Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates beantragt dem Ständerat, bei der Revision des Urheberrechtsgesetzes (17.069 n Urheberrechtsgesetz. Änderung) zurück zum AGUR12-Kompromiss zu kommen. Der Kommissionspräsident hat die Medien am gestrigen point de presse um 18h00 entsprechend orientiert.

Point de Presse vom 29.4.2019

Die Revision des Urheberrechtsgesetzes ist bereit für die Sommersession. Die wichtigsten Beschlüsse der Kommission lauten:

  • Die Kommission beantragt neu, auf einen Vergütungsanspruch für Journalisten und ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu verzichten.
  • Bei der Video-on-Demand-Regelung möchte die Kommission ihren ursprünglichen Entscheid aufrechterhalten und eine Musikausnahme einführen.
  • Neu spricht sich die WBK-S dafür aus, die Vergütungspflicht für private Räumlichkeiten von Hotels und ähnlichen Institutionen nicht aufzuheben.

Alle diese Punkte wurden einstimmig beschlossen. Die Kommission hat am Rande der Beratung des Geschäfts einstimmig ein Kommissionspostulat eingereicht (19.3421 s Po. WBK-SR. Revision des Urheberrechtsgesetzes. Überprüfung der Wirksamkeit).

16.3895 n Mo. Nationalrat (Gmür-Schönenberger). Vorhandene Daten zum Studienerfolg publizieren

Die Kommission beantragt mit 7 zu 0 Stimmen und 1 Enthaltung, die Motion 16.3895 von Nationalrätin Andrea Gmür-Schönenberger (CVP, LU) abzulehnen. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Daten zum Studienverlauf von Maturandinnen und Maturanden an den Schweizer Hochschulen publizieren zu lassen. Die Studienerfolgsquote der Maturandinnen und Maturanden sollen Rückschlüsse ermöglichen auf die Qualität der gymnasialen Ausbildung. Die Kommission hat eine breite Diskussion geführt und Vertreterinnen und Vertreter folgender Kreise angehört: der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK), der Konferenz der Schweizerischen Gymnasialrektorinnen und Gymnasialrektoren (KSGR), des Vereins Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer (VSG) und von economiesuisse.

Die Kommission teilt die Auffassung der Motionärin und der klaren Mehrheit des Nationalrates, wonach die Daten zur Studienerfolgsquote der Maturandinnen und Maturanden eine wichtige Grundlage bilden für die Qualitätssicherung der gymnasialen Ausbildung. Die Daten, so hält die Kommission fest, stellen eine wichtige Messgrösse dar und würden von den Gymnasien auch entsprechend zur Qualitätssicherung und -entwicklung genutzt. Wichtig sei es aber, keine einfache Kausalität herzustellen zwischen einem erfolgreichen Studienverlauf und der vermeintlichen Qualität eines Gymnasiums. Ein erfolgreicher Studienverlauf hänge erwiesenermassen von unterschiedlichen Faktoren wie unter anderem dem Bildungshintergrund der Eltern ab. Die Kommission hegt deshalb ernsthafte Zweifel am Nutzen einer bundesseitigen Veröffentlichung dieser Daten und der Erstellung eines entsprechenden Rankings. Ein solches Ranking würde nach Ansicht der Kommission der Komplexität der Thematik nicht gerecht und die Gefahr schaffen, das Ranking als anklägerisches statt förderndes Wettbewerbsmodell zu etablieren. Es sei vielmehr den Kantonen überlassen, die vorhandenen Daten richtig einzubetten und allenfalls zu publizieren.

18.3933 s Mo. Vonlanthen. Weiterbildungsfonds auf Branchenebene

Die Kommission hat sich zudem mit der Motion 18.3933 von Ständerat Beat Vonlanthen (CVP, FR) auseinandergesetzt. Der Ständerat hatte die Motion der Kommission zur Vorberatung zugewiesen. Angehört wurden Vertreterinnen und Vertreter von travail.suisse, des Arbeitgeberverbands (SAV) und des Weiterbildungsverbands (SVEB). Die Motion will den Bundesrat auffordern, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, damit Weiterbildungsfonds auf Branchenebene gefördert werden können. Dabei sollen vor dem Hintergrund der Digitalisierung insbesondere die Bedürfnisse älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigt werden.

Die Kommission hat sich intensiv mit den aktuellen Zahlen und Trends auf dem Arbeitsmarkt befasst. Die Herausforderungen scheinen klar: Die Arbeitnehmenden sind offenbar in immer kürzeren Zeitabschnitten damit konfrontiert, sich im formalen wie auch im nonformalen Bereich weiterzubilden. Sie ist sich bewusst, dass die Branchenfonds eine zentrale Rolle spielen bei der Entwicklung der Weiterbildung in der Schweiz. Die Kommission hält fest, dass bundesseitig bereits einiges unternommen wird, um die Arbeitgebenden und -nehmenden bei ihren Bedürfnissen zu unterstützen, und verweist dabei auf die einschlägigen Artikel des Berufsbildungsgesetzes (BBG).

Die Kommission ist der Ansicht, dass die von Ständerat Vonlanthen eingereichte Motion nicht zweckmässig ist. Sie macht in erster Linie geltend, dass der Bundesrat bereits über die rechtlichen Grundlagen verfügt, Branchen-Weiterbildungsfonds zu fördern. Sie beantragt deshalb mit 6 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion abzulehnen. Die Kommission möchte aber die Entwicklungen im Bereich der Weiterbildungspolitik eng beobachten. Sie hat erwogen, in der kommenden Legislatur eine Auslegeordnung zum 2014 in Kraft getretenen Weiterbildungsgesetz vorzunehmen.

Die Kommission hat am 29. April 2019 unter dem Vorsitz von Ständerat Ruedi Noser (FDP, ZH) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des EJPD und Viola Amherd, Vorsteherin VBS in Bern getagt.