zugang nur für geimpfte, genesene und getestete Personen ermöglichen, zusätzliche Massnahmen zu unterlassen haben.

 

Forschungs- und Innovationsförderung (21.026): WBK-N stimmt Gesetzesänderung zu

Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung eine Anhörung durchgeführt und beschlossen hatte, auf die Vorlage einzutreten, hat sie nun die Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (21.026) beraten. Die WBK-N hat sich für die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen ausgesprochen und die Vorlage einstimmig angenommen.

Sie befürwortet die Einführung einer Ausnahmeregelung für den maximalen Anteil des jährlichen Bundesbeitrags, der für die Reservenbildung verwendet werden darf. Demnach kann der Bundesrat vorsehen, dass der Höchstsatz in Ausnahmefällen befristet überschritten werden kann, wenn die nicht bilanzierten Verpflichtungen diese Massnahme rechtfertigen. Die Kommission beantragt zudem mit 23 zu 1 Stimmen, diesen Höchstsatz von 10 auf 15 Prozent zu erhöhen.

Mit 14 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen hat die WBK-N ferner einen Antrag angenommen, wonach die als Stipendien an Nachwuchsforschende ausgerichteten Förderungsbeiträge nicht der Besteuerung unterliegen sollen. Die Minderheit lehnt diesen Antrag ab.

Im Weiteren spricht sich die Kommission bei den Kriterien für den Erhalt von Projektbeiträgen mit 16 zu 8 Stimmen für mehr Flexibilität in Bezug auf den Eigenanteil der Beitragsempfängerinnen und ‑empfänger aus. Diese sollen sich im Umfang von 30 bis 50 Prozent an den Kosten beteiligen. Die Minderheit lehnt diesen Antrag ab.

Der Nationalrat wird diese Gesetzesänderung in der Sommersession beraten.

 

Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden

Mit 20 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sich die Kommission deutlich für die Annahme der Motion 20.4267 ihrer Schwesterkommission ausgesprochen. Kundinnen und Kunden sollen bei der Wahl eines Produktes eine informierte Wahl treffen können. Da bei ausländischen Produkten die Herstellungsmethode in der Regel unbekannt ist, befürwortet die WBK-N die Einführung einer Deklarationspflicht für in der Schweiz verbotene Produktionsmethoden. Sie plädiert dabei für eine pragmatische Lösung, welche für die Importeure einfach umzusetzen und für die Kundinnen und Kunden gut nachvollziehbar ist.

 

Kommission verlangt Verschiebung der Einführung der KV-Reform um ein Jahr

Die Kommission hat sich mit der Totalrevision der Verordnung über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann befasst. Sie hat einstimmig die Motion 21.3608 beschlossen, die gleich lautet wie die Motion 21.3605 ihrer ständerätlichen Schwesterkommission. Die Motion verlangt, dass die Einführung der Reform um ein Jahr, d. h. auf das Schuljahr 2023/2024, verschoben wird. So steht genügend Zeit zur Verfügung, um die offenen Punkte der Fremdsprachen und der Berufsmaturität sorgfältig zu klären und die Lehrpersonen gut vorzubereiten und zu schulen.

 

Digitalisierung: Postulat zur Evaluation der Energieeffizienz der Datencenter

Im Rahmen einer Diskussion zur Digitalisierung hat sich die Kommission mit der Nachhaltigkeit des digitalen Wandels befasst. Mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sie ein Postulat (21.3606) verabschiedet, welches den Bundesrat beauftragt, die Energieeffizienz der Datencenter zu evaluieren und abzuklären, wie diese mit erneuerbaren Energien versorgt und betrieben werden können. Die Minderheit lehnt das Postulat ab. Im Weiteren hat sich die Kommission über die Strategie «Digitale Schweiz» informieren lassen sowie über den Bericht «Strategie Digitalaussenpolitik 2021–2024».

 

Anhörungen und Diskussion zum Gentech-Moratorium

Da das Gentech-Moratorium Ende Jahr ausläuft, hat die WBK-N Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Naturwissenschaft, Umweltrisikoforschung und Rechtswissenschaften angehört und eine erste Diskussion zu diesem Thema durchgeführt. Ebenfalls angehört hat sie die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich. Der Schweizer Bauernverband, die Konsumentenschutz-organisationen und die Detailhändlerin Migros waren gebeten, sich zu den verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette zu äussern, und auch die Schweizer Allianz Gentechfrei wurde konsultiert. Die Kommission hat den Anhörungsteilnehmenden kritische Fragen gestellt und Informationen zur Verlängerung des Moratoriums sowie zur dessen Anpassung an neue gentechnische Verfahren (gene editing/CRISPR) erhalten. Sie wird ihre Diskussion im nächsten Quartal fortsetzen.

Die Kommission hat am 27./28. Mai 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrat Fabien Fivaz (GPS, NE) in Bern getagt.