Die Kommission hält mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung an ihrem Vorschlag fest, den sie in der Frühjahrssession dem Ständerat unterbreitet hat. Sie hat diesen Beschluss gefasst, nachdem sie in Erfüllung des Rückweisungsantrags des Ständerates mehrere Modelle der Selbstdeklaration und der Lohngleichheitskontrolle geprüft hatte.

​An der Sitzung vom 28. Februar 2018 war der Ständerat mit 25 zu 19 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten, mit welcher das verfassungsmässige Lohngleichheitsgebot umgesetzt werden soll. In der Folge hatte er mit 25 zu 19 Stimmen beschlossen, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, verschiedene Varianten zu prüfen. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates hat die Vorlage zur Änderung des Gleichstellungsgesetztes (17.047) deshalb einer erneuten Vorberatung unterzogen und in diesem Zusammenhang mehrere Modelle der Selbstdeklaration und der Lohngleichheitskontrolle geprüft.

Die Kommission hält an ihrem Vorschlag fest, den sie dem Ständerat bereits in der Frühjahrssession unterbreitet hat. Dieser sieht vor, dass Arbeitgeber, die mehr als 100 Personen beschäftigen, eine Lohngleichheitskontrolle durchführen und diese überprüfen lassen. Das Gesetz soll spätestens neun Jahre nach dessen Inkrafttreten evaluiert werden und auf zwölf Jahre befristet sein. Die Kommission beantragt ein weiteres Mal einstimmig, den öffentlichen Sektor vermehrt in die Pflicht zu nehmen, und ist der Auffassung, dass dieser bei der Lohngleichheit mit gutem Beispiel vorangehen muss. Sie beantragt deshalb, dass die Arbeitgeber des öffentlichen Sektors verpflichtet werden, die Ergebnisse und Einzelheiten der Lohngleichheitsanalysen zu veröffentlichen.

Die Kommissionsminderheit schlägt ein Modell der Selbstdeklaration in den Geschäftsberichten der Privatunternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden vor. Diese Selbstdeklaration soll bestätigen, dass das Unternehmen die Lohngleichheit einhält. Ausserdem beantragt die Minderheit, dass die Analysemethode frei gewählt werden kann, dass 10 Prozent der Mitarbeitenden vom Unternehmen den Nachweis der Lohngleichheit verlangen können und dass Arbeitgeber, die bei öffentlichen Ausschreibungen über die Vergabe entscheiden, belegen müssen, dass sie die Lohngleichheit einhalten.

Frühkindliche Bildung vor dem Kindergartenalter

Die Kommission hat mit 6 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen beschlossen, der parlamentarischen Initiative 17.412 Aebischer Matthias. Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter Folge zu geben. Mit der Initiative soll Artikel 4 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes angepasst werden, um Kinder bereits vor dem Kindergartenalter mit der Förderpolitik des Bundes zu erreichen. Die Kommission ist der Ansicht, dass trotz bereits bestehender Förderprogramme und -massnahmen auf Gemeinde- und Kantonsebene zu prüfen sei, ob der Bund eine koordinierende und unterstützende Rolle einzunehmen habe. Die Schwesterkommission kann sich nun mit der Umsetzung der Initiative befassen.

Berufliche Integration von zugewanderten Jugendlichen

Seit vergangenem Frühjahr beschäftigt sich die Kommission mit dem Bildungsbereich der Integration von zugewanderten Jugendlichen. An der heutigen Sitzung hat sie sich von Regierungsrat Benedikt Würth (CVP, SG), Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen KdK, von Staatsrat Manuele Bertoli (SP, TI), Vorstandsmitglied der Erziehungsdirektorenkonferenz EDK sowie von Vertretern des EJPD und des WBF über die von Bund und Kantonen getragene Integrationsagenda Schweiz informieren lassen (zur Integrationsagenda siehe Medienmitteilung des Bundesrates vom 30. April 2018). Mit der Integrationsagenda erachtet die Kommission die Frage der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen und innerhalb der Bundesverwaltung im Asylbereich als geklärt. Überhaupt hat sich die Kommission zufrieden gezeigt mit den formulierten Wirkungszielen der Integrationsagenda, namentlich mit dem Ziel, zwei Dritteln aller Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen (FL/VA) im Alter von 16-25 Jahren fünf Jahre nach der Einreise eine postobligatorische Ausbildung zu ermöglichen. Politischer Handlungsbedarf sieht die Kommission hingegen in den Bildungsleistungen für Jugendliche und junge Erwachsene, die übers Ausländerrecht (und nicht übers Asylrecht) in die Schweiz einwandern. Die Motion 16.3911 n Mo. Nationalrat (WBK-NR). Zugewanderte Jugendliche zum Abschluss auf der Sekundarstufe II führen wird an einer der kommenden Sitzungen erneut traktandiert.

Ärztliche Weiterbildungsfinanzierung

Die Initiative 17.309 s Ärztliche Weiterbildungsfinanzierung des Kantons Bern wurde von Regierungsrat Pierre Alain Schnegg (SVP, BE), Gesundheits- und Fürsorgedirektor, und von Grossrat Hans-Peter Kohler (FDP, BE), Präsident der Gesundheits- und Sozialkommission, in der Kommission präsentiert.

Die Standesinitiative verlangt, dass das Medizinalberufegesetz (MedBG) im Bereich Weiterbildung wie folgt geändert wird:

  1. Alle Kantone sollen verpflichtet werden, ihren Spitälern pro Jahr und Ärztin oder Arzt in Weiterbildung pauschal mindestens 15 000 Franken auszurichten;
  2. es soll ein Ausgleichsmechanismus unter allen Kantonen eingeführt werden, damit sich diese die Kosten für die ärztliche Weiterbildung teilen.

Die Kommission begrüsst den Solidaritätsgedanken bei der Weiterbildungsfinanzierung und erachtet das Initiativanliegen als gerechtfertigt. Allerdings sind die Kantone aus bundesrechtlicher Sicht frei, Weiterbildungsplätze anzubieten oder nicht.
Daher ist es ihrer Ansicht nach wichtig, Anreize zu schaffen, um die skeptischen Kantone von der Unterzeichnung der Vereinbarung zu überzeugen. Es ist darauf hinzuweisen, dass es für das Inkrafttreten der interkantonalen Vereinbarung über die ärztliche Weiterbildung der Zustimmung von 18 Kantonen bedarf, aktuell sind ihr bereits 14 Kantone beigetreten. Die Kommission hält ein Eingreifen auf Bundesebene für verfrüht und beantragt ihrem Rat daher mit 10 zu 1 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.

Die Kommissionsminderheit beantragt dagegen, der Initiative Folge zu geben.

Die Kommission hat am 14. Mai 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Ruedi Noser
(RL, ZH) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des EJPD, in Bern getagt.