Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) spricht sich für einen indirekten Gegenvorschlag zur Kita-Initiative aus und geht dabei weiter als das Modell des Ständerates. Sie ist für die Programmvereinbarungen und beantragt unter anderem zusätzliche Finanzierungsbereiche sowie mehr Mittel.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat an ihrer Sitzung beschlossen – wie auch ihre Schwesterkommission des Ständerates –, die parlamentarische Initiative 21.403 als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative 24.058 «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)» zu präsentieren. Dieser indirekte Gegenvorschlag nimmt das auf dem Familienzulagengesetz basierende Finanzierungsmodell des Ständerates als Grundlage, allerdings schlägt die WBK-N in mehreren Punkten substanzielle Änderungen vor.

Mit 16 zu 9 Stimmen beantragt die Kommission auf die Programmvereinbarungen zurückzukommen, welche in der Abstimmung im Ständerat mit Stichentscheid des Ratspräsidenten abgelehnt wurden. Zusätzlich zu den drei von der WBK-S vorgeschlagenen Förderbereichen– nämlich dem Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder und für Kinder mit Behinderungen sowie der Weiterentwicklung der Politik der frühen Förderung – hat die WBK-N mit 14 zu 11 Stimmen beschlossen, auch Massnahmen zur Verbesserung der pädagogischen und betrieblichen Qualität der Angebote aufzunehmen. Die Kommission spricht sich zudem dafür aus, auch Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in die Programmvereinbarungen zu integrieren. Für diese Programmvereinbarungen beantragt die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen einen Bundesbeitrag von maximal 200 Millionen Franken für die ersten vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes.

Darüber hinaus schlägt die WBK-N mit 17 zu 8 Stimmen vor, darauf zu verzichten, die Betreuungszulage an die institutionelle Betreuung in einer Landessprache zu knüpfen. Weiter soll die Zulage für Kinder mit Behinderungen gemäss einer Mehrheit der Kommission bis zum dreifachen Betrag ausgerichtet werden können, sofern der tatsächliche Mehraufwand dies rechtfertigt.

Eine Bindung der Betreuungszulage an einen Mindestbeschäftigungsgrad hat die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit hält diese Forderung zwar für berechtigt, verweist aber darauf, dass Umsetzung und Kontrolle einer solchen Regelung äusserst kompliziert wären, was auch in der Debatte im Ständerat hervorgehoben wurde. Auch ein Finanzierungsmodell, das ausschliesslich auf Beiträgen des Bundes, der Kantone und der Arbeitgebenden basiert, wurde mit 17 zu 8 Stimmen verworfen. Dieser Vorschlag sowie rund 20 Minderheitsanträge werden in der Sondersession 2025 im Nationalrat beraten.

Pflichtexemplarregelung für digitale Inhalte: WBK-N folgt Ständerat

Die WBK-N hat sich mit der Einführung einer Pflichtexemplarregelung für digitale Inhalte bei der Nationalbibliothek (Entwurf 3 der Kulturbotschaft; 24.027) befasst. Der vom Ständerat im März beschlossene Entwurf sieht vor, dass der Zugriff auf solche Inhalte nur vor Ort in der Nationalbibliothek möglich ist, wobei für Nutzende, deren Identität überprüft wurde, Ausnahmen gelten. Der Ständerat möchte zudem, dass die Nationalbibliothek zur Unterstützung der Kulturschaffenden einen Pauschalbetrag an eine Verwertungsgesellschaft entrichtet. Die Kommission hat den Beschluss des Ständerates der ursprünglichen Fassung des Bundesrates mit 21 zu 3 Stimmen vorgezogen. Die Minderheit beantragt hingegen, dem Antrag des Bundesrates zu folgen. Mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt hat die Kommission einen Antrag, wonach der Beitrag an die Verwertungsgesellschaft freiwillig sein soll. Die Minderheit beantragt dem Rat die Annahme dieses Antrags.

Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes (25.020)

Mit der Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) sollen die Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Leistungen, zwei wesentliche Bereiche des alltäglichen Lebens, abgebaut werden. Weiter sollen die schweizerischen Gebärdensprachen (Deutsch, Französisch und Italienisch) gesetzlich anerkannt sowie ihre Verwendung und ihre kulturellen Ausdrucksformen gefördert werden, um die Gleichstellung von gehörlosen und schwerhörigen Menschen zu fördern.

Die Kommission hat verschiedene Personen und Organisationen aus dem Sozial- und Behindertenbereich angehört, darunter der Präsident der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und Staatsrat des Kantons Wallis, Mathias Reynard, die Generalsekretärin der SODK, Gaby Szöllösy, Prof. Markus Schefer sowie Vertretungen der Organisationen Inclusion Handicap und Agile, des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) und des Schweizerischen Gehörlosenbunds (SGB).

Die Kommission hat nach den Anhörungen ohne Gegenstimme beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Die Detailberatung erfolgt an den kommenden Sitzungen.

Kommission verfolgt Reorganisation des ETH-Bereichs aufmerksam

Die Kommission hat sich über den Stand der laufenden Reorganisation des ETH-Bereichs orientieren lassen, mit der dessen Organisation, Struktur und Governance für die auf die Schweiz zukommenden Aufgabenstellungen bereit gemacht werden soll. Angesichts ständig neuer Herausforderungen wie Klimawandel, Energiewende, künstliche Intelligenz oder Cybersicherheit sind ein interdisziplinärer Ansatz und eine enge Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure unerlässlich. Diese Zusammenarbeit ist umso wichtiger, als sie in Anbetracht der zunehmenden geopolitischen Instabilität grundlegend für die Stärkung der Resilienz und der Sicherheit der nationalen Infrastrukturen ist.

Der ETH-Bereich möchte sich agiler und flexibler aufstellen, um den künftigen Herausforderungen effizient begegnen zu können. Mit der Reorganisation sollen die strategische Koordination und die Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen gestärkt, die bestehenden Synergien besser genutzt und die administrativen Hürden verringert werden.

Am Austausch über den Transformationsprozess nahmen der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wissenschaft, Bildung und Forschung (WBF), das Präsidium des ETH-Rates sowie Direktorinnen und Direktoren mehrerer Einrichtungen des ETH-Bereichs teil. Die Kommission begrüsst die bisherigen Arbeiten und wird die weiteren Schritte aufmerksam verfolgen.

Subkommission für die 3R-Forschung

Die WBK-N hat mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen, eine Subkommission einzusetzen, die das Projekt zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.426 («Mehr Ressourcen und Anreize für die 3R-Forschung, um Alternativen zu den Tierversuchen rascher voranzutreiben») konkretisieren soll.

Die Kommission hat am 27./28. März 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Simone de Montmollin (RL, GE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des EDI, und Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, in Bern getagt.