Die Ombudsstelle soll als unabhängige Instanz Kindern und Jugendlichen zugänglich sein, diese bezüglich ihrer Rechte informieren und beraten sowie nötigenfalls zwischen Kindern und staatlichen Stellen vermitteln und Empfehlungen aussprechen. Die Kommission hat Vertreterinnen von Kinderanwaltschaft Schweiz sowie der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) angehört.
Die Kommission unterstützt das Anliegen der Motion, da sie Kinder und Jugendliche dabei unterstützen möchte, ihre im Schweizer Rechtsystem gut verankerten Rechte auch wahrzunehmen. Deshalb solle nebst dem bisherigen breiten psychosozialen Beratungsangebot für Kinder eine Stelle mit spezifischem Fachwissen zu Kinderrechten geschaffen werden. Die Ombudsstelle soll niederschwellig und in allen Sprachregionen für Kinder in Notlagen zugänglich sein. Die Kommission sieht den Mehrwert einer solchen Stelle vor allem, wenn sie im Bereich der Vermittlung tätig wird. Im Hinblick auf eine allfällige Annahme und Umsetzung der Motion gelte es, die konkreten Kompetenzen einer solchen Stelle noch eingehend zu prüfen. Eine Minderheit der Kommission beantragt dem Ständerat, die Motion abzulehnen. Für die Schaffung einer Ombudsstelle sei der finanzielle und administrative Aufwand angesichts der wenigen betroffenen Fälle, denen von bestehenden Beratungsstellen für Kinder nicht geholfen werden kann, nicht gerechtfertigt.
Statistische Erfassung von Hassdelikten
Die Kommission hat mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die Motion
17.3667 dem Ständerat zur Annahme zur beantragen. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, Hassdelikte aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmalen statistisch zu erfassen. Die Kommission erachtet eine statistische Grundlage in Form einer effizienten, einheitlichen und für alle Kantone verbindlichen Datenerfassung als zentral, um den Schutz des im Titel der Motion erwähnten Personenkreises zu stärken. Die Erhebung der Daten soll allfälligen Handlungsbedarf aufzeigen sowie Anhaltspunkte liefern, wo Prävention ansetzen könnte. Auch im Kontext der am 9. Februar 2020 bevorstehenden Volksabstimmung «Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung» sieht die Kommission die Motion als weiterführenden Schritt, um gegen Homo- und Transphobie vorzugehen.
Kommission gegen Referendum für Olympische Spiele
Die WBK-S spricht sich gegen die Einführung des fakultativen Referendums für eine allfällige Unterstützung Olympischer Spiele durch den Bund aus. Mit 9 zu 4 Stimmen stimmt sie dem Beschluss ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission nicht zu, der parlamentarischen Initiative
18.445 Folge zu geben.
Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, eine solche Bestimmung würde das Organisationskomitee verpflichten, die Details eines allfälligen Vorhabens bereits in der Sondierungsphase zu klären. Ausserdem würde die Schweiz mit der Einführung des fakultativen Referendums gegenüber Konkurrenzländern, die diese Auflage nicht kennen, diskriminiert.
In den Augen der Kommissionsmitglieder, welche sich für die Initiative aussprechen, bedarf diese Art von Veranstaltung einer breiten Unterstützung der Bevölkerung. Es sei deshalb angebracht, sich frühzeitig dieser Unterstützung zu vergewissern. Das Geschäft geht nun zurück an die Kommission des Nationalrates.
Internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung
Die WBK-S beantragt einstimmig, die Totalrevision des Bundesgesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (19.072) anzunehmen. Das neue Gesetz soll den Handlungsspielraum erweitern und die Grundlage dafür sichern, die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung auch in Zukunft wirksam fördern zu können.
Das totalrevidierte Bundesgesetz bildet eine gleichwertige Rechtsgrundlage sowohl für eine Assoziierung an EU-Bildungsprogramme als auch für die Umsetzung eigener Schweizer Förderprogramme. Abweichend von der Vorlage des Bundesrates beantragt die Kommission, die Rolle des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation bei einer allfälligen Übertragung der Beitragsvergabe an eine nationale Agentur sowie deren Struktur und Rechtsform ausdrücklich zu nennen.
Das neue Gesetz schafft zudem einen übergeordneten Rahmen für die Fördermassnahmen, schliesst inhaltliche und formale Lücken und präzisiert gewisse Begrifflichkeiten. Der Ständerat wird die Vorlage in der Frühjahrssession beraten.
WBK-S heisst Änderung des Tierseuchengesetzes gut
Die Kommission hat sich mit der Änderung des Tierseuchengesetzes (19.030) befasst. Sie empfiehlt die Vorlage einstimmig und ohne Änderung zur Annahme. Die Revision des Tierseuchengesetzes zielt darauf ab, die Beteiligung und die Verantwortlichkeiten des Bundes beim Betrieb der zentralen Tierverkehrsdatenbank zu klären. Wie bisher soll die Datenbank durch die Identitas AG geführt werden. Die Übertragung des Betriebs dieser Datenbank an die Identitas AG wird mit der Vorlage gesetzlich neu geregelt.
Die Kommission begrüsst, dass der Bund den Betrieb der Datenbank weiterhin der Identitas AG überträgt, dabei aber Mehrheitsaktionär bleibt. Gerade im Seuchenfall ermögliche dies einen verlässlichen Umgang mit diesen sensiblen Daten. Die Kommission hat sich im Rahmen der Eintretensdebatte mit den Dienstleistungen der Identitas AG auseinandergesetzt, mit der notwendigen Verlässlichkeit der Daten sowie mit der Frage, weshalb die geltenden Regelungen zu den Equiden nicht auf Gesetzesstufe erhoben wurden. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Frühjahrssession 2020 vom Ständerat behandelt.
Kein Programm zu Jugend und Ernährung gewünscht
Mit 6 zu 2 Stimmen (ohne Enthaltungen) hat die Kommission der parlamentarischen Initiative
19.463 n Pa.Iv. Wehrli. Für ein Programm zu Jugend und Ernährung keine Folge gegeben und damit dem Beschluss der Schwesterkommission nicht zugestimmt. Die Initiative möchte ein Programm «Jugend und Ernährung» erstellen, und zwar nach dem Vorbild der Programme «Jugend und Sport» respektive «Jugend und Musik». Hauptziel der Initiative ist die Gesundheitsförderung Jugendlicher. Das Programm soll zudem regionale und umweltfreundliche Produkte fördern und so zur Nachhaltigkeit beitragen.
Die WBK-S sieht zwar durchaus Handlungsbedarf im Bereich der Gesundheitsförderung bei Jugendlichen. Im Gegensatz zu ihrer Schwesterkommission erachtet sie jedoch den Weg über diese Initiative als nicht zielführend (zum Beschluss der WBK-N siehe
Medienmitteilung vom 8. November 2019). Zum einen möchte die Kommission nicht in die kantonale Schulhoheit eingreifen. Zum anderen verweist sie darauf, dass der Bund bereits über eine Ernährungsstrategie verfüge und es keiner zusätzlichen Koordination bedürfe, da diese bereits von der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz garantiert werde. Eine Minderheit der Kommission unterstützt die Initiative. Sie ist der Ansicht, dass die vielen – und mitunter freiwilligen – Massnahmen und Programme einer Koordination auf Bundesebene bedürfen, um Jugendlichen Kenntnisse im Bereich der Ernährung systematisch und kohärent vermitteln zu können.
Anhörungen zum EHB-Gesetz
Die WBK-S hat Anhörungen zum EHB-Gesetz (19.070) durchgeführt. Eingeladen wurden die Präsidentin und die Vize-Präsidentin der Erziehungsdirektorenkonferenz EDK (sowie weitere Vertreterinnen und Vertreter der EDK), Vertreter von Travail.Suisse, des Schweizerischen Gewerbeverbands (sgv), von swissuniversities sowie der Konjunkturforschungsstelle KOF der ETH Zürich. Die Kommission wird die inhaltliche Beratung des Geschäfts an der kommenden Sitzung vom 18. Februar 2020 aufnehmen.
Schliesslich hat die Kommission beschlossen, die Beratung der Motion
19.3667 n Mo. Nationalrat (Bourgeois). Koordination im Dopingbereich verbessern auszusetzen, um das Anliegen vertieft zu prüfen.
Die Kommission hat am 30./31. Januar 2020 unter dem Vorsitz von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Viola Amherd, Vorsteherin des VBS, und dem Vizepräsidenten des Bundesrates Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, in Bern getagt.