Das Kompetenzzentrum für Parlamentarismus ist Teil der Parlamentsbibliothek und unterstützt Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Parlamentarismusforschung. Ausserdem besteht die Möglichkeit auf eine Forschungsmitfinanzierung.
1. Allgemeine Informationen zur Parlamentsbibliothek
Die Parlamentsbibliothek ist ein Kompetenzzentrum für Parlamentarismus. Hier finden Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Unterstützung beim Zugang zu Quellen und Literatur. Die Parlamentsbibliothek beteiligt sich zudem an der Finanzierung von wissenschaftlichen Arbeiten, welche einen Beitrag zur Geschichte des Schweizer Parlaments oder zum Parlamentarismus leisten. Ein bedeutender Teil der Quellen- und Literatursammlung der Parlamentsbibliothek besteht aus Unterlagen und Materialien zur Schweizerischen Bundesversammlung. Ergänzt wird die Sammlung durch ausgewählte Publikationen über ausländische Parlamente und internationale Parlamentarische Versammlungen. Teile der Quellen- und Literatursammlung sind nur in der Parlamentsbibliothek zugänglich, andere wiederum befinden sich verteilt in Institutionen wie zum Beispiel dem Bundesarchiv (Akten) oder der Nationalbibliothek (Literatur). Die Mitarbeitenden der Parlamentsbibliothek und der Parlamentsdienste kennen die Quellenlage zum Parlamentarismus und unterstützen damit Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, indem sie bei der Suche nach dem geeigneten Quellenmaterial für Forschungsarbeiten weiterhelfen und das bestehende Wissen zum Parlamentarismus weitervermitteln.
Koordiniert wird diese Unterstützung der Studierenden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler seit 2012 durch die Leitung der Parlamentsbibliothek. Ziel ist es, mit dem Kompetenzzentrum eine Anlaufstelle zu generieren, welche die Quellen- und Literatursammlung der Parlamentsbibliothek der Wissenschaft und der Öffentlichkeit zugänglich macht. Dies beinhaltet nicht nur historische Quellen. Auch Kontakte innerhalb der Parlamentsdienste sollen vermittelt werden. Mit Hilfe dieser Anlaufstelle wird die wissenschaftliche Arbeit über das Schweizer Parlament gefördert und das bestehende Wissen zur Parlamentsgeschichte ergänzt. Damit möchte an die bisherige Zusammenarbeit mit einzelnen Hochschulinstituten der Schweiz angeknüpft werden.
2. Mitfinanzierung von wissenschaftlichen Arbeiten
Eine weitere Möglichkeit, die Forschungstätigkeit der Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu unterstützen, ist die Mitfinanzierung von wissenschaftlichen Arbeiten.
Durch die Parlamentsbibliothek können wissenschaftliche Arbeiten, welche einen Beitrag zur Geschichte des Schweizer Parlaments oder zum Parlamentarismus leisten, mitfinanziert werden. Als Gegenleistung werden die im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit neu erschlossenen Rohdaten und Quellenmaterialien der Parlamentsbibliothek soweit wie möglich zur Verfügung gestellt.
Interessierte Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können ihre Konzepte bei der Parlamentsbibliothek einreichen.
Entscheid über Mitfinanzierung einer wissenschaftlichen Arbeit
Die Leitung der Parlamentsbibliothek prüft das Konzept der wissenschaftlichen Arbeit und entscheidet nach Rücksprache mit dem Generalsekretär der Bundesversammlung über die jeweilige Mitfinanzierung. Massgeblich berücksichtigt bei der Mitfinanzierung werden die wissenschaftliche Bedeutsamkeit und die Aktualität des Themas.
Die formalen, persönlichen und wissenschaftlichen Voraussetzungen werden durch die Leitung der Parlamentsbibliothek geprüft. Die Parlamentsbibliothek erteilt während des Auswahlverfahrens bis zur schriftlichen Kommunikation des Entscheides keine Auskünfte. Der Entscheid wird innerhalb von 6 Wochen nach Einreichung bekannt gegeben.
Bei einem positiven Entscheid über die Höhe der zugesprochenen Mittel werden folgende Sachverhalte mitgeteilt:
- Auszahlungsmodalitäten
- Bedingungen, die vor dem Beginn der wissenschaftlichen Arbeit noch zu erfüllen sind
- Fälligkeit der Studie und des Zwischenberichtes - Terminplan
WICHTIG: Der Zugang zur Parlamentsbibliothek und zur Quellen- und Literatursammlung hängt nicht von einer Mitfinanzierung ab. Arbeitsplätze in der Parlamentsbibliothek stehen auf Anfrage allen zur Verfügung, die im Bereich Parlamentarismus forschen.
2.1 Vorgehen
Einreichen eines Konzeptes
Der Antrag auf Finanzierung muss in elektronischer Form unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars (im PDF-Format auf der Website der Parlamentsbibliothek verfügbar) bei der Parlamentsbibliothek eingereicht werden.
Das Gesuch um Mitfinanzierung von wissenschaftlichen Arbeiten zum Parlamentarismus kann Ende März und Ende August eingereicht werden.
Dem ordnungsgemäss ausgefüllten Formular müssen die folgenden Dokumente beigefügt werden:
- Antragsformular (findet sich auf der Webseite der Parlamentsbibliothek)
- Lebenslauf (max. zwei DIN A4-Seiten)
- Liste der bisherigen wissenschaftlichen Arbeiten
- Konzept mit Beschreibung der wissenschaftlichen Arbeit
Die Dokumente können in Französisch, Deutsch, Italienisch oder Englisch eingereicht werden.
Inhalt des Konzeptes
Das Konzept dient der Beschreibung der wissenschaftlichen Arbeit und beinhaltet folgende Punkte:
1.
Abstract | Ihr Abstract charakterisiert Gegenstand und Thema und stellt die wissenschaftliche Arbeit in einen breiten Kontext.
Nebst Thema, Ziel und Quellenlage beschreiben Sie die methodische Grundlage. Ein Arbeitstitel ist erwünscht. Das Abstract umfasst max. 10 Seiten (40‘000 Zeichen), ist mind. in Schriftgrösse 11 und Zeilenabstand 1.5 gehalten. |
2.
Terminplan und Teilziele | Legen Sie einen Terminplan und Etappenziele bei. |
3.
Terminplan und Teilziele | Führen Sie auf, was Sie von den Ergebnissen Ihrer Arbeit erwarten und wie sich diese auf die weitere Forschung und Lehre auswirken. Geben Sie bitte auch an, in welcher Form Sie die Ergebnisse allenfalls publizieren möchten. |
4.
Mitfinanzierung | Argumentieren Sie, mit welchem Betrag und aus welchen Gründen wir Ihre wissenschaftliche Arbeit mitfinanzieren sollen. |
2.2 Die Durchführung
Freigabe der finanziellen Mittel
Die wissenschaftliche Arbeit muss innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss begonnen werden. Der Betrag wird wie folgt ausbezahlt:
- 10 % als Anzahlung zur Deckung der Fahrtkosten und weiterer laufender Kosten
- Restzahlung nach Abgabe der wissenschaftlichen Arbeit
Berichterstattung
Im Verlauf der Forschungsarbeit verfasst der Studierende, die Wissenschaftlerin oder der Wissenschaftler einen Zwischenbericht und unterbreitet ihn der Leitung der Parlamentsbibliothek. Der Zwischenbericht umfasst max. 10 DIN-A4 Seiten und erläutert erste Ergebnisse und die Erreichung der Etappenziele.
Verlängerung
Sollte der Ablieferungstermin aus triftigen Gründen nicht fristgerecht eingehalten werden können, kann bei der Parlamentsbibliothek schriftlich um eine kostenneutrale Verlängerung nachgesucht werden.
Valorisierung und Rechte an den Forschungsresultaten
Die Schutzrechte des geistigen Eigentums sowie das Copyright an den Forschungsresultaten liegen bei der Autorin oder beim Autor der Forschungsarbeit. Die Parlamentsbibliothek beansprucht keine Rechte am geistigen Eigentum von Forschungsresultaten und Publikationen. Die Parlamentsbibliothek erhält ein Belegexemplar der wissenschaftlichen Arbeit und veröffentlicht diese per Open Access. Die Parlamentsbibliothek verpflichtet die Beitragsempfänger grundsätzlich zum Open Access Prinzip.
In sämtlichen, durch die Parlamentsbibliothek mitfinanzierten wissenschaftlichen Publikationen, muss folgender Hinweis angebracht werden:
«Erstellt mit der Unterstützung der Parlamentsdienste, Parlamentsbibliothek. Der Inhalt deckt sich nicht zwingend mit der Meinung der Parlamentsdienste. Die Parlamentsdienste übernehmen keinerlei Verantwortung für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit.»
Eine Kommunikation mit Dritten durch die Studierenden, die Wissenschaftlerinnnen und Wissenschaftlererfolgt in deren eigenem Namen und verpflichtet dabei die Parlamentsbibliothek als Institution nicht
Entscheid über Mitfinanzierung einer wissenschaftlichen Arbeit
Die Leitung der Parlamentsbibliothek prüft das Konzept der wissenschaftlichen Arbeit und entscheidet nach Rücksprache mit dem Generalsekretär der Bundesversammlung über die jeweilige Mitfinanzierung. Massgeblich berücksichtigt bei der Mitfinanzierung werden die wissenschaftliche Bedeutsamkeit und die Aktualität des Themas.
Die formalen, persönlichen und wissenschaftlichen Voraussetzungen werden durch die Leitung der Parlamentsbibliothek geprüft. Die Parlamentsbibliothek erteilt während des Auswahlverfahrens bis zur schriftlichen Kommunikation des Entscheides keine Auskünfte. Der Entscheid wird innerhalb von 6 Wochen nach Einreichung bekannt gegeben.
Bei einem positiven Entscheid über die Höhe der zugesprochenen Mittel werden folgende Sachverhalte mitgeteilt:
• Auszahlungsmodalitäten
• Bedingungen, die vor dem Beginn der wissenschaftlichen Arbeit noch zu erfüllen sind
• Fälligkeit der Studie und des Zwischenberichtes - Terminplan
WICHTIG: Der Zugang zur Parlamentsbibliothek, Quellen- und Literatursammlung hängt nicht von einer Mitfinanzierung ab. Arbeitsplätze in der Parlamentsbibliothek stehen auf Anfrage allen zur Verfügung, die im Bereich Parlamentarismus forschen.
2.1 Vorgehen
Einreichen eines Konzeptes
Das Konzept muss elektronisch eingereicht werden. Zur Beantragung einer Mitfinanzierung werden folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt elektronisch als pdf bei der Parlamentsbibliothek eingereicht:
• Antragsformular (findet sich auf der Webseite der Parlamentsbibliothek)
• Lebenslauf (max. zwei DIN A4-Seiten)
• Liste der bisherigen wissenschaftlichen Arbeiten
• Konzept mit Beschreibung der wissenschaftlichen Arbeit
Die Korrespondenzsprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch.
Inhalt des Konzeptes
Das Konzept dient der Beschreibung der wissenschaftlichen Arbeit und beinhaltet folgende Punkte:
-
Abstract: Ihr Abstract charakterisiert Gegenstand und Thema und stellt die wissenschaftliche Arbeit in einen breiten Kontext.
Nebst Thema, Ziel und Quellenlage beschrieben Sie die methodische Grundlage.
Ein Arbeitstitel ist erwünscht.
Das Abstract umfasst max. 10 Seiten (40‘000 Zeichen), ist min. in Schriftgrösse 11 und Zeilenabstand 1.5 gehalten. -
Terminplan und Teilziele: Legen Sie einen Terminplan und Etappenziele bei.
-
Resultat: Führen Sie auf, was Sie von den Ergebnissen Ihrer Arbeit erwarten und wie sich diese auf die weitere Forschung und Lehre auswirken. Geben Sie bitte auch an, in welcher Form Sie die Ergebnisse allenfalls publizieren möchten.
-
Mitfinanzierung: Argumentieren Sie, mit welchem Betrag und warum wir Ihre wissenschaftliche Arbeit mitfinanzieren sollen.
2.2 Die Durchführung
Freigabe der finanziellen Mittel
Die wissenschaftliche Arbeit muss innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss begonnen werden. Der Betrag wird wie folgt ausbezahlt:
• 10 % als Anzahlung zur Deckung der Fahrtkosten und weiterer laufender Kosten
• Restzahlung nach Abgabe der wissenschaftlichen Arbeit
Berichterstattung
Im Verlauf der Forschungsarbeit verfasst der Studierende, Wissenschaftler oder die Wissenschaftlerin einen Zwischenbericht und unterbreitet ihn der Leitung der Parlamentsbibliothek. Der Zwischenbericht umfasst max. 10 DIN-A4 Seiten und erläutert erste Ergebnisse und die Erreichung der Etappenziele.
Verlängerung
Sollte der Ablieferungstermin aus triftigen Gründen nicht fristgerecht eingehalten werden können, kann bei der Parlamentsbibliothek schriftlich eine kostenneutrale Verlängerung nachgesucht werden.
Valorisierung und Rechte an den Forschungsresultaten
Die Schutzrechte des geistigen Eigentums sowie das Copyright an den Forschungsresultaten liegen beim Studierenden/Wissenschaftler/Wissenschaftlerin. Die Parlamentsbibliothek beansprucht keine Rechte am geistigen Eigentum von Forschungsresultaten und Publikationen.
Die Parlamentsbibliothek erhält ein Belegexemplar der wissenschaftlichen Arbeit und veröffentlicht diese per Open Access. Die Parlamentsbibliothek verpflichtet die Beitragsempfänger grundsätzlich zum Open Access Prinzip.
In sämtlichen, durch die Parlamentsbibliothek mitfinanzierten wissenschaftlichen Publikationen, muss folgender Hinweis angebracht werden:
«Erstellt mit der Unterstützung der Parlamentsdienste, Parlamentsbibliothek. Der Inhalt deckt sich nicht zwingend mit der Meinung der Parlamentsdienste. Die Parlamentsdienste übernehmen keinerlei Verantwortung für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit.»
Eine Kommunikation mit Dritten durch die Studierenden/Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen erfolgt in deren eigenem Namen und verpflichtet dabei die Parlamentsbibliothek als Institution nicht.