Die Kommission befasste sich mit der letzten Differenz bei der
Vorlage zur Förderung des BFI-Bereichs in den Jahren 2017–2020. Die Uneinigkeit betrifft das Berufsbildungsgesetz, und zwar einzig die direkten Bundesbeiträge an Absolventinnen und Absolventen von Vorbereitungskursen für Berufsprüfungen. Um sich ein besseres Bild von der Situation und den Auswirkungen ihrer Beschlüsse machen zu können, hörte die Kommission den Generalsekretär der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) sowie einen Vertreter der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) an.
Mit 8 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, im Gesetz die Möglichkeit vorzusehen, auf Antrag hin Teilnehmenden von solchen Vorbereitungskursen Teilbeiträge zu gewähren. Damit soll Härtefällen Rechnung getragen werden können. Die Kommission schlägt damit eine weniger verbindliche Formulierung vor als der Nationalrat. Eine Kommissionsminderheit hingegen erachtet den Vorschlag des Bundesrates weiterhin für zielführender.
15.3958
n Mo. Nationalrat (Barazzone). Illegaler Handel mit bedrohten Arten. Schärfere strafrechtliche Sanktionen in der Schweiz
Die WBK-S hat die Motion 15.3958 behandelt und beantragt dem Ständerat mit 8 zu 1 Stimmen, die Motion anzunehmen. Bereits im März 2016 wurde sie vom Nationalrat angenommen. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten vorzulegen. Der illegale Handel mit bedrohten Arten und mit daraus hergestellten Erzeugnissen soll neu als Verbrechen und nicht mehr nur als Vergehen eingestuft werden. Gleichzeitig sollen die vorgesehenen Bussen für Gesetzesübertretungen verschärft werden: Die im internationalen Vergleich eher niedrigen Schweizer Höchststrafen sollen sich dem Niveau der umliegenden Länder annähern. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass durch diese präventive Massnahme verhindert werden kann, dass die Schweiz in Zukunft zu einer Drehscheibe für den illegalen Handel und Transit mit bedrohten Arten werden könnte. Mit einer Strafverschärfung kann die Schweiz ihrer Meinung nach bei der Bekämpfung des lukrativen illegalen Handels als gutes Vorbild vorangehen.
15.499
n Pa.Iv. Buttet. Einfuhr von Halalfleisch von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden
Die WBK-S hat ebenfalls die parlamentarische Initiative Buttet (15.499) beraten. Die Kommission hat mit 8 zu 3 Stimmen entschieden, der Initiative keine Folge zu geben. Die parlamentarische Initiative verlangt, dass die nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um mögliche Probleme im Zusammenhang mit dem Halalfleischimport aufzuheben. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die gegenwärtige Gesetzgebung ausreichend ist und zum jetzigen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf in diesem Bereich besteht.
16.055
s Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung
Die Kommission hat die Arbeiten zur Beratung der Vorlage 16.055 aufgenommen und dabei folgende Akteure angehört: Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) und der Schweizerische Gemeindeverband (SGV), economiesuisse und der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) sowie die Fachverbände kibesuisse und PRo Enfance. Die Eintretensdebatte und die Detailberatung werden an der Sitzung vom 7. November 2016 geführt.
Schliesslich prüfte die Kommission zum ersten Mal nach der Einführung des Neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung (NFB) die Ziele der wichtigsten Verwaltungseinheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich. Sie unterhielt sich namentlich mit den Verantwortlichen des Bundesamtes für Kultur, des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann, des Bundesamtes für Sport und des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation und zeigte sich zufrieden mit der Qualität dieser Gespräche.