Die Kommission hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zu ihrem Vorentwurf des Horizon-Fonds-Gesetzes zur Kenntnis genommen, den sie ausgehend von den beiden Standesinitiativen der Kantone Basel-Landschaft (21.327) und Basel-Stadt (21.328) «Massnahmen für eine Vollassoziierung der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon Europe» ausgearbeitet hatte. Nach einer vertieften Aussprache zur Ausgangslage, hat die Kommission einstimmig entschieden, die weitere Beratung der Vorlage vorerst zu sistieren.

Die Kommission hält fest, dass im EU-Dossier eine «positive Dynamik» erkennbar ist (vgl. Medienmitteilung des Bundesrats vom 29. März 2023). Durch ihren Entscheid bekräftigt die Kommission, dass die Assoziierung am Horizon-Paket für sie weiterhin das primäre Ziel bleibt. Mit der gleichen Überlegung hat die Kommission entschieden, die Motion ihrer Schwesterkommission «Schweizer Programm für exzellente Forschung und Innovation» (22.3876) zusammen mit der Horizon-Fonds Vorlage zu sistieren (11 zu 0 bei 1 Enthaltung). Schliesslich beantragt die Kommission die Ablehnung einer Motion ihrer Schwesterkommission, die den Bundesrat auffordert, mit einem regelmässig aktualisierten Dashboard Transparenz über die verwendeten Mittel des Horizon-Pakets zu schaffen (22.3876; 6 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen). Die Kommission ist der Meinung, dass es bereits möglich sei, die Verwendung der Mittel nachzuverfolgen.

WBK-S befürwortet Unterstützung von internationalen Sportgrossanlässen (22.076)

Der Bundesrat beantragt mit seiner Botschaft zur Unterstützung von internationalen Sportgrossanlässen sieben Verpflichtungskredite im Umfang von insgesamt 28,65 Millionen Franken für die Jahre 2025-2029. Zusätzlich sind 18 Millionen für Sportförderungsmassnahmen im Zusammenhang mit diesen Veranstaltungen vorgesehen.

Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession diesem Unterstützungspaket einerseits einen Kredit im Umfang von 25 Millionen für die auf die Dauer von 5 Jahren ausgerichtete Unterstützung von wiederkehrenden Sportgrossanlässen mit internationaler Ausstrahlung hinzugefügt sowie andererseits die Organisation der Finalspiele der Tennis-Team-Weltmeisterschaften der Frauen – dem Billie Jean King Cup – mit 1 Million Franken in die Vorlage aufgenommen. Während die WBK-S dem Beschluss zu den wiederkehrenden Sportgrossanlässen mit 6 zu 5 Stimmen folgt, beantragt sie mit 4 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen ihrem Rat, die mögliche Unterstützung des Billie Jean King Cup aus der Vorlage zu streichen. Eine Minderheit beantragt, auch den Kredit für die wiederkehrenden Sportgrossanlässe zu streichen, dies sowohl aus finanzpolitischen als auch aus ordnungspolitischen Gründen. Die Vorlage wurde in dieser Form einstimmig zuhanden des Rates verabschiedet.

Lehrermangel

Mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission die Ablehnung der Motion 22.4268, die verlangt, dass Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmaturität eine prüfungsfreie Zulassung zur Primarlehrpersonenausbildung an den Pädagogischen Hochschulen (PH) ermöglicht wird. Derzeit werden nur Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität oder einer Fachmaturität pädagogischer Ausrichtung, die eine Passerelle absolviert haben oder über 30 Jahre alt sind und über Berufserfahrung verfügen, prüfungsfrei an eine PH zugelassen. Die Kommissionsmehrheit möchte die geltende Praxis nicht ändern, bevor sie Kenntnis genommen hat von der Antwort auf das Postulat 22.4267, das in der Frühjahrssession vom Nationalrat angenommen wurde. Dieses Postulat beauftragt den Bundesrat, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität an die PH zugelassen werden könnten, und ob es zweckmässig wäre, eine Berufsmaturität mit der Ausrichtung «Pädagogik» einzuführen. Die Minderheit möchte den Zugang zu dieser Ausbildung für alle Personen mit einer Maturität – unabhängig von deren angestammter Branche sowie unabhängig vom hängigen Postulat – ermöglichen.

Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss (22.067): Mitbericht an die SPK

Die vom Bundesrat vorgesehene Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes sieht eine erleichterte Zulassung für Drittstaatsangehörige mit Schweizer Hochschulabschluss vor. Die Kommission nahm Kenntnis von der Anpassung der Vorlage durch den Nationalrat und beantragt im Rahmen eines Mitberichts an die federführende Kommission (SPK), der nationalrätlichen Version zu folgen. Demgemäss soll bei der erleichterten Zulassung nicht nur ein Schweizer Hochschulabschluss berücksichtigt werden, sondern alle Schweizer Abschlüsse auf der Tertiärstufe sowie ein abgeschlossenes Postdoktorat. Zudem sollen die Bedingungen nicht darauf beschränkt werden, dass die Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist, sondern dahingehend gelockert werden, dass bei der Erwerbstätigkeit ein Bezug zum Hochschulabschluss besteht. Teile der Kommission äusserten sich kritisch gegenüber der nationalrätlichen Version, insbesondere gegenüber letzterer Lockerung. Die Kommission ist sich bewusst, dass die Verfassungsmässigkeit tangiert ist, sie gewichtet aber die Bildung und den Fachkräftemangel höher. Damit möchte sie letztlich sicherstellen, dass Drittstaatsangehörige, die eine Ausbildung in der Schweiz absolvieren, auch erleichtert in der Schweiz arbeiten können.

Kommission empfiehlt Annahme der Mo. 20.3835 «Keine gesundheitsschädigenden Rückstände von verbotenen Pflanzenschutzmitteln in importierten Lebensmitteln»

Die Motion verlangt vom Bundesrat, die Gesundheitsrisiken durch Pflanzenschutzmittel (PSM) zu vermindern. Sie sieht hierfür vier Massnahmen vor bei importierten Lebensmitteln. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen. Dies mit dem Anliegen, dass die Schweizer Bauern bei der Nutzung von PSM im internationalen Vergleich nicht benachteiligt werden. Es sei wichtig, auch beim Import von Lebensmitteln weitere Schritte zu unternehmen, um den Einsatz von PSM zu reduzieren. Eine Minderheit lehnt die Motion ab. Sie erachtet das Hauptanliegen der Motion als erfüllt und die aktuellen Grenzwerte für die Verbraucherinnen und Verbraucher als sicher; zudem würde sie Handelshemmnisse mit der EU und einen Verstoss gegen WTO-Regeln befürchten.

Gentech-Moratorium

Die Kommission hat sich mit dem Bericht in Erfüllung des Postulats 21.4345 Bericht auseinandergesetzt. Der Bericht befasst sich mit den Möglichkeiten, Züchtungsverfahren mit Genom-Editierungsmethoden (Genschere, CRISPR / Cas u. a.), bei denen keine artfremde DNA in Organismen eingebracht wird, vom Moratorium zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen auszunehmen. Um mehr über die Entwicklungen in diesem Bereich zu erfahren, hat die WBK-S Fachleute der ETHZ, der Universität Zürich und von Agroscope angehört.

Diese Anhörung hat dazu beigetragen, die Abgrenzung zwischen zufälliger und gezielter Mutagenese sowie zwischen klassischer Pflanzenzüchtung und Präzisionszüchtung nach Genom-Editierung besser zu verstehen.

Die Kommission wird die Abklärungen zur Frage, welche regulatorischen Ansätze hier weiterverfolgt werden sollen, zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufnehmen.

Weitere Informationen

Die Kommission hat den Schweizer Bildungsbericht beraten. Professor Stefan Wolter hat seine qualitative und quantitative Analyse des Schweizer Bildungssystems vorgestellt. Diese wird auch bei der Erarbeitung der BFI-Botschaft berücksichtigt. Die Kommission hat sich eingehend mit der Situation auf den einzelnen Bildungsstufen auseinandergesetzt, dies unter Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und des Sekretariats der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK), die den Bericht gemeinsam in Auftrag gegeben hatten.

Die Kommission hat am 30./31. März 2023 unter dem Vorsitz von Ständerat Benedikt Würth (M-E, SG) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Viola Amherd, Vorsteherin des VBS, in Bern getagt.